Zuständigkeitsfinder
Schleswig-Holstein

Besoldung, Versorgung, Entgelt, Beihilfe

Quelle: Zuständigkeitsfinder Schleswig-Holstein (Linie6Plus)

Leistungsbeschreibung

Zuständig u. a. für die Besoldung, Versorgung, Beihilfe oder das Entgelt in  Schleswig-Holstein ist das Dienstleistungszentrum Personal.

Das Dienstleistungszentrum Personal (DZLP) ist als Landesoberbehörde zuständig für die Festsetzung und Anweisung von

  • Besoldung,
  • Versorgung,
  • Entgelt und
  • Beihilfe

für Beamtinnen / Beamte, Beschäftigte und Versorgungsempfängerinnen / Versorgungsempfänger des Landes Schleswig-Holstein.

Außerdem ist es für die Abwicklung von Trennungsgeld, Umzugskosten etc. zuständig.


An wen muss ich mich wenden?

An das Dienstleistungszentrum Personal (DLZP).

Teaser

Zuständig u. a. für die Besoldung, Versorgung, Beihilfe oder das Entgelt in  Schleswig-Holstein ist das Dienstleistungszentrum Personal.

An wen muss ich mich wenden?

An das Dienstleistungszentrum Personal (DLZP).

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