Förderung für Infrastrukturvorhaben beantragen
Quelle: Zuständigkeitsfinder Schleswig-Holstein (Linie6Plus)
Leistungsbeschreibung
Wenn Sie Infrastrukturvorhaben in Schleswig-Holstein umsetzen möchten können Sie unter bestimmten Voraussetzungen im Rahmen der „Richtlinie für die Gewährung von Zuwendungen zur Förderung von Industrie- und Gewerbegebieten“ eine Förderung erhalten.
Wenn Sie Infrastrukturvorhaben umsetzen möchten können Sie unter bestimmten Voraussetzungen eine Förderung erhalten. Förderfähig ist die Erschließung von Industrie- und Gewerbegebieten. Die konkreten Bedingungen können Sie der Förderrichtlinie entnehmen.
Teaser
Wenn Sie Infrastrukturvorhaben in Schleswig-Holstein umsetzen möchten können Sie unter bestimmten Voraussetzungen im Rahmen der „Richtlinie für die Gewährung von Zuwendungen zur Förderung von Industrie- und Gewerbegebieten“ eine Förderung erhalten.
Verfahrensablauf
- Sie stellen einen Förderantrag bei der Investitionsbank Schleswig-Holstein. Es wird empfohlen, davor eine Beratung die Investitionsbank Schleswig-Holstein in Anspruch zu nehmen.
- Die Investitionsbank Schleswig-Holstein prüft den Antrag und fordert gegebenenfalls fehlende Unterlagen oder Informationen nach. Liegt ein vollständiger Antrag vor, so entscheidet die Investitionsbank Schleswig-Holstein über die Bewilligung der Förderung.
- Ein Vorhaben kann vor Bewilligung der Förderung nur dann begonnen werden, wenn Sie einen vorzeitigen Maßnahmebeginn beantragen und dieser durch die Investitionsbank Schleswig-Holstein genehmigt wird.
An wen muss ich mich wenden?
Investitionsbank Schleswig-Holstein
Voraussetzungen
- Das Vorhaben darf noch nicht begonnen worden sein.
- Die Gesamtfinanzierung des Vorhabens muss gesichert sein.
- Das Vorhaben wird grundsätzlich in Schleswig-Holstein durchgeführt.
Welche Gebühren fallen an?
Verwaltungsgebühr: gebührenfrei
Bearbeitungsdauer
Bearbeitungsdauer: 1 - 2 MonateDie Bearbeitung dauert mindestens 1-2 Monate, kann aber regelmäßig auch mehrere Monaten in Anspruch nehmen.
Rechtsgrundlage
Rechtsbehelf
Es besteht kein Rechtsanspruch auf die Förderung.
Was sollte ich noch wissen?
Die Begünstigten sind an die Erfüllung der mit der Förderung verbundenen Voraussetzungen und des Zuwendungszwecks für einen bestimmten Zeitraum gebunden (Zweckbindung). Die Zweckbindung beträgt je nach Art und Ausgestaltung des jeweiligen Vorhabens bis zu 15 Jahren und wird im Zuwendungsbescheid festgelegt
Fachlich freigegeben durch
Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Arbeit, Technologie und Tourismus des Landes Schleswig-Holstein
Fachlich freigegeben am
16.07.2024