Hafenbehördliche Genehmigungen
Quelle: Zuständigkeitsfinder Schleswig-Holstein (Linie6Plus)
Leistungsbeschreibung
Veranstaltungen, die am oder im Wasser (Hafengebiet) stattfinden, müssen vorab durch das Hafenamt genehmigt werden.
Veranstaltungen am oder im Wasser (Hafengebiet) bedürfen einer vorherigen Genehmigung.
Teaser
Veranstaltungen, die am oder im Wasser (Hafengebiet) stattfinden, müssen vorab durch das Hafenamt genehmigt werden.
An wen muss ich mich wenden?
An die örtlichen Hafenbehörden (Hafenamt).
Welche Gebühren fallen an?
Im Einzelfall können Gebühren erhoben werden. Auskünfte hierüber erteilt die zuständige Hafenbehörde.
Welche Fristen muss ich beachten?
Es wird empfohlen, Genehmigungen für Veranstaltungen frühestmöglich zu beantragen.
Rechtsgrundlage
Landesverordnung für die Häfen in Schleswig-Holstein (Hafenverordnung - HafVO).
Anträge / Formulare
Anträge können formlos gestellt werden.