Grundausbildung für Menschen mit hochgradigen Seh- oder Hörbehinderungen beantragen
Quelle: Zuständigkeitsfinder Schleswig-Holstein (Linie6Plus)
Leistungsbeschreibung
Wenn bei Ihnen eine hochgradige Seh- oder Hörbehinderung eingetreten ist, müssen Sie erst lernen, mit der neuen Situation umzugehen. Mit einer Grundausbildung können Sie spezielle Fertigkeiten erlernen, die Sie im Beruf und im Alltag brauchen.
Damit Sie sich mit einer hochgradigen Sehbehinderung oder Hörbehinderung im Beruf und im Alltag zurechtfinden können, müssen Sie über viele spezielle Fertigkeiten verfügen. Die behinderungsbedingt erforderliche Grundausbildung vermittelt Ihnen die Kenntnisse und Fertigkeiten, die Sie für ein selbstständiges und unabhängiges Leben brauchen – beruflich und auch privat.
Die speziellen Grundausbildungen richten sich an Menschen, die grundsätzlich eine Berufsausbildung oder Umschulung anstreben, deren Kenntnisse und Fertigkeiten aber aufgrund einer (eingetretenen) hochgradigen Sehbehinderung beziehungsweise Hörbehinderung noch nicht ausreichend sind, um diese Ausbildung oder Umschulung erfolgreich durchzuführen.
Ist eine Ausbildung oder Umschulung wegen in Ihrer Person liegenden Gründen nicht möglich, kann auch eine Förderung im Vorfeld einer Beschäftigungsaufnahme erfolgen.
Blindentechnische Grundausbildung
Während einer blindentechnischen Grundausbildung erlernen Sie neue Techniken, die für die Ausübung beziehungsweise weitere Ausübung einer Tätigkeit aufgrund Ihrer Behinderung notwendig werden.
Die Unterrichtsinhalte umfassen beispielsweise:
- BraillePunktschrift (Blindenschrift) lesen und schreiben,
- blindenspezifische Computerhilfsmittel kennen und bedienen lernen,
- Arbeit mit elektronischen Blindenlesegeräten und Blindennotizgeräten,
- Orientierung und Mobilität, damit Sie sich selbstständig und sicher im öffentlichen Raum bewegen und orientieren können,
- lebenspraktische Fähigkeiten, damit Sie beispielsweise eine Unterschrift leisten können, Geld erkennen können, Ihre Kleidung pflegen und Mahlzeiten zubereiten können – kurzum einen eigenen Haushalt führen können.
Die Dauer beträgt 10 bis 12 Monate.
Hörtechnische Grundausbildung
Während einer hörtechnischen Grundausbildung erlernen Sie Strategien, um sich mit Hörenden möglichst gut zu verständigen. Ziel ist, dass Sie die Hörtaktik herausfinden, mit der Sie persönlich am besten sowohl am Ausbildungsplatz beziehungsweise Arbeitsplatz wie auch während einer beruflichen Qualifizierung mit Hörenden kommunizieren können.
Die Unterrichtsinhalte umfassen beispielsweise:
- Sprachtraining,
- Hörtraining für Hörgerät oder Cochlea-Implantatträger
- Erarbeitung und Training einer Hörtaktik,
- Einsatz von Schriftdolmetschern, lautsprachbegleitenden Gebärden und technischen Hilfen,
- Audiotherapie,
- Kommunikationstraining,
- Training zur Steigerung der Konzentrations- und Belastungsfähigkeit
Die Dauer beträgt je nach Bedarf 3 bis 6 Monate.
Die behinderungsbedingt erforderliche Grundausbildung wird von der Agentur für Arbeit gefördert, sofern die Bundesagentur für Arbeit der zuständige Rehabilitationsträger ist. Ihnen steht entweder Übergangsgeld oder Ausbildungsgeld zu und Sie sind sozialversichert.
Diese Grundausbildungen finden in der Regel in einer Einrichtung der beruflichen Rehabilitation statt, die auf die speziellen Bedürfnisse von Menschen mit Behinderungen eingerichtet ist.
Teaser
Wenn bei Ihnen eine hochgradige Seh- oder Hörbehinderung eingetreten ist, müssen Sie erst lernen, mit der neuen Situation umzugehen. Mit einer Grundausbildung können Sie spezielle Fertigkeiten erlernen, die Sie im Beruf und im Alltag brauchen.
Verfahrensablauf
Damit Sie die behinderungsbedingt erforderliche Grundausbildung bekommen können, müssen Sie sich an Ihre Agentur für Arbeit wenden:
- Vereinbaren Sie dazu einen Termin mit dem Team Berufliche Rehabilitation und Teilhabe Ihrer Agentur für Arbeit.
- Wenn Sie noch keine persönliche Ansprechpartnerin oder keinen persönlichen Ansprechpartner in der Agentur für Arbeit haben, vereinbaren Sie einen Termin über die ServiceHotline der Bundesagentur für Arbeit.
- Im Beratungsgespräch wird geklärt, ob die Grundausbildung für Sie geeignet ist.
- Stellt Ihre Beraterin beziehungsweise Ihr Berater fest, dass die Grundausbildung für Sie geeignet ist, werden Sie umgehend dafür vorgemerkt. Ihre Beraterin beziehungsweise Ihr Berater bespricht mit Ihnen außerdem die Formulare, die Sie ausfüllen müssen. Sie können die Unterlagen auch online ausfüllen.
- Ihre Beraterin beziehungsweise Ihr Berater meldet Sie für die Grundausbildung an.
- Sie erhalten eine schriftliche Mitteilung, sobald ein Teilnahmeplatz vorhanden ist.
An wen muss ich mich wenden?
Die für Sie zuständige Dienststelle der Bundesagentur für Arbeit finden Sie über den Dienststellenfinder.
Zuständige Stelle
Die für Sie zuständige Dienststelle der Bundesagentur für Arbeit finden Sie über den Dienststellenfinder.
Voraussetzungen
- Sie haben eine hochgradige Seh oder Hörbehinderung oder Ihnen droht eine solche Behinderung.
- Ihr zuständiger Rehabilitationsträger ist die Bundesagentur für Arbeit.
- Ihre Aussichten am Arbeitsleben teilzuhaben oder wieder teilzuhaben sind wegen Art und Schwere Ihrer Behinderung nicht nur vorübergehend wesentlich gemindert und Sie brauchen deshalb Hilfen zur Teilhabe am Arbeitsleben.
- Sie sind bereit, sich beruflich bilden oder auf andere Weise beruflich eingliedern zu lassen.
Welche Unterlagen werden benötigt?
Bitte erfragen Sie bei Kontaktaufnahme mit Ihrer Beraterin oder Ihrem Berater, welche Unterlagen Sie benötigen.
Welche Gebühren fallen an?
Keine
Welche Fristen muss ich beachten?
Widerspruchsfrist: 1 MonatWiderspruch kann innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe des Bescheides eingelegt werden.
Bearbeitungsdauer
Die Bearbeitung dauert in der Regel mehrere Wochen. Nach Bewilligung der Leistung soll die Maßnahme in Abstimmung mit dem Anbieter möglichst zeitnah beginnen.
Rechtsgrundlage
Rechtsbehelf
Widerspruch bei der Agentur für Arbeit, die den Bescheid erlassen hat. Weitere Informationen, wie Sie Widerspruch einlegen können, finden Sie im jeweiligen Bescheid.
Anträge / Formulare
Formulare vorhanden: Nein
Schriftform erforderlich: Nein
Formlose Antragsstellung möglich: Nein
Persönliches Erscheinen nötig: Ja
Online-Dienste vorhanden: Ja
Weiterführende Informationen
- Fachliche Weisungen der Bundesagentur für Arbeit zu Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben gemäß § 112 SGB III
- Fachliche Weisungen der Bundesagentur für Arbeit zu Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben gemäß § 117 SGB III
- Merkblatt der Bundesagentur für Arbeit zur Förderung der Teilhabe am Arbeitsleben (Merkblatt 12)
- Informationen für Menschen mit Behinderungen auf der Internetseite der Bundesagentur für Arbeit
Urheber
Bundesagentur für Arbeit (BA)
- Behinderungsbedingt erforderliche Grundausbildung Bewilligung
Bemerkung: Anzeige der Leistung im Ursprungsportal
Fachlich freigegeben durch
Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS)
Fachlich freigegeben am
01.11.2022