Zuständigkeitsfinder
Schleswig-Holstein

Antrag auf Änderung eines geförderten Vorhabens aus dem Förderprogramm "Politische Stiftungen" stellen

Quelle: Zuständigkeitsfinder Schleswig-Holstein (Linie6Plus)

Leistungsbeschreibung

Reichen Sie Ihren Änderungsantrag zu einem geförderten Vorhaben aus dem Förderprogramm "Politische Stiftungen" beim Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (BMZ) ein.

Wenn Sie für ein Vorhaben aus dem Förderprogramm "Politische Stiftungen" eine Zuwendung des Bundesministeriums für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (BMZ) erhalten, müssen Sie gegenüber dem BMZ rechtzeitig einen Änderungsantrag stellen, wenn:

  • die Ihrem Zuwendungsbescheid zugrunde liegenden Einzelansätze des Gesamt-Finanzierungsplans um mehr als 30 Prozent überschritten werden,
  • sich die Projektkonzeption wesentlich ändert oder
  • eine langfristig angelegte Zusammenarbeit mit einer Partnerorganisation neu aufgenommen beziehungsweise beendet wird.

Weitere Informationen zur Erforderlichkeit von Änderungsanträgen können Sie den Richtlinien für die Förderung entwicklungswichtiger Vorhaben der politischen Stiftungen entnehmen.


Verfahrensablauf

Reichen Sie Ihren Änderungsantrag online oder per Post beim BMZ ein.

  • Rufen Sie das Online-Formular auf. Dieses führt Sie Schritt für Schritt durch die benötigten Angaben.
  • Laden Sie erforderliche Unterlagen hoch und senden Sie den Antrag online ab. Alternativ können Sie den ausgefüllten Online-Antrag ausdrucken und per Post an das BMZ senden.
  • Das BMZ prüft Ihren Antrag und nimmt bei Unklarheiten oder fehlenden Informationen Kontakt zu Ihnen auf.
  • Sie erhalten einen Bescheid.
Voraussetzungen
  • Ihre politische Stiftung hat einen Zuwendungsbescheid des BMZ erhalten.
Welche Unterlagen werden benötigt?
  • Änderungsantrag
  • gegebenenfalls geänderter Finanzierungsplan
Welche Gebühren fallen an?

Es fallen keine Kosten an.

Welche Fristen muss ich beachten?

Antragsfrist: 4 Wochen
Reichen Sie den Änderungsantrag spätestens 4 Wochen vor der beabsichtigten Änderung ein.

Widerspruchsfrist: 4 Wochen

Bearbeitungsdauer

Bearbeitungsdauer: 30 - 90 Tage
Die Bearbeitung dauert normalerweise bis zu 90 Tage und kann sich in Einzelfällen verlängern, zum Beispiel, wenn das Auswärtige Amt beteiligt werden muss.

Rechtsgrundlage
Rechtsbehelf
  • Klage vor dem Verwaltungsgericht
Weiterführende Informationen
Urheber

Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (BMZ)


Weiterleitungsdienst: Deep-Link zum Ursprungsportal
Fachlich freigegeben durch

Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (BMZ)

Fachlich freigegeben am

07.08.2023

Teaser

Reichen Sie Ihren Änderungsantrag zu einem geförderten Vorhaben aus dem Förderprogramm "Politische Stiftungen" beim Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (BMZ) ein.

Verfahrensablauf

Reichen Sie Ihren Änderungsantrag online oder per Post beim BMZ ein.

  • Rufen Sie das Online-Formular auf. Dieses führt Sie Schritt für Schritt durch die benötigten Angaben.
  • Laden Sie erforderliche Unterlagen hoch und senden Sie den Antrag online ab. Alternativ können Sie den ausgefüllten Online-Antrag ausdrucken und per Post an das BMZ senden.
  • Das BMZ prüft Ihren Antrag und nimmt bei Unklarheiten oder fehlenden Informationen Kontakt zu Ihnen auf.
  • Sie erhalten einen Bescheid.

Voraussetzungen

  • Ihre politische Stiftung hat einen Zuwendungsbescheid des BMZ erhalten.

Welche Unterlagen werden benötigt?

  • Änderungsantrag
  • gegebenenfalls geänderter Finanzierungsplan

Welche Gebühren fallen an?

Es fallen keine Kosten an.

Welche Fristen muss ich beachten?

Antragsfrist: 4 Wochen
Reichen Sie den Änderungsantrag spätestens 4 Wochen vor der beabsichtigten Änderung ein.

Widerspruchsfrist: 4 Wochen

Bearbeitungsdauer

Bearbeitungsdauer: 30 - 90 Tage
Die Bearbeitung dauert normalerweise bis zu 90 Tage und kann sich in Einzelfällen verlängern, zum Beispiel, wenn das Auswärtige Amt beteiligt werden muss.

Rechtsgrundlage

Rechtsbehelf

  • Klage vor dem Verwaltungsgericht

Weiterführende Informationen

Urheber

Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (BMZ)


Weiterleitungsdienst: Deep-Link zum Ursprungsportal

Fachlich freigegeben durch

Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (BMZ)

Fachlich freigegeben am

07.08.2023

Frag Govii, den Behördenbot

Chatten Sie hier mit dem Chatbot Govii. Er kann Ihnen bei behördlichen Anfragen aller Art weiterhelfen, lernt aber gerade noch sehr viel dazu und weiß vielleicht noch nicht auf alles eine Antwort.

Weitere Informationen und Angebote