Zuständigkeitsfinder
Schleswig-Holstein

Impfungen

Quelle: Zuständigkeitsfinder Schleswig-Holstein (Linie6Plus)

Leistungsbeschreibung

Impfungen werden durch Ärzte/Ärztinnen vorgenommen. Sie gehören zu den wichtigsten Maßnahmen, Krankheiten zu verhindern.

Impfungen gehören zu den wichtigsten Maßnahmen, Krankheiten zu verhindern. So treten einige Krankheiten nicht mehr oder nur sehr selten auf, da sich die Menschen zum großen Teil haben impfen lassen.

Bevor Impfstoffe zugelassen werden, muss die Wirksamkeit und Sicherheit in Studien nachgewiesen werden. Danach prüft die unabhängige Ständige Impfkommission (STIKO), wem die Impfung in Deutschland empfohlen und wann sie am sinnvollsten verabreicht werden soll. Auf diesen Empfehlungen baut die individuelle Beratung durch Ihre Ärztin/Ihren Arzt oder den Öffentlichen Gesundheitsdienst auf.


An wen muss ich mich wenden?
  • An Ihre Ärztin/Ihren Arzt oder
  • an den Kreis/die kreisfreie Stadt (Öffentlicher Gesundheitsdienst).
Welche Unterlagen werden benötigt?

Impfpass

Welche Gebühren fallen an?

Bei Impfungen, die von der STIKO empfohlen werden, fallen in der Regel keine Gebühren an, da diese von der Krankenkasse, den Kreisen/kreisfreien Städten oder aus betrieblichen Gründen vom Arbeitgeber übernommen werden.

Alle anderen Impfungen, insbesondere Impfungen zum Schutz bei privaten Reisen in Gebiete mit besonderem Infektionsrisiko (z. B. Gelbfieber), sind kostenpflichtig.

Rechtsgrundlage
Was sollte ich noch wissen?

Informationen zur Ständigen Impfkommission (STIKO) erhalten Sie auf den Internetseiten des Robert-Koch-Instituts (RKI).

Informationen zum Thema Impfschutz und Impfen finden Sie auf den Internetseiten des Ministeriums für Justiz und Gesundheit des Landes Schleswig-Holstein.

Teaser

Impfungen werden durch Ärzte/Ärztinnen vorgenommen. Sie gehören zu den wichtigsten Maßnahmen, Krankheiten zu verhindern.

An wen muss ich mich wenden?

  • An Ihre Ärztin/Ihren Arzt oder
  • an den Kreis/die kreisfreie Stadt (Öffentlicher Gesundheitsdienst).

Welche Unterlagen werden benötigt?

Impfpass

Welche Gebühren fallen an?

Bei Impfungen, die von der STIKO empfohlen werden, fallen in der Regel keine Gebühren an, da diese von der Krankenkasse, den Kreisen/kreisfreien Städten oder aus betrieblichen Gründen vom Arbeitgeber übernommen werden.

Alle anderen Impfungen, insbesondere Impfungen zum Schutz bei privaten Reisen in Gebiete mit besonderem Infektionsrisiko (z. B. Gelbfieber), sind kostenpflichtig.

Rechtsgrundlage

Was sollte ich noch wissen?

Informationen zur Ständigen Impfkommission (STIKO) erhalten Sie auf den Internetseiten des Robert-Koch-Instituts (RKI).

Informationen zum Thema Impfschutz und Impfen finden Sie auf den Internetseiten des Ministeriums für Justiz und Gesundheit des Landes Schleswig-Holstein.

Frag Govii, den Behördenbot

Chatten Sie hier mit dem Chatbot Govii. Er kann Ihnen bei behördlichen Anfragen aller Art weiterhelfen, lernt aber gerade noch sehr viel dazu und weiß vielleicht noch nicht auf alles eine Antwort.

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