Zuständigkeitsfinder
Schleswig-Holstein

Hundeausstellungen und Katzenausstellungen anzeigen

Quelle: Zuständigkeitsfinder Schleswig-Holstein (Linie6Plus)

Leistungsbeschreibung

Sie planen eine Katzen- oder Hundeausstellung? Dann müssen Sie diese unter bestimmten Voraussetzungen anmelden.

Wenn Sie eine Katzen- oder Hundeausstellung planen, dann müssen Sie diese unter bestimmten Voraussetzungen bei der zuständigen Behörde anmelden.

Die Pflicht zur Anmeldung ist hierbei unabhängig davon, ob Hunde und Katzen gemeinsam oder nur Hunde oder nur Katzen teilnehmen.


Verfahrensablauf

Wenn Sie die Veranstaltung schriftlich anmelden möchten:

  • Beschreiben Sie Ihr Anliegen unter Angabe aller notwendigen Informationen. Machen Sie dazu Angaben zu:
    • Veranstaltenden und der verantwortlichen Person
    • Ort, Zeit und Zeitraum der Veranstaltung
    • ausgestellten Tierarten
    • Herkunftsländern der ausgestellten Tiere
    • Anzahl der Tiere
    • Angabe der Rassen
  • Reichen Sie die geforderten Nachweise ein.
  • Übersenden Sie den Antrag per E-Mail oder auf dem Postweg an die zuständige Behörde.
  • Sie erhalten eine Bestätigung.
  • Bei Rückfragen zur Anmeldung meldet sich die zuständige Behörde bei Ihnen.
  • Im Falle einer Beschränkung oder eines Verbots erhalten Sie eine Rückmeldung

Wenn Sie die Veranstaltung online anmelden möchten, sofern ein Online-Dienst vorhanden ist:

  • Rufen Sie den Onlinedienst auf
  • Befüllen Sie das Anmeldeformular
  • Laden Sie für eine schnelle Bearbeitung durch die Behörden alle notwendigen Nachweise hoch.
  • Sie erhalten eine Bestätigung.
  • Bei Rückfragen zur Anmeldung meldet sich die zuständige Behörde bei Ihnen.
  • Im Falle einer Beschränkung oder eines Verbots erhalten Sie eine Rückmeldung
An wen muss ich mich wenden?

Veterinäramt des Kreises oder der kreisfreien Stadt.

Voraussetzungen
  • Sie führen eine Hunde und Katzenausstellung durch.
  • Sie benötigen eine Erlaubnis im Falle einer Ausstellung.
  • Sie führen die Veranstaltung in einem tollwutgefährdeten Gebiet durch oder die Tiere stammen aus EU-Mitgliedstaaten oder Ländern außerhalb der EU (Drittland).
  • Sie führen die Veranstaltung in einem Gebiet durch, in dem eine Tierseuche aufgetreten ist, für die Hunde und Katzen empfänglich sind (Auskunft Veterinäramt).
 
Welche Unterlagen werden benötigt?
  • Erlaubnis vom Veterinäramt
  • Veranstaltungserlaubnis
  • Registriernummer  vom Veterinäramt
  • Bei Tieren aus EU-Ländern oder Ländern außerhalb der EU:
    • Tiergesundheitsbescheinigung
    • Impfnachweis
    • Ergebnis der Blutuntersuchung
Welche Gebühren fallen an?

Je nach Maßnahme und Zeitaufwand gemäß der Landesverordnung über Verwaltungsgebühren in Angelegenheiten der Veterinärverwaltung des Landes Schleswig-Holstein.

Welche Fristen muss ich beachten?

Antragsfrist: 4 Wochen
Sie müssen den Antrag mindestens vier Wochen vor Veranstaltungsbeginn einreichen.

Bearbeitungsdauer

Bearbeitungsdauer: 4 Wochen

Rechtsgrundlage
Rechtsbehelf
  • Widerspruch
Was sollte ich noch wissen?

Die zuständige Behörde kann Veranstaltungen dieser Art unter bestimmten Umständen beschränken oder verbieten, um zum Beispiel Tierseuchen zu bekämpfen. Die zuständige Behörde wird Sie über eventuelle Einschränkungen oder Verbote informieren.

Fachlich freigegeben durch

Ministerium für Landwirtschaft, ländliche Räume, Europa und Verbraucherschutz des Landes Schleswig-Holstein

Fachlich freigegeben am

22.01.2024

Teaser

Sie planen eine Katzen- oder Hundeausstellung? Dann müssen Sie diese unter bestimmten Voraussetzungen anmelden.

Verfahrensablauf

Wenn Sie die Veranstaltung schriftlich anmelden möchten:

  • Beschreiben Sie Ihr Anliegen unter Angabe aller notwendigen Informationen. Machen Sie dazu Angaben zu:
    • Veranstaltenden und der verantwortlichen Person
    • Ort, Zeit und Zeitraum der Veranstaltung
    • ausgestellten Tierarten
    • Herkunftsländern der ausgestellten Tiere
    • Anzahl der Tiere
    • Angabe der Rassen
  • Reichen Sie die geforderten Nachweise ein.
  • Übersenden Sie den Antrag per E-Mail oder auf dem Postweg an die zuständige Behörde.
  • Sie erhalten eine Bestätigung.
  • Bei Rückfragen zur Anmeldung meldet sich die zuständige Behörde bei Ihnen.
  • Im Falle einer Beschränkung oder eines Verbots erhalten Sie eine Rückmeldung

Wenn Sie die Veranstaltung online anmelden möchten, sofern ein Online-Dienst vorhanden ist:

  • Rufen Sie den Onlinedienst auf
  • Befüllen Sie das Anmeldeformular
  • Laden Sie für eine schnelle Bearbeitung durch die Behörden alle notwendigen Nachweise hoch.
  • Sie erhalten eine Bestätigung.
  • Bei Rückfragen zur Anmeldung meldet sich die zuständige Behörde bei Ihnen.
  • Im Falle einer Beschränkung oder eines Verbots erhalten Sie eine Rückmeldung

An wen muss ich mich wenden?

Veterinäramt des Kreises oder der kreisfreien Stadt.

Voraussetzungen

  • Sie führen eine Hunde und Katzenausstellung durch.
  • Sie benötigen eine Erlaubnis im Falle einer Ausstellung.
  • Sie führen die Veranstaltung in einem tollwutgefährdeten Gebiet durch oder die Tiere stammen aus EU-Mitgliedstaaten oder Ländern außerhalb der EU (Drittland).
  • Sie führen die Veranstaltung in einem Gebiet durch, in dem eine Tierseuche aufgetreten ist, für die Hunde und Katzen empfänglich sind (Auskunft Veterinäramt).
 

Welche Unterlagen werden benötigt?

  • Erlaubnis vom Veterinäramt
  • Veranstaltungserlaubnis
  • Registriernummer  vom Veterinäramt
  • Bei Tieren aus EU-Ländern oder Ländern außerhalb der EU:
    • Tiergesundheitsbescheinigung
    • Impfnachweis
    • Ergebnis der Blutuntersuchung

Welche Gebühren fallen an?

Je nach Maßnahme und Zeitaufwand gemäß der Landesverordnung über Verwaltungsgebühren in Angelegenheiten der Veterinärverwaltung des Landes Schleswig-Holstein.

Welche Fristen muss ich beachten?

Antragsfrist: 4 Wochen
Sie müssen den Antrag mindestens vier Wochen vor Veranstaltungsbeginn einreichen.

Bearbeitungsdauer

Bearbeitungsdauer: 4 Wochen

Rechtsgrundlage

Rechtsbehelf

  • Widerspruch

Was sollte ich noch wissen?

Die zuständige Behörde kann Veranstaltungen dieser Art unter bestimmten Umständen beschränken oder verbieten, um zum Beispiel Tierseuchen zu bekämpfen. Die zuständige Behörde wird Sie über eventuelle Einschränkungen oder Verbote informieren.

Fachlich freigegeben durch

Ministerium für Landwirtschaft, ländliche Räume, Europa und Verbraucherschutz des Landes Schleswig-Holstein

Fachlich freigegeben am

22.01.2024

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