Abschluss eines Lagervertrages von Magermilchpulver beantragen
Quelle: Zuständigkeitsfinder Schleswig-Holstein (Linie6Plus)
Leistungsbeschreibung
Wenn Sie Magermilchpulver herstellen oder vertreiben, können Sie während Milchkrisen eine Beihilfe für das private Einlagern erhalten. Beantragen Sie dazu den Abschluss eines Vertrags zur privaten Lagerhaltung bei der Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung (BLE).
Die Europäische Union (EU) kann landwirtschaftliche Marktpreise stützen, indem sie Beihilfen zur privaten Lagerhaltung von Magermilchpulver gewährt. Das kann Sie als Marktteilnehmerin oder Marktteilnehmer in Krisen des Milchsektors unterstützen.
Erst wenn die EU-Kommission eine entsprechende Marktordnungsmaßnahme veröffentlicht, können Sie als Händlerin, Händler oder Herstellbetrieb von Magermilchpulver bei der Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung (BLE) den Abschluss eines Lagervertrags zur privaten Lagerhaltung beantragen. Die Lagerung über vertraglich vereinbarte Zeiträume entlastet die Märkte und stabilisiert die Preise.
Detaillierte Informationen zu den Rahmenbedingungen können Sie der jeweiligen Bekanntmachung entnehmen.
Teaser
Wenn Sie Magermilchpulver herstellen oder vertreiben, können Sie während Milchkrisen eine Beihilfe für das private Einlagern erhalten. Beantragen Sie dazu den Abschluss eines Vertrags zur privaten Lagerhaltung bei der Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung (BLE).
Verfahrensablauf
Zunächst muss die Europäische Union während einer Milchkrise eine entsprechende Hilfsmaßnahme starten und dazu eine entsprechende Bekanntmachung veröffentlichen. Anschließend können Sie den Abschluss eines Lagervertrags zur privaten Lagerhaltung von Magermilchpulver online, per E-Mail oder per Post bei der Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung (BLE) beantragen.
Private Lagerhaltung online beantragen:
- Rufen Sie den Online-Antrag auf. Der Online-Antrag wird freigeschaltet, sobald die Bekanntmachung veröffentlicht wird.
- Dieser führt Sie Schritt für Schritt durch die notwendigen Angaben.
- Laden Sie gegebenenfalls erforderliche Unterlagen hoch und senden Sie den Antrag online ab. Alternativ können Sie den ausgefüllten Online-Antrag ausdrucken und mit den erforderlichen Unterlagen per Post an die BLE senden.
- Die BLE prüft Ihren Antrag und nimmt bei Unklarheiten oder fehlenden Informationen Kontakt zu Ihnen auf.
-
Die BLE sendet Ihnen
- einen Lagervertrag oder
- eine Ablehnung.
Private Lagerhaltung per E-Mail oder Post beantragen:
- Laden Sie das Antragsformular auf der Internetseite der BLE herunter. Hinweis: Es gibt nur dann Formulare auf der Internetseite der BLE, wenn es eine Bekanntmachung der EU gibt.
- Füllen Sie das Antragsformular aus.
- Senden Sie das ausgefüllte und unterschriebene Antragsformular mit gegebenenfalls erforderlichen Unterlagen per E-Mail oder Post an die BLE.
- Die BLE prüft Ihren Antrag und nimmt bei Unklarheiten oder fehlenden Informationen Kontakt zu Ihnen auf.
-
Die BLE sendet Ihnen
- einen Lagervertrag oder
- eine Ablehnung.
Nach Ablauf der vertraglichen Lagerzeit können Sie einen Antrag auf Gewährung der Beihilfe stellen.
Voraussetzungen
Die Voraussetzungen für den Abschluss eines Lagervertrags für Magermilchpulver können Sie der jeweiligen Bekanntmachung entnehmen.
Welche Unterlagen werden benötigt?
- Antrag
- Welche weiteren Unterlagen die Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung (BLE) gegebenenfalls von Ihnen benötigt, können Sie der jeweiligen Bekanntmachung entnehmen.
Welche Gebühren fallen an?
Es fallen keine Kosten an.
Welche Fristen muss ich beachten?
Antragsfrist: Die Fristen finden Sie in der Bekanntmachung.
Widerspruchsfrist: 4 Wochen
Bearbeitungsdauer
Die Bearbeitungsdauer können Sie der jeweiligen Bekanntmachung entnehmen.
Rechtsgrundlage
Rechtsbehelf
- Widerspruch: Weitere Informationen, wie Sie Widerspruch einlegen, finden Sie im Bescheid.
- Klage vor dem Verwaltungsgericht
Was sollte ich noch wissen?
Es gibt keine Hinweise oder Besonderheiten.
Weiterführende Informationen
Urheber
Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung (BLE)
Weiterleitungsdienst: Deep-Link zum Ursprungsportal
Fachlich freigegeben durch
Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL)
Fachlich freigegeben am
04.10.2024