Zuständigkeitsfinder
Schleswig-Holstein

Akteneinsicht als Beteiligte an einem Verwaltungsverfahren beantragen

Quelle: Zuständigkeitsfinder Schleswig-Holstein (Linie6Plus)

Leistungsbeschreibung

Wenn Sie Informationen zu einem Bauvorhaben oder einer Immobilie benötigen, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen Einsicht in die Bauakten beantragen.

Im Rahmen von einem Bauvorhaben, legt die zuständige Behörde Akten an, die Dokumente und Informationen rund um das Vorhaben enthalten. Darin werden zum Beispiel Bauzeichnungen, Baupläne, Nachweise für Standsicherheit und Baugenehmigungen gesammelt. Wenn Sie dazu berechtigt sind, können Sie einen Antrag auf Einsicht in die Bauakten stellen.


Verfahrensablauf

Um Einsicht in eine Bauakte zu erhalten, gehen Sie vor folgt vor:

  • Stellen Sie einen schriftlichen Antrag bei der zuständigen Bauaufsichtsbehörde und geben Sie das gewünschte Bauvorhaben an.
  • Fügen Sie die erforderlichen Nachweise bei.
  • Die Behörde prüft Ihren Antrag und informiert Sie, ob und wann die Einsicht möglich ist.
  • Vereinbaren Sie bei Zustimmung einen Termin zur Akteneinsicht und lassen Sie, falls nötig, Kopien oder Auszüge der Dokumente vor Ort anfertigen.
An wen muss ich mich wenden?

Untere Bauaufsichtsbehörde

Voraussetzungen
  • Sie sind Eigentümerin oder Eigentümer des Gebäudes, dessen Bauakte Sie einsehen möchten.
  • Sie haben eine Vollmacht der Eigentümerin oder des Eigentümers erhalten, um die Akte einzusehen.
Welche Unterlagen werden benötigt?
  • Schriftlicher Eigentumsnachweis, der in der Regel nicht älter als drei Monate ist. Beispiele hierfür sind:
    • Grundbuchauszug
    • Kaufvertrag
    • Erbschein
    • Grundsteuerbescheid 
  • Identitätsnachweis (Personalausweis oder Reisepass)
  • Bei Vertretung: Vollmacht der Eigentümerin oder des Eigentümers
Welche Gebühren fallen an?

Verwaltungsgebühr: 25,00 EUR
Vorkasse: nein
Je Aktenband für die Sichtung von Grundstücks- und Gebäudeakten im Rahmen einer Auskunft

Verwaltungsgebühr: 0,50 EUR
Vorkasse: nein
Kopie je DIN A4-Seite

Verwaltungsgebühr: 1,00 EUR
Vorkasse: nein
Kopie je DIN A3-Seite

Rechtsgrundlage

Teaser

Wenn Sie Informationen zu einem Bauvorhaben oder einer Immobilie benötigen, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen Einsicht in die Bauakten beantragen.

Verfahrensablauf

Um Einsicht in eine Bauakte zu erhalten, gehen Sie vor folgt vor:

  • Stellen Sie einen schriftlichen Antrag bei der zuständigen Bauaufsichtsbehörde und geben Sie das gewünschte Bauvorhaben an.
  • Fügen Sie die erforderlichen Nachweise bei.
  • Die Behörde prüft Ihren Antrag und informiert Sie, ob und wann die Einsicht möglich ist.
  • Vereinbaren Sie bei Zustimmung einen Termin zur Akteneinsicht und lassen Sie, falls nötig, Kopien oder Auszüge der Dokumente vor Ort anfertigen.

An wen muss ich mich wenden?

Untere Bauaufsichtsbehörde

Voraussetzungen

  • Sie sind Eigentümerin oder Eigentümer des Gebäudes, dessen Bauakte Sie einsehen möchten.
  • Sie haben eine Vollmacht der Eigentümerin oder des Eigentümers erhalten, um die Akte einzusehen.

Welche Unterlagen werden benötigt?

  • Schriftlicher Eigentumsnachweis, der in der Regel nicht älter als drei Monate ist. Beispiele hierfür sind:
    • Grundbuchauszug
    • Kaufvertrag
    • Erbschein
    • Grundsteuerbescheid 
  • Identitätsnachweis (Personalausweis oder Reisepass)
  • Bei Vertretung: Vollmacht der Eigentümerin oder des Eigentümers

Welche Gebühren fallen an?

Verwaltungsgebühr: 25,00 EUR
Vorkasse: nein
Je Aktenband für die Sichtung von Grundstücks- und Gebäudeakten im Rahmen einer Auskunft

Verwaltungsgebühr: 0,50 EUR
Vorkasse: nein
Kopie je DIN A4-Seite

Verwaltungsgebühr: 1,00 EUR
Vorkasse: nein
Kopie je DIN A3-Seite

Rechtsgrundlage

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