Schulentwicklung planen
Quelle: Zuständigkeitsfinder Schleswig-Holstein (Linie6Plus)
Leistungsbeschreibung
Als Schulträger sind Sie verpflichtet, Schulentwicklungspläne aufzustellen.
Bei der Planung Ihrer Schulentwicklung berücksichtigen Sie die Pläne der umliegenden Schulträger. Sie schreiben Ihre Planung regelmäßig fort und nehmen an der Abstimmung zur Schulentwicklungsplanung auf Kreisebene teil.
Sie beziehen gegebenenfalls die Beruflichen Gymnasien mit ein, um eine ausreichende Anzahl von Plätzen in der Oberstufe sicherzustellen.
Teaser
Als Schulträger sind Sie verpflichtet, Schulentwicklungspläne aufzustellen.
Verfahrensablauf
- Sie erstellen den Schulentwicklungsplan und berücksichtigen dabei
- Die Pläne der umliegenden Schulträger
- Die Abstimmung auf Kreisebene
- Schulgebäude und –anlagen
- Verwaltungs- und Hilfspersonal
- Ihren Sachbedarf.
An wen muss ich mich wenden?
An das Ministerium für Allgemeine und Berufliche Bildung, Wissenschaft, Forschung und Kultur des Landes Schleswig-Holstein
Voraussetzungen
- Sie sind Schulträger
Welche Unterlagen werden benötigt?
- Schulentwicklungsplan
Welche Gebühren fallen an?
keine
Welche Fristen muss ich beachten?
Geltungsdauer: 5 Jahre




