Zuständigkeitsfinder
Schleswig-Holstein

Förderung von internationalen Jugendbegegnungen beantragen

Quelle: Zuständigkeitsfinder Schleswig-Holstein (Linie6Plus)

Leistungsbeschreibung

Wenn Sie als Träger der Jugendhilfe eine Begegnung zwischen in- und ausländischen Jugendgruppen im Alter zwischen 12 und 27 Jahren durchführen, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen eine Förderung erhalten.


Teaser

Wenn Sie als Träger der Jugendhilfe eine Begegnung zwischen in- und ausländischen Jugendgruppen im Alter zwischen 12 und 27 Jahren durchführen, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen eine Förderung erhalten.

Frag Govii, den Behördenbot

Chatten Sie hier mit dem Chatbot Govii. Er kann Ihnen bei behördlichen Anfragen aller Art weiterhelfen, lernt aber gerade noch sehr viel dazu und weiß vielleicht noch nicht auf alles eine Antwort.

Weitere Informationen und Angebote