Zuständigkeitsfinder
Schleswig-Holstein

Schwangerschaft: Beratung zur vertraulichen Geburt

Quelle: Zuständigkeitsfinder Schleswig-Holstein (Linie6Plus)

Leistungsbeschreibung

Eine vertrauliche Geburt ist eine Entbindung, bei der die Schwangere anonym bleiben und ihr Kind gleich nach der Geburt abgeben möchte.

Eine Schwangere, die bei der Entbindung ihre Identität nicht preisgeben und die ihr Kind nach der Geburt abgeben möchte (vertrauliche Geburt) hat Anspruch auf eine ausführliche Beratung.
Die persönlichen Daten werden durch die Beraterin vertraulich aufgenommen und sicher hinterlegt. Mit 16 Jahren kann das Kind die Identität der Mutter und damit seine Herkunft erfahren.


An wen muss ich mich wenden?
  • An eine Schwangerschaftsberatungsstelle,
  • an die Schwangerschaftskonfliktberatungsstelle oder
  • an den zuständigen Kreis oder die zuständige kreisfreie Stadt (Gesundheitsamt).
Rechtsgrundlage

§ 25 Gesetz zur Vermeidung und Bewältigung von Schwangerschaftskonflikten  (Schwangerschaftskonfliktgesetz - SchKG)

Was sollte ich noch wissen?

Weitere Informationen zur Schwangerschaftskonfliktberatung finden Sie auch auf den Seiten des Ministeriums für Soziales, Gesundheit, Wissenschaft und Gleichstellung des Landes Schleswig-Holstein (MSGWG) und dem Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ).

Teaser

Eine vertrauliche Geburt ist eine Entbindung, bei der die Schwangere anonym bleiben und ihr Kind gleich nach der Geburt abgeben möchte.

An wen muss ich mich wenden?

  • An eine Schwangerschaftsberatungsstelle,
  • an die Schwangerschaftskonfliktberatungsstelle oder
  • an den zuständigen Kreis oder die zuständige kreisfreie Stadt (Gesundheitsamt).

Rechtsgrundlage

§ 25 Gesetz zur Vermeidung und Bewältigung von Schwangerschaftskonflikten  (Schwangerschaftskonfliktgesetz - SchKG)

Was sollte ich noch wissen?

Weitere Informationen zur Schwangerschaftskonfliktberatung finden Sie auch auf den Seiten des Ministeriums für Soziales, Gesundheit, Wissenschaft und Gleichstellung des Landes Schleswig-Holstein (MSGWG) und dem Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ).

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