Zuständigkeitsfinder
Schleswig-Holstein

Bericht des Prüfers übermitteln

Quelle: Zuständigkeitsfinder Schleswig-Holstein (Linie6Plus)

Leistungsbeschreibung

Wenn Sie als prüfende Person eine Prüfung abgenommen haben, können Sie den Prüfungsbericht an das Luftfahrt-Bundesamt übermitteln.

Im Rahmen der Ausbildung von Luftfahrtpersonal nehmen Sie als Prüferin oder Prüfer Prüfungen ab. Nach der Prüfung erhält die Bewerberin oder der Bewerber das abgezeichnete Original der Prüfung. Alle weiteren Aufzeichnungen verbleiben bei Ihnen.

Im Anschluss können Sie den Bericht mit dem Ergebnis sowie weiteren Einträgen und Nachweisen an das Luftfahrt-Bundesamt (LBA) übermitteln.

Mit dem übermittelten Bericht des Prüfers kann das Luftfahrt-Bundesamt die Inhalte des Berichts in ihrer Datenbank abspeichern.


Verfahrensablauf

Sie können den Bericht des Prüfers online übermitteln:

  • Rufen Sie das Bundesportal verwaltung.bund.de auf und füllen Sie den Online-Antrag aus.
  • Sie können Ihre Unterlagen direkt hochladen und die Berechtigungen beantragen.
  • Senden Sie den Antrag online ab.
  • Das LBA prüft Ihren Antrag
  • Nach der Bearbeitung durch die Behörde erhalten Sie einen Bescheid in Form der Bestätigung der Übermittlung des Berichts. 
Voraussetzungen
  • Sie müssen eine Prüfungslizenz nachweisen
  • Sie müssen über die Lizenz der sich bewerbenden Person verfügen
  • Die Lizenzen wurden vom LBA ausgestellt
  • Sie müssen einen Prüfungsbericht verfasst haben und zur Verfügung stellen können.
  • Sie müssen eine natürliche Person aus dem Inland, einem Mitgliedstaat der Europäischen Union (EU) oder einem Drittstaat sein.
Welche Unterlagen werden benötigt?
  • Hauptantrag
  • Prüfungsbericht
  • Lizenzkopie mit Handeintrag

wenn die prüfende Person nicht im Zuständigkeitsbereich des LBA liegt:

  • Prüfungsberechtigung der prüfenden Person
  • Prüfungslizenz
  • ausgefülltes Tauglichkeitszeugnis (Vorder- und Rückseite)
Welche Gebühren fallen an?

Es fallen keine Kosten an.

Welche Fristen muss ich beachten?

Es gibt keine Frist.

Bearbeitungsdauer

Die Bearbeitungsdauer kann unter Berücksichtigung der besonderen Gegebenheiten des jeweiligen Vorgangs variieren. Das Luftfahrt-Bundesamt gibt auf Nachfrage Auskunft zum Stand der Bearbeitung.

Rechtsgrundlage
Rechtsbehelf
  • Widerspruch
    Weitere Informationen, wie Sie Widerspruch einlegen, finden Sie im Bescheid über Ihren Antrag.
Weiterführende Informationen
Urheber

Luftfahrt-Bundesamt (LBA)


Weiterleitungsdienst: Deep-Link zum Ursprungsportal
Fachlich freigegeben durch

Bundesministerium für Digitales und Verkehr (BMDV)

Fachlich freigegeben am

04.04.2023

Teaser

Wenn Sie als prüfende Person eine Prüfung abgenommen haben, können Sie den Prüfungsbericht an das Luftfahrt-Bundesamt übermitteln.

Verfahrensablauf

Sie können den Bericht des Prüfers online übermitteln:

  • Rufen Sie das Bundesportal verwaltung.bund.de auf und füllen Sie den Online-Antrag aus.
  • Sie können Ihre Unterlagen direkt hochladen und die Berechtigungen beantragen.
  • Senden Sie den Antrag online ab.
  • Das LBA prüft Ihren Antrag
  • Nach der Bearbeitung durch die Behörde erhalten Sie einen Bescheid in Form der Bestätigung der Übermittlung des Berichts. 

Voraussetzungen

  • Sie müssen eine Prüfungslizenz nachweisen
  • Sie müssen über die Lizenz der sich bewerbenden Person verfügen
  • Die Lizenzen wurden vom LBA ausgestellt
  • Sie müssen einen Prüfungsbericht verfasst haben und zur Verfügung stellen können.
  • Sie müssen eine natürliche Person aus dem Inland, einem Mitgliedstaat der Europäischen Union (EU) oder einem Drittstaat sein.

Welche Unterlagen werden benötigt?

  • Hauptantrag
  • Prüfungsbericht
  • Lizenzkopie mit Handeintrag

wenn die prüfende Person nicht im Zuständigkeitsbereich des LBA liegt:

  • Prüfungsberechtigung der prüfenden Person
  • Prüfungslizenz
  • ausgefülltes Tauglichkeitszeugnis (Vorder- und Rückseite)

Welche Gebühren fallen an?

Es fallen keine Kosten an.

Welche Fristen muss ich beachten?

Es gibt keine Frist.

Bearbeitungsdauer

Die Bearbeitungsdauer kann unter Berücksichtigung der besonderen Gegebenheiten des jeweiligen Vorgangs variieren. Das Luftfahrt-Bundesamt gibt auf Nachfrage Auskunft zum Stand der Bearbeitung.

Rechtsgrundlage

Rechtsbehelf

  • Widerspruch
    Weitere Informationen, wie Sie Widerspruch einlegen, finden Sie im Bescheid über Ihren Antrag.

Weiterführende Informationen

Urheber

Luftfahrt-Bundesamt (LBA)


Weiterleitungsdienst: Deep-Link zum Ursprungsportal

Fachlich freigegeben durch

Bundesministerium für Digitales und Verkehr (BMDV)

Fachlich freigegeben am

04.04.2023

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