Förderung von internationalen Jugendbegegnungen beantragen
Quelle: Zuständigkeitsfinder Schleswig-Holstein (Linie6Plus)
Leistungsbeschreibung
Wenn Sie als Träger der Jugendhilfe eine Begegnung zwischen in- und ausländischen Jugendgruppen im Alter zwischen 12 und 27 Jahren durchführen, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen eine Förderung erhalten.
Teaser
Wenn Sie als Träger der Jugendhilfe eine Begegnung zwischen in- und ausländischen Jugendgruppen im Alter zwischen 12 und 27 Jahren durchführen, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen eine Förderung erhalten.