Zuständigkeitsfinder
Schleswig-Holstein

Beantragung von Karteikartenabschriften der Führerscheine

Quelle: Zuständigkeitsfinder Schleswig-Holstein (Linie6Plus)

Leistungsbeschreibung

Sofern Sie noch einen Papierführerschein (grau oder rosa) besitzen, können Sie eine Karteikartenabschrift Ihrer Fahrererlaubnisklassen beantragen.

Eine Karteikartenabschrift ist eine Übersicht Ihrer erteilten Fahrerlaubnisklassen der ausstellenden Behörde. 

Besitzen Sie bereits einen EU-Kartenführerschein, so benötigen Sie keine Karteikartenabschrift. In diesem Fall sind Ihre Daten bereits im zentralen Fahrerlaubnisregister des Kraftfahrtbundesamtes in Flensburg gespeichert.

Sie benötigen eine Karteikartenabschrift nur, wenn Sie noch einen Papierführerschein (grau oder rosa) besitzen, der nicht von Ihrer jetzt zuständigen Fahrerlaubnisbehörde ausgestellt oder bereits erfasst wurde. 

Für die Beantragung werden folgende Daten benötigt:

  • Nachname
  • Vorname(n) (wie im Personalausweis)
  • Geburtsname 
  • Geburtsdatum
  • Aktuelle Anschrift
  • Führerscheinnummer bzw. Vordrucknummer (Wenn vorhanden)

Bitte geben Sie die Kontaktdaten und vollständige Anschrift der auswärtigen Fahrerlaubnisbehörde, wenn Sie eine direkte Übersendung an Ihre nun zuständige Fahrerlaubnisbehörde wünschen. Anderenfalls wird die Karteikartenabschrift an Ihre Anschrift übersandt.


Zuständige Stelle

Bitte wenden Sie sich für die Karteikartenabschrift an die Führerscheinstelle, die den Führerschein ursprünglich ausgestellt hat.

Welche Unterlagen werden benötigt?

Es müssen keine Unterlagen vorgelegt werden.

Welche Gebühren fallen an?

Die Beantragung einer Karteikartenabschrift ist gratis.

Rechtsgrundlage

§ 25 Absatz 4 Fahrerlaubnis-Verordnung (FeV)

Teaser

Sofern Sie noch einen Papierführerschein (grau oder rosa) besitzen, können Sie eine Karteikartenabschrift Ihrer Fahrererlaubnisklassen beantragen.

Zuständige Stelle

Bitte wenden Sie sich für die Karteikartenabschrift an die Führerscheinstelle, die den Führerschein ursprünglich ausgestellt hat.

Welche Unterlagen werden benötigt?

Es müssen keine Unterlagen vorgelegt werden.

Welche Gebühren fallen an?

Die Beantragung einer Karteikartenabschrift ist gratis.

Rechtsgrundlage

§ 25 Absatz 4 Fahrerlaubnis-Verordnung (FeV)

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