Zuständigkeitsfinder
Schleswig-Holstein

Sozialhilfe: Hilfe in anderen Lebenslagen - Altenhilfe (Wohnung/Heimplatz)

Quelle: Zuständigkeitsfinder Schleswig-Holstein (Linie6Plus)

Leistungsbeschreibung

Zur Altenhilfe gehört unter anderem die Hilfe bei der Beschaffung einer geeigneten Wohnung oder einer Betreuungseinrichtung.

Bei Vorliegen bestimmter Voraussetzungen für die Gewährung von Hilfe in anderen Lebenslagen (Altenhilfe) hilft der örtliche Träger der Sozialhilfe bei der Beschaffung einer Wohnung, die den Bedürfnissen entspricht, sowie in allen Fragen der Aufnahme in eine Einrichtung, die der Betreuung dient, insbesondere bei der Beschaffung eines geeigneten Heimplatzes.


An wen muss ich mich wenden?

Sozialamt des Kreises oder der kreisfreien Stadt beziehungsweise der Gemeinde.

Welche Gebühren fallen an?

Keine

Rechtsgrundlage

§ 71 SGB XII

Teaser

Zur Altenhilfe gehört unter anderem die Hilfe bei der Beschaffung einer geeigneten Wohnung oder einer Betreuungseinrichtung.

An wen muss ich mich wenden?

Sozialamt des Kreises oder der kreisfreien Stadt beziehungsweise der Gemeinde.

Welche Gebühren fallen an?

Keine

Rechtsgrundlage

§ 71 SGB XII

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