Öffentlicher Personennahverkehr (ÖPNV)
Quelle: Zuständigkeitsfinder Schleswig-Holstein (Linie6Plus)
Leistungsbeschreibung
Für den öffentlichen Personennahverkehr sind die Kreise / kreisfreien Städte und die Nahverkehrsverbünde NAH.SH GmbH und HVV GmbH zuständig.
Der öffentliche Personennahverkehr (ÖPNV) ist eine wichtige Säule im Verkehrskonzept des Landes Schleswig-Holstein. Grundsätzlich wird eine Verlagerung des motorisierten Individualverkehrs (MIV) auf öffentliche Verkehrsmittel angestrebt.
Der ÖPNV soll eine ausreichende Bedienung der Bevölkerung mit Verkehrsleistungen in allen Teilen des Landes gewährleisten und zu einer attraktiven und umweltfreundlichen Alternative zum MIV weiterentwickelt werden.
Teaser
Für den öffentlichen Personennahverkehr sind die Kreise / kreisfreien Städte und die Nahverkehrsverbünde NAH.SH GmbH und HVV GmbH zuständig.
An wen muss ich mich wenden?
Rechtsgrundlage
Gesetz über den öffentlichen Personennahverkehr in Schleswig-Holstein (ÖPNVG)
Was sollte ich noch wissen?
Weitere Informationen zum ÖPNV in Schleswig-Holstein finden Sie auf den Internetseiten des Ministeriums für Wirtschaft, Verkehr, Arbeit, Technologie und Tourismus des Landes Schleswig-Holstein (MWVATT).
- Landesweiter Nahverkehrsplan (LNVP)
Bemerkung: (Landesportal Schleswig-Holstein)
- Bus und Bahn (ÖPNV)
Bemerkung: (Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Arbeit, Technologie und Tourismus)