Vermisstes oder entlaufenes Tier melden
Quelle: Zuständigkeitsfinder Schleswig-Holstein (Linie6Plus)
Leistungsbeschreibung
Wenn Sie Ihr Haustier vermissen, können Sie sich an die zuständige Stelle wenden.
Wenn Sie auf der Suche nach Ihren tierischen Begleitern oder Begleiterinnen sind, können Sie dies der zuständigen Stelle melden.
Zusätzlich werden gefundene Haustiere häufig auch bei der Polizei oder in Tierheimen abgegeben. Bitte fragen Sie dort ebenfalls nach.
Teaser
Wenn Sie Ihr Haustier vermissen, können Sie sich an die zuständige Stelle wenden.
An wen muss ich mich wenden?
Gemeinde-, Amts- oder Stadtverwaltung (Fundbehörde, Fundbüro) oder die örtlichen Tierheime
Welche Gebühren fallen an?
Verwaltungsgebühr: gebührenfrei