Zuschuss bei notwendiger auswärtiger Unterbringung von Berufsschülern an Berufsschulen beantragen
Quelle: Zuständigkeitsfinder Schleswig-Holstein (Linie6Plus)
Leistungsbeschreibung
Bei einem auswärtigen Blockunterricht an einer Berufsschule können Sie als Auszubildende oder Auszubildender unter bestimmten Voraussetzungen eine Förderung erhalten.
Wenn Sie Auszubildender oder Auszubildende sind und Ihnen während des auswärtigen Blockunterrichts an einer Berufsschule zusätzliche Kosten der Unterbringung entstehen, können Sie einen Zuschuss von bis zu 350,00 EUR jährliche beim Land Schleswig-Holstein beantragen.
Teaser
Bei einem auswärtigen Blockunterricht an einer Berufsschule können Sie als Auszubildende oder Auszubildender unter bestimmten Voraussetzungen eine Förderung erhalten.
Verfahrensablauf
- Den Antrag von der Internetseite schicken Sie bitte ausgedruckt und ausgefüllt per Post oder per E-Mail als PDF an das SHIBB (SG 20).
- Bereits vorliegende Unterlagen (Kopie des Ausbildungsvertrages sowie die Einladung zum (Block- Schulbesuch) sind beizufügen, können aber auch noch nachgereicht werden.
An wen muss ich mich wenden?
Schleswig-Holsteinisches Institut für Berufliche Bildung (SHIBB)
Internatskosten@shibb.landsh.de
Voraussetzungen
Sie haben nur dann einen Anspruch auf den Zuschuss, wenn Sie als Auszubildender oder Auszubildende Ihren Wohnort in Schleswig-Holstein haben und in einem Betrieb in Schleswig-Holstein ausgebildet werden.
Welche Unterlagen werden benötigt?
- Ausgefülltes und unterschriebenes Antragsformular
- Einladung der beruflichen Schule zum Schulblock,
- Bestätigung des Ausbildungsbetriebes über das Bestehen eines Ausbildungsverhältnisses (Kopie des Ausbildungsvertrages),
- Nachweis über tatsächlich entstandene Unterbringungskosten (können nachgereicht werden bis spätestens 05.12.2025).
Welche Gebühren fallen an?
Verwaltungsgebühr: gebührenfrei
Welche Fristen muss ich beachten?
Antragsfrist: bis 05.12.2025 Der Antrag ist zusammen mit den erforderlichen Unterlagen vor Beginn des ersten Unterrichtsblocks im Kalenderjahr, spätestens bis zum 05. Dezember einzureichen.
Bearbeitungsdauer
Bearbeitungsdauer: 4 WochenIn der Regel erhalten Sie Ihren Bescheid innerhalb von vier Woche nach Antragsstellung. Die Auszahlung des Zuschusses erfolgt erst nach Vorlage des vereinfachten Verwendungsnachweises und aller erforderlichen Unterlagen (zum Beispiel Rechnung über die Unterbringungskosten).
Rechtsgrundlage
Rechtsbehelf
- Widerspruch
- Klage
Anträge / Formulare
Was sollte ich noch wissen?
Grundsätzlich können mehrere Schulblocks gefördert werden. Die Auszahlung erfolgt allerdings einmalig und kann die Summe von 350,00 EUR nicht übersteigen.




