Zuständigkeitsfinder
Schleswig-Holstein

Berechtigung für Lufttüchtigkeitspersonal beantragen, das in eigenem Namen handelt (IARS)

Quelle: Zuständigkeitsfinder Schleswig-Holstein (Linie6Plus)

Leistungsbeschreibung

Wenn Sie als Lufttüchtigkeitspersonal in eigenem Namen handeln möchten, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen die Berechtigung (IARS-Berechtigung) dazu beantragen, verlängern oder erneuern lassen.

Mit der IARS-Berechtigung (Independent Airworthiness Review Staff) können Sie Tätigkeiten als Lufttüchtigkeitspersonal, das in eigenem Namen handelt, ausführen. Bei der Ersterteilung beantragen Sie auch die Anmeldung zu den notwendigen Prüfungen.

Sie haben auch die Möglichkeit, eine bereits erhaltene Berechtigung zu verlängern oder zu erneuern.

Bei der Beantragung geben Sie Daten zur antragstellenden Person sowie zu Ihrer gültigen Teil-66-Lizenz an.

Das Luftfahrt-Bundesamt (LBA) ist für die Beantragung, Verlängerung oder Erneuerung der IARS-Berechtigung zuständig.

Den Antrag auf IARS-Berechtigung können Sie online über das Bundesportal stellen.


Verfahrensablauf

Die Berechtigung für Lufttüchtigkeitspersonal beantragen, verlängern oder erneuern müssen Sie beim Luftfahrt-Bundesamt (LBA). Gehen Sie bitte wie folgt vor:

Online-Antrag:

  • Rufen Sie das Bundesportal verwaltung.bund.de auf und füllen Sie den Online-Antrag aus.
  • Sie können Ihre Unterlagen direkt hochladen.
  • Senden Sie den Antrag online ab.
  • Das LBA prüft Ihren Antrag.
  • Nach der Bearbeitung durch das LBA wird die antragstellende Person zur Prüfung eingeladen
  • Nach der Prüfung erhalten Sie einen Bescheid und einen Gebührenbescheid.
  • Nachdem Sie die Gebühren bezahlt haben, können Sie den Bescheid abrufen und Sie erhalten die Dokumente. 

Hinweise zur Ersterteilung:
 

  • Sie können die Daten zu Ihrer gültigen Teil-66-Lizenz bis spätestens zum Prüfungsantritt nachreichen.
  • Sie entscheiden, ob Sie zum nächstmöglichen Prüfungstermin angemeldet werden möchten oder einen abweichenden Prüfungstermin wahrnehmen möchten.
  • Anschließend entscheiden Sie, wie Sie den Nachweis der Zuverlässigkeit erbringen möchten und übermitteln die erforderlichen Unterlagen.
  • Nach der Bearbeitung durch das LBA erhalten Sie bei der Ersterteilung eine Ladung zur theoretischen Prüfung.
  • Die Prüfung mit Multiple-Choice-Aufgaben findet in Braunschweig statt.
  • Mit dem positiven Prüfungsergebnis der theoretischen Prüfung erhalten Sie auch die Aufforderung zum Fachgespräch sowie zur Lufttüchtigkeitsprüfung unter Aufsicht Für die folgende Prüfung erhalten Sie eine Prüfungsladung, nachdem die Termine vereinbart wurden.
  • Das Ergebnis der Prüfung wird Ihnen direkt im Anschluss an die Prüfung mündlich mitgeteilt. Bei einem positiven Ergebnis erhalten Sie zudem vor Ort den Bescheid.

Hinweise zur Verlängerung oder Erneuerung:

  • Übermitteln Sie eine Übersicht über die im letzten Berechtigungszeitraum durchgeführten Prüfungen der Lufttüchtigkeit und Kopien der ausgestellten Bescheinigungen über die Prüfung der Lufttüchtigkeit.
  • Möchten Sie für den Nachweis der Zuverlässigkeit den Auszug aus dem Fahreignungsregister und das polizeiliche Führungszeugnis im Original (Papierdokument) erbringen, sind Sie dazu verpflichtet die Unterlagen im Original und postalisch an das LBA zu senden.
  • Im Laufe des Antragsverfahrens können Sie fehlende Informationen ergänzen und fehlende Unterlagen nachreichen. Spätestens bei Prüfungsantritt müssen die fehlenden Informationen und Unterlagen nachgereicht sein.
Voraussetzungen
  • Sie sind eine natürliche Person (aus dem Inland, einem EU-Staat oder Drittstaat).
  • Sie sind mündig. Das heißt, Sie sind handlungsfähig, voll geschäftsfähig und straffähig.
  • Sie sind zuverlässig gemäß Luftsicherheitsgesetz (LuftSiG).
  • Sie haben das Mindestalter zum Zeitpunkt der Antragstellung erreicht (18 Jahre).
  • Es dürfen keine Strafverfahren gegen Sie schweben.
  • Um die Berechtigung erstmalig zu erhalten, müssen Sie folgende Prüfungen nach der Antragstellung erfolgreich absolvieren:
    • eine schriftliche Prüfung (MCQ),
    • eine mündliche Prüfung (Fachgespräch) und
    • eine praktische Prüfung (ARC unter Aufsicht).

Hinweis: Spätestens beim Prüfungsantritt müssen Sie über eine gültige Teil-66-Lizenz verfügen.

Welche Unterlagen werden benötigt?

für die Erteilung:

  • aktuelle gültige Lizenz nach Teil-66
  • Nachweis der Zuverlässigkeit

für die Verlängerung oder Erneuerung:

  • Übersicht über die im letzten Berechtigungszeitraum durchgeführten Prüfungen der Lufttüchtigkeit und
  • Kopien der ausgestellten Bescheinigungen über die Prüfung der Lufttüchtigkeit

bei Vertretung:

  • Nachweis der Vertretungsberechtigung (Vollmacht)
  • bei einer Adresse im Ausland:
  • Erklärung zur Bestellung eines Empfangsbevollmächtigten

Hinweis:

Bestimmte Unterlagen müssen Sie zum Zeitpunkt der Antragstellung noch nicht übermitteln – diese Unterlagen können Sie nachliefern.

Welche Unterlagen in ihrem Fall er

Welche Gebühren fallen an?

Gebühr: 100,00 - 700,00 EUR
Vorkasse: nein
- Für Kosten im Zusammenhang mit der Durchführung von Prüfungen und Überprüfungen für die Erteilung der Erlaubnis erhalten Sie einen Gebührenbescheid und müssen die anfallenden Gebühren bezahlen. - Reise- und Übernachtungskosten und sonstige Auslagen im Zusammenhang mit der Durchführung von Prüfungen und Überprüfungen für die Erteilung der Erlaubnis müssen Sie selbst bezahlen.

Welche Fristen muss ich beachten?

Geltungsdauer: 5 Jahre
Gültigkeit der Berechtigung für Lufttüchtigkeitspersonal, das in eigenem Namen handelt

Geltungsdauer: 5 Jahre
Für die IARS-Berechtigung muss eine gültige Teil-66-Lizenz vorliegen. Die Gültigkeit der Teil-66-Lizenz liegt bei 5 Jahren.

Bearbeitungsdauer

Bearbeitungsdauer: 3 - 18 Monate
Die Bearbeitung richtet sich danach, wie schnell die erforderlichen Informationen und gegebenenfalls Unterlagen von der antragstellenden Person an das Luftfahrt-Bundesamt (LBA) übermittelt werden können. Die Bearbeitungsdauer kann im Einzelfall variieren. Sie können beim LBA den aktuellen Stand erfragen.

Rechtsgrundlage
Rechtsbehelf
  • Widerspruch
Was sollte ich noch wissen?

Es gibt keine Hinweise oder Besonderheiten. 

Weiterführende Informationen
Urheber
Weiterleitungsdienst: Deep-Link zum Ursprungsportal

Luftfahrt-Bundesamt (LBA)

Fachlich freigegeben durch

Bundesministerium für Digitales und Verkehr (BMDV)

Fachlich freigegeben am

10.11.2022

Teaser

Wenn Sie als Lufttüchtigkeitspersonal in eigenem Namen handeln möchten, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen die Berechtigung (IARS-Berechtigung) dazu beantragen, verlängern oder erneuern lassen.

Verfahrensablauf

Die Berechtigung für Lufttüchtigkeitspersonal beantragen, verlängern oder erneuern müssen Sie beim Luftfahrt-Bundesamt (LBA). Gehen Sie bitte wie folgt vor:

Online-Antrag:

  • Rufen Sie das Bundesportal verwaltung.bund.de auf und füllen Sie den Online-Antrag aus.
  • Sie können Ihre Unterlagen direkt hochladen.
  • Senden Sie den Antrag online ab.
  • Das LBA prüft Ihren Antrag.
  • Nach der Bearbeitung durch das LBA wird die antragstellende Person zur Prüfung eingeladen
  • Nach der Prüfung erhalten Sie einen Bescheid und einen Gebührenbescheid.
  • Nachdem Sie die Gebühren bezahlt haben, können Sie den Bescheid abrufen und Sie erhalten die Dokumente. 

Hinweise zur Ersterteilung:
 

  • Sie können die Daten zu Ihrer gültigen Teil-66-Lizenz bis spätestens zum Prüfungsantritt nachreichen.
  • Sie entscheiden, ob Sie zum nächstmöglichen Prüfungstermin angemeldet werden möchten oder einen abweichenden Prüfungstermin wahrnehmen möchten.
  • Anschließend entscheiden Sie, wie Sie den Nachweis der Zuverlässigkeit erbringen möchten und übermitteln die erforderlichen Unterlagen.
  • Nach der Bearbeitung durch das LBA erhalten Sie bei der Ersterteilung eine Ladung zur theoretischen Prüfung.
  • Die Prüfung mit Multiple-Choice-Aufgaben findet in Braunschweig statt.
  • Mit dem positiven Prüfungsergebnis der theoretischen Prüfung erhalten Sie auch die Aufforderung zum Fachgespräch sowie zur Lufttüchtigkeitsprüfung unter Aufsicht Für die folgende Prüfung erhalten Sie eine Prüfungsladung, nachdem die Termine vereinbart wurden.
  • Das Ergebnis der Prüfung wird Ihnen direkt im Anschluss an die Prüfung mündlich mitgeteilt. Bei einem positiven Ergebnis erhalten Sie zudem vor Ort den Bescheid.

Hinweise zur Verlängerung oder Erneuerung:

  • Übermitteln Sie eine Übersicht über die im letzten Berechtigungszeitraum durchgeführten Prüfungen der Lufttüchtigkeit und Kopien der ausgestellten Bescheinigungen über die Prüfung der Lufttüchtigkeit.
  • Möchten Sie für den Nachweis der Zuverlässigkeit den Auszug aus dem Fahreignungsregister und das polizeiliche Führungszeugnis im Original (Papierdokument) erbringen, sind Sie dazu verpflichtet die Unterlagen im Original und postalisch an das LBA zu senden.
  • Im Laufe des Antragsverfahrens können Sie fehlende Informationen ergänzen und fehlende Unterlagen nachreichen. Spätestens bei Prüfungsantritt müssen die fehlenden Informationen und Unterlagen nachgereicht sein.

Voraussetzungen

  • Sie sind eine natürliche Person (aus dem Inland, einem EU-Staat oder Drittstaat).
  • Sie sind mündig. Das heißt, Sie sind handlungsfähig, voll geschäftsfähig und straffähig.
  • Sie sind zuverlässig gemäß Luftsicherheitsgesetz (LuftSiG).
  • Sie haben das Mindestalter zum Zeitpunkt der Antragstellung erreicht (18 Jahre).
  • Es dürfen keine Strafverfahren gegen Sie schweben.
  • Um die Berechtigung erstmalig zu erhalten, müssen Sie folgende Prüfungen nach der Antragstellung erfolgreich absolvieren:
    • eine schriftliche Prüfung (MCQ),
    • eine mündliche Prüfung (Fachgespräch) und
    • eine praktische Prüfung (ARC unter Aufsicht).

Hinweis: Spätestens beim Prüfungsantritt müssen Sie über eine gültige Teil-66-Lizenz verfügen.

Welche Unterlagen werden benötigt?

für die Erteilung:

  • aktuelle gültige Lizenz nach Teil-66
  • Nachweis der Zuverlässigkeit

für die Verlängerung oder Erneuerung:

  • Übersicht über die im letzten Berechtigungszeitraum durchgeführten Prüfungen der Lufttüchtigkeit und
  • Kopien der ausgestellten Bescheinigungen über die Prüfung der Lufttüchtigkeit

bei Vertretung:

  • Nachweis der Vertretungsberechtigung (Vollmacht)
  • bei einer Adresse im Ausland:
  • Erklärung zur Bestellung eines Empfangsbevollmächtigten

Hinweis:

Bestimmte Unterlagen müssen Sie zum Zeitpunkt der Antragstellung noch nicht übermitteln – diese Unterlagen können Sie nachliefern.

Welche Unterlagen in ihrem Fall er

Welche Gebühren fallen an?

Gebühr: 100,00 - 700,00 EUR
Vorkasse: nein
- Für Kosten im Zusammenhang mit der Durchführung von Prüfungen und Überprüfungen für die Erteilung der Erlaubnis erhalten Sie einen Gebührenbescheid und müssen die anfallenden Gebühren bezahlen. - Reise- und Übernachtungskosten und sonstige Auslagen im Zusammenhang mit der Durchführung von Prüfungen und Überprüfungen für die Erteilung der Erlaubnis müssen Sie selbst bezahlen.

Welche Fristen muss ich beachten?

Geltungsdauer: 5 Jahre
Gültigkeit der Berechtigung für Lufttüchtigkeitspersonal, das in eigenem Namen handelt

Geltungsdauer: 5 Jahre
Für die IARS-Berechtigung muss eine gültige Teil-66-Lizenz vorliegen. Die Gültigkeit der Teil-66-Lizenz liegt bei 5 Jahren.

Bearbeitungsdauer

Bearbeitungsdauer: 3 - 18 Monate
Die Bearbeitung richtet sich danach, wie schnell die erforderlichen Informationen und gegebenenfalls Unterlagen von der antragstellenden Person an das Luftfahrt-Bundesamt (LBA) übermittelt werden können. Die Bearbeitungsdauer kann im Einzelfall variieren. Sie können beim LBA den aktuellen Stand erfragen.

Rechtsgrundlage

Rechtsbehelf

  • Widerspruch

Was sollte ich noch wissen?

Es gibt keine Hinweise oder Besonderheiten. 

Weiterführende Informationen

Urheber

Weiterleitungsdienst: Deep-Link zum Ursprungsportal

Luftfahrt-Bundesamt (LBA)

Fachlich freigegeben durch

Bundesministerium für Digitales und Verkehr (BMDV)

Fachlich freigegeben am

10.11.2022

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