Zuständigkeitsfinder
Schleswig-Holstein

Förderung über die Kulturstiftung des Landes Schleswig-Holstein beantragen

Quelle: Zuständigkeitsfinder Schleswig-Holstein (Linie6Plus)

Leistungsbeschreibung

Auf Antrag fördert die Kulturstiftung kulturelle Projekte, Veranstaltungen, Publikationen und vieles mehr.

Die Kulturstiftung des Landes Schleswig-Holstein ist eine Stiftung öffentlichen Rechts. Sie unterstützt auf Antragstellung Projekte und Erwerbungen gemäß dem Stiftungszweck.
Sie hat den Zweck:

  1. Kulturgüter und Kunstgegenstände von herausragender Bedeutung für das Land Schleswig-Holstein zu sichern,
  2. Veranstaltungen und Publikationen von besonderem Interesse für die Kultur, Kunst oder Geschichte des Landes Schleswig-Holstein zu ermöglichen oder selbst durchzuführen,
  3. neue Formen und Entwicklungen auf den Gebieten von Kunst und Kultur zu fördern,
  4. Maßnahmen zur Entwicklung und Stärkung der kulturellen Infrastruktur im Lande zu unterstützen.

An wen muss ich mich wenden?

Geschäftsstelle der Kulturstiftung des Landes Schleswig-Holstein

Voraussetzungen

Voraussetzung für die Antragstellung ist ein gemeinnütziger oder kommunaler Projektträger.

Welche Unterlagen werden benötigt?
  • Projektkonzept
  • Kosten- und Finanzierungsplan
  • Zusätzlich können weitere Unterlagen erforderlich sein. Es wird daher empfohlen, sich diesbezüglich vorab mit der Kulturstiftung in Verbindung zu setzen.
Welche Fristen muss ich beachten?

Antragsfrist: 8 Wochen
Die Kulturstiftung des Landes Schleswig-Holstein nimmt Anträge jeweils bis zum 01. März und bis zum 01. September eines jeden Jahres entgegen. Bis zum Ablauf dieser Antragsfristen werden eingehende Anträge gesammelt und in einer Vorstandssitzung etwa acht Wochen nach Antragsfrist behandelt.

Rechtsgrundlage
Anträge / Formulare

Anträge können jederzeit auf postalischen Weg gestellt werden.

Was sollte ich noch wissen?

Teaser

Auf Antrag fördert die Kulturstiftung kulturelle Projekte, Veranstaltungen, Publikationen und vieles mehr.

An wen muss ich mich wenden?

Geschäftsstelle der Kulturstiftung des Landes Schleswig-Holstein

Voraussetzungen

Voraussetzung für die Antragstellung ist ein gemeinnütziger oder kommunaler Projektträger.

Welche Unterlagen werden benötigt?

  • Projektkonzept
  • Kosten- und Finanzierungsplan
  • Zusätzlich können weitere Unterlagen erforderlich sein. Es wird daher empfohlen, sich diesbezüglich vorab mit der Kulturstiftung in Verbindung zu setzen.

Welche Fristen muss ich beachten?

Antragsfrist: 8 Wochen
Die Kulturstiftung des Landes Schleswig-Holstein nimmt Anträge jeweils bis zum 01. März und bis zum 01. September eines jeden Jahres entgegen. Bis zum Ablauf dieser Antragsfristen werden eingehende Anträge gesammelt und in einer Vorstandssitzung etwa acht Wochen nach Antragsfrist behandelt.

Rechtsgrundlage

Anträge / Formulare

Anträge können jederzeit auf postalischen Weg gestellt werden.

Was sollte ich noch wissen?

Frag Govii, den Behördenbot

Chatten Sie hier mit dem Chatbot Govii. Er kann Ihnen bei behördlichen Anfragen aller Art weiterhelfen, lernt aber gerade noch sehr viel dazu und weiß vielleicht noch nicht auf alles eine Antwort.

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