Zuständigkeitsfinder
Schleswig-Holstein

Geschwisterermäßigung für Kita-Elternbeiträge beantragen

Quelle: Zuständigkeitsfinder Schleswig-Holstein (Linie6Plus)

Leistungsbeschreibung

Wenn Sie mehr als ein Kind haben, dass eine Kita besucht oder von einer Kindertagespflegeperson betreut wird, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen eine einkommensunabhängige Geschwisterermäßigung erhalten.

Sie können eine Geschwisterermäßigung des Elternbeitrags beantragen, wenn Ihre Kinder gleichzeitig eine Kindertageseinrichtung besuchen oder in der Kindertagespflege betreut werden. Der Elternbeitrag wird in diesen Fällen für das zweitälteste Kind zur Hälfte und für jüngere Kinder vollständig übernommen.


Verfahrensablauf

Siestellen einen Antrag bei Ihrem örtlichen Träger der öffentlichen Jugendhilfe. Die Verfahren können je nach zuständiger Stelle variieren. Informationen erhalten Sie bei Ihrem Ansprechpunkt.

An wen muss ich mich wenden?

An die örtlichen Träger der öffentlichen Jugendhilfe (Jugendämter).

Voraussetzungen

Wenn die folgenden Voraussetzungen bei Ihnen vorliegen, können Sie die Geschwisterermäßigung beantragen.

  • Sie haben mehrere Kinder, die gleichzeitig eine Kindertageseinrichtung besuchen oder in der Kindertagespflege betreut werden.
  • Diese Kinder leben mit Ihnen  in einem Haushalt.
Welche Unterlagen werden benötigt?

Die erforderlichen Unterlagen können beim jeweils zuständigen Ansprechpunkt erfragt werden.

Welche Gebühren fallen an?

Gebühr: gebührenfrei

Welche Fristen muss ich beachten?

Antragsfrist: 4 Wochen
Die Ermäßigung wird in der Regel ab dem Antragsmonat bewilligt. Weitere Informationen erhalten Sie bei Ihrem Ansprechpunkt

Bearbeitungsdauer

Die Bearbeitungszeiten können je nach zuständiger Stelle variieren.

Rechtsgrundlage
Rechtsbehelf
  • Widerspruch
Was sollte ich noch wissen?

Die Kindertagesstätte bietet unter Umständen eine Beratung an.

Eine Beratung über die Möglichkeiten einer Antragstellung erhalten Sie bei dem jeweils zuständigen örtlichen Träger der öffentlichen Jugendhilfe (dies sind meist die Jugendämter) oder der von diesem beauftragten Ermäßigungsstelle oder bei der Kindertageseinrichtung.

Fachlich freigegeben durch

Ministerium für Soziales, Jugend, Familie und Senioren, Integration und Gleichstellung des Landes Schlesiwg-Holstein

Fachlich freigegeben am

23.08.2023

Teaser

Wenn Sie mehr als ein Kind haben, dass eine Kita besucht oder von einer Kindertagespflegeperson betreut wird, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen eine einkommensunabhängige Geschwisterermäßigung erhalten.

Verfahrensablauf

Siestellen einen Antrag bei Ihrem örtlichen Träger der öffentlichen Jugendhilfe. Die Verfahren können je nach zuständiger Stelle variieren. Informationen erhalten Sie bei Ihrem Ansprechpunkt.

An wen muss ich mich wenden?

An die örtlichen Träger der öffentlichen Jugendhilfe (Jugendämter).

Voraussetzungen

Wenn die folgenden Voraussetzungen bei Ihnen vorliegen, können Sie die Geschwisterermäßigung beantragen.

  • Sie haben mehrere Kinder, die gleichzeitig eine Kindertageseinrichtung besuchen oder in der Kindertagespflege betreut werden.
  • Diese Kinder leben mit Ihnen  in einem Haushalt.

Welche Unterlagen werden benötigt?

Die erforderlichen Unterlagen können beim jeweils zuständigen Ansprechpunkt erfragt werden.

Welche Gebühren fallen an?

Gebühr: gebührenfrei

Welche Fristen muss ich beachten?

Antragsfrist: 4 Wochen
Die Ermäßigung wird in der Regel ab dem Antragsmonat bewilligt. Weitere Informationen erhalten Sie bei Ihrem Ansprechpunkt

Bearbeitungsdauer

Die Bearbeitungszeiten können je nach zuständiger Stelle variieren.

Rechtsgrundlage

Rechtsbehelf

  • Widerspruch

Was sollte ich noch wissen?

Die Kindertagesstätte bietet unter Umständen eine Beratung an.

Eine Beratung über die Möglichkeiten einer Antragstellung erhalten Sie bei dem jeweils zuständigen örtlichen Träger der öffentlichen Jugendhilfe (dies sind meist die Jugendämter) oder der von diesem beauftragten Ermäßigungsstelle oder bei der Kindertageseinrichtung.

Fachlich freigegeben durch

Ministerium für Soziales, Jugend, Familie und Senioren, Integration und Gleichstellung des Landes Schlesiwg-Holstein

Fachlich freigegeben am

23.08.2023

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