Zuständigkeitsfinder
Schleswig-Holstein

Einen Unfall oder eine Betriebsstörung mit Gefahrstoffen anzeigen

Quelle: Zuständigkeitsfinder Schleswig-Holstein (Linie6Plus)

Leistungsbeschreibung

Wenn ein Unfall oder eine Betriebsstörung beziehungsweise Krankheits- oder Todesfälle in Zusammenhang mit Gefahrstoffen in Ihrem Unternehmen aufgetreten sind, müssen Sie dies unverzüglich anzeigen.

Einen Unfall oder eine Betriebsstörung bei Tätigkeiten mit Gefahrstoffen müssen Sie unverzüglich mitteilen, wenn es zu einer ernsthaften Gesundheitsschädigung mindestens einer Ihrer angestellten Personen gekommen ist.

Ebenfalls müssen Sie Krankheits- und Todesfälle melden, wenn ein konkreter Verdacht besteht, dass diese durch die Tätigkeit mit Gefahrstoffen verursacht wurden. Dabei müssen Sie genaue Angaben zur Tätigkeit machen und die Gefährdungsbeurteilung für den Arbeitsplatz angeben.

Wenn Sie die Anzeige bereits einer anderen Behörde mitgeteilt haben, können Sie die Anzeige in Kopie einreichen.


Rechtsgrundlage
Fachlich freigegeben durch

Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS)

Fachlich freigegeben am

20.09.2022

Teaser

Wenn ein Unfall oder eine Betriebsstörung beziehungsweise Krankheits- oder Todesfälle in Zusammenhang mit Gefahrstoffen in Ihrem Unternehmen aufgetreten sind, müssen Sie dies unverzüglich anzeigen.

Rechtsgrundlage

Fachlich freigegeben durch

Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS)

Fachlich freigegeben am

20.09.2022

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