Zuständigkeitsfinder
Schleswig-Holstein

Befreiung von Ausbildungspflicht aufgrund einer ICAO-Drittstaaten-Lizenz für Verkehrspilotinnen oder -piloten (ATPL) mit gültiger Musterberechtigung

Quelle: Zuständigkeitsfinder Schleswig-Holstein (Linie6Plus)

Leistungsbeschreibung

Sie können sich von der Ausbildungspflicht für Verkehrspilotinnen oder -piloten befreien lassen, wenn Sie eine ICAO-Drittstaaten-Lizenz für Verkehrspiloten (ATPL) mit einer gültigen Musterberechtigung für die ATPL-Prüfung besitzen. 

Um erstmalig eine Verkehrspilotenlizenz nach den Regularien der Europäische Agentur für Flugsicherheit (EASA) zu erwerben, müssen Sie dafür eine Ausbildung bei einer Ausbildungsorganisation (Approved Training Organization, ATO) mit einem individuellen Ausbildungsprogramm absolvieren, das vom Luftfahrt-Bundesamt (LBA) genehmigt wurde.

Sie können sich jedoch von der vorgeschriebenen Pflicht befreien lassen, eine theoretische und praktische Ausbildung zu absolvieren, wenn Sie Inhaberin oder Inhaber einer ICAO-Drittstaaten-Lizenz für Verkehrspilotinnen oder -piloten (ATPL) mit gültiger Musterberechtigung für die ATPL-Prüfung sind. ICAO steht dabei für International Civil Aviation Organization und ATPL für Airline Transport Pilot Licence.

Hierfür benötigen Sie eine Genehmigung, die Sie beim LBA beantragen.
 


Verfahrensablauf

Die Genehmigung für die Ausbildungsbefreiung können Sie online, per Post oder per Fax beantragen.

Online-Antrag:

  • Gehen Sie auf die Internetseite des Bundesportals und rufen das Online-Formular auf. Das Online-Formular führt Sie Schritt für Schritt durch die benötigten Angaben und erforderlichen Unterlagen.
  • Sie können die erforderlichen Unterlagen direkt im Formular hochladen.
  • Im Anschluss können Sie den Antrag über das Portal absenden.
  • Bei Unklarheiten oder fehlenden Informationen meldet sich das Luftfahrt-Bundesamt bei Ihnen.
  • Wenn alle Voraussetzungen erfüllt sind, sendet das Luftfahrt-Bundesamt (LBA) Ihnen die Ergebnisdokumente.
  • Sie bezahlen die Gebühren.

Antrag per Post oder per Fax:

  • Gehen Sie auf die Internetseite des Bundesportals und rufen das Online-Formular auf. Das Online-Formular führt Sie Schritt für Schritt durch die benötigten Angaben und erforderlichen Unterlagen.
  • Drucken Sie das Formular nach dem Ausfüllen aus und senden es zusammen mit den erforderlichen Unterlagen per Post oder per Fax an das Luftfahrt-Bundesamt (LBA).
  • Die weiteren Verfahrensschritte sind identisch mit denen des Online-Antrags.
     
Voraussetzungen
  • Sie besitzen eine ICAO-Lizenz für Verkehrspiloten (ATPL), die von einem EU-Drittstaat ausgestellt wurde.
  • Diese Lizenz muss eine gültige Musterberechtigung für das Luftfahrzeug umfassen, das für die ATPL-Praxisprüfung verwendet werden soll.
     
Welche Unterlagen werden benötigt?
  • bei Vertretung: Vollmacht 
  • Teil-FCL-Lizenz wenn vorhanden und nicht vom LBA ausgestellt wurde
  • Nachweis über Flugerfahrung
  • vorhandene ICAO-Drittstaaten-Lizenz
     
Welche Gebühren fallen an?

Gebühr: 60,00 - 180,00 EUR
Vorkasse: nein
https://www.gesetze-im-internet.de/luftkostv/anlage.html
Gebühr für Antrag auf Befreiung von der Ausbildungspflicht für Verkehrspilotinnen oder -piloten

Welche Fristen muss ich beachten?

Widerspruchsfrist: 1 Monat
Sie können die Ausbildungsbefreiung jederzeit vor dem Ablegen der theoretischen und praktischen Prüfung beantragen.

Bearbeitungsdauer

Bearbeitungsdauer: 2 - 4 Wochen
Die Bearbeitungsdauer bezieht sich auf die Dauer bei Vorlage sämtlicher Unterlagen.

Rechtsgrundlage
Rechtsbehelf
  • Widerspruch
Was sollte ich noch wissen?

Es gibt keine Hinweise oder Besonderheiten.

Weiterführende Informationen
Urheber

Luftfahrt-Bundesamt (LBA)


Weiterleitungsdienst: Deep-Link zum Ursprungsportal

Teaser

Sie können sich von der Ausbildungspflicht für Verkehrspilotinnen oder -piloten befreien lassen, wenn Sie eine ICAO-Drittstaaten-Lizenz für Verkehrspiloten (ATPL) mit einer gültigen Musterberechtigung für die ATPL-Prüfung besitzen. 

Verfahrensablauf

Die Genehmigung für die Ausbildungsbefreiung können Sie online, per Post oder per Fax beantragen.

Online-Antrag:

  • Gehen Sie auf die Internetseite des Bundesportals und rufen das Online-Formular auf. Das Online-Formular führt Sie Schritt für Schritt durch die benötigten Angaben und erforderlichen Unterlagen.
  • Sie können die erforderlichen Unterlagen direkt im Formular hochladen.
  • Im Anschluss können Sie den Antrag über das Portal absenden.
  • Bei Unklarheiten oder fehlenden Informationen meldet sich das Luftfahrt-Bundesamt bei Ihnen.
  • Wenn alle Voraussetzungen erfüllt sind, sendet das Luftfahrt-Bundesamt (LBA) Ihnen die Ergebnisdokumente.
  • Sie bezahlen die Gebühren.

Antrag per Post oder per Fax:

  • Gehen Sie auf die Internetseite des Bundesportals und rufen das Online-Formular auf. Das Online-Formular führt Sie Schritt für Schritt durch die benötigten Angaben und erforderlichen Unterlagen.
  • Drucken Sie das Formular nach dem Ausfüllen aus und senden es zusammen mit den erforderlichen Unterlagen per Post oder per Fax an das Luftfahrt-Bundesamt (LBA).
  • Die weiteren Verfahrensschritte sind identisch mit denen des Online-Antrags.
     

Voraussetzungen

  • Sie besitzen eine ICAO-Lizenz für Verkehrspiloten (ATPL), die von einem EU-Drittstaat ausgestellt wurde.
  • Diese Lizenz muss eine gültige Musterberechtigung für das Luftfahrzeug umfassen, das für die ATPL-Praxisprüfung verwendet werden soll.
     

Welche Unterlagen werden benötigt?

  • bei Vertretung: Vollmacht 
  • Teil-FCL-Lizenz wenn vorhanden und nicht vom LBA ausgestellt wurde
  • Nachweis über Flugerfahrung
  • vorhandene ICAO-Drittstaaten-Lizenz
     

Welche Gebühren fallen an?

Gebühr: 60,00 - 180,00 EUR
Vorkasse: nein
https://www.gesetze-im-internet.de/luftkostv/anlage.html
Gebühr für Antrag auf Befreiung von der Ausbildungspflicht für Verkehrspilotinnen oder -piloten

Welche Fristen muss ich beachten?

Widerspruchsfrist: 1 Monat
Sie können die Ausbildungsbefreiung jederzeit vor dem Ablegen der theoretischen und praktischen Prüfung beantragen.

Bearbeitungsdauer

Bearbeitungsdauer: 2 - 4 Wochen
Die Bearbeitungsdauer bezieht sich auf die Dauer bei Vorlage sämtlicher Unterlagen.

Rechtsgrundlage

Rechtsbehelf

  • Widerspruch

Was sollte ich noch wissen?

Es gibt keine Hinweise oder Besonderheiten.

Weiterführende Informationen

Urheber

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