Zuständigkeitsfinder
Schleswig-Holstein

Bauprodukte / Bauarten: Hersteller und Anwender - Nachweis der Sachkunde und Erfahrung

Quelle: Zuständigkeitsfinder Schleswig-Holstein (Linie6Plus)

Leistungsbeschreibung

Hersteller / Anwender bestimmter Bauprodukte müssen eine außergewöhnliche Sachkunde und Erahrung nachweisen.

Als Hersteller beziehungsweise Anwender von

  • Bauprodukten, deren Herstellung / Anwendung oder
  • Bauarten, deren Ausführung

außergewöhnliche Sachkunde und Erfahrung der damit betrauten Personen erfordert, müssen Sie den Nachweis hierüber gegenüber einer Prüf- oder Überwachungsstelle erbringen.


An wen muss ich mich wenden?

An eine anerkannte Überwachungsstelle. Diese finden Sie im Verzeichnis der Prüf- Überwachungs- und Zertifizierungsstellen (PÜZ-Stellen).

Rechtsgrundlage

Teaser

Hersteller / Anwender bestimmter Bauprodukte müssen eine außergewöhnliche Sachkunde und Erahrung nachweisen.

An wen muss ich mich wenden?

An eine anerkannte Überwachungsstelle. Diese finden Sie im Verzeichnis der Prüf- Überwachungs- und Zertifizierungsstellen (PÜZ-Stellen).

Rechtsgrundlage

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