Zuständigkeitsfinder
Schleswig-Holstein

Ersterteilung oder Änderung einer Prüferlaubnis für Prüferinnen und Prüfer von Luftfahrtgerät (PvL) beantragen

Quelle: Zuständigkeitsfinder Schleswig-Holstein (Linie6Plus)

Leistungsbeschreibung

Sie können eine Prüferlaubnis für Prüfer von Luftfahrtgerät (PvL) der Klasse 4 beim Luftfahrt-Bundesamt beantragen. Sie können zusätzlich einen Antrag stellen, um eine bereits bestehende Erlaubnis für PvL zu erneuern, zu verlängern oder zu ändern.

Mit einer Prüferlaubnis können Sie Ihre Tätigkeiten als Prüfer von Luftfahrtgerät (PvL) ausüben. Die Prüferlaubnis für PvL ist eine Voraussetzung, wenn Sie Prüfaufgaben und Prüftätigkeiten im Zusammenhang mit der Verkehrs- und Betriebssicherheit von Luftfahrzeugen durchführen möchten.

Wenn Sie noch keine Prüferlaubnis für PvL der Klasse 4 besitzen, können Sie diese beim Luftfahrt-Bundesamt beantragen.

Wenn Sie bereits eine Prüferlaubnis für PvL der Klasse 4 besitzen, haben Sie beim LBA folgende Antragsmöglichkeiten für die bestehende Prüferlaubnis:

  • Erneuerung,
  • Verlängerung der Gültigkeit,
  • zusätzliche Berechtigungen,
  • Löschung von Einschränkungen,
  • Zweitschrift (Verlustanzeige),
  • Namens- und Adressänderungen.

Bei bereits vorhandener Prüferlaubnis haben Sie die Möglichkeit, mehrere Anträge gleichzeitig zu stellen. Für die Beantragung müssen Sie persönliche Angaben an das LBA übermitteln sowie bestimmte Voraussetzungen erfüllen. Diese unterscheiden sich je nach Antragsgrund.  


Verfahrensablauf

Um die Ersterteilung oder Änderung einer Prüferlaubnis für Prüfer von Luftfahrtgeräten (PvL) zu beantragen, können Sie den Online-Dienst nutzen oder die entsprechenden Formulare per Post oder Fax an das LBA senden.

Online-Antrag:

  • Rufen Sie das Bundesportal verwaltung.bund.de auf und füllen Sie den Online-Antrag aus.
  • Sie können Ihre Unterlagen direkt hochladen.
  • Alternativ können Sie die Unterlagen per Fax oder per Post an das Luftfahrt-Bundesamt (LBA) übersenden.Senden Sie den Antrag online ab.
    • Möchten Sie für den Nachweis der Zuverlässigkeit, den Auszug aus dem Fahreignungsregister und das polizeiliche Führungszeugnis im Original (Papierdokument) erbringen, sind Sie dazu verpflichtet nach Absenden des Online-Antrags die Unterlagen im Original an das Luftfahrt-Bundesamt postalisch zu senden.
    • In bestimmten Fällen muss auch Ihre bisherige Erlaubnis für PvL im Original an das Luftfahrt-Bundesamt gesendet werden.
  • Das Luftfahrtbundesamt prüft Ihren Antrag.
  • Sie erhalten einen Bescheid und Gebührenbescheid.
Voraussetzungen

Um eine Ersterteilung oder Änderung einer Prüferlaubnis für PvL in Anspruch nehmen zu können, müssen Sie folgende Voraussetzungen erfüllen:

  • Sie sind eine natürliche Person aus dem Inland, einem EU-Staat oder einem Drittstaat.
  • Sie sind mündig, das heißt handlungsfähig, voll geschäftsfähig und straffähig.
  •  Sie sind zuverlässig gemäß Luftsicherheitsgesetz.
  • Sie haben das Mindestalter zum Zeitpunkt der Antragstellung erreicht (21 Jahre).
  • Es dürfen keine Strafverfahren gegen Sie laufen.
  • Sie haben alle relevanten theoretischen und praktischen Prüfungen bestanden.
Welche Unterlagen werden benötigt?
  • Nachweis der Tätigkeit
  • Nachweis der Zuverlässigkeit

Bei Vertretung:

  • Nachweis der Vertretungsberechtigung (Vollmacht)

Bei Adresse im Ausland:

  • Erklärung zur Bestellung eines Empfangsbevollmächtigten

Bei Antrag auf Ersterteilung der Prüferlaubnis für PvL:

  • Nachweis der theoretischen Ausbildung- Nachweis der praktischen Ausbildung
  • Nachweis der praktischen Tätigkeit 
  • Personalausweis oder Reisepass, wenn noch nicht für Prüfungsanmeldung eingereicht
  • Nachweis der theoretischen Prüfung, wenn bereits bestanden
  • Nachweise der Berufsausbildung beziehungsweise Nachweise für den Ersatz der Berufsausbildung

Bei Antrag auf Änderung einer bestehenden PvL  für eine zusätzliche Berechtigung:

  • Nachweis der praktischen Ausbildung,
  • Nachweis der praktischen Tätigkeit.
  • im Original: Erlaubnis für PvL

für einen Wechsel in der Klasse 4 bei der Beantragung einer zusätzlichen Berechtigung:

  • Zusätzliche Nachweise zur Berufsausbildung
  • Zusätzliche Nachweise zur Erfahrung
  • Zusätzliche Nachweise zur theoretischen Ausbildung
  • im Original: Erlaubnis für PvL

für die Löschung einer Einschränkung:

Nachweis zur Löschung der Einschränkung

Nachweis der praktischen Ausbildung

  • im Original: Erlaubnis für PvL

für eine Verlängerung oder Erneuerung:

  • Practical Logbook über die praktischen Tätigkeiten der letzten 12 Monate
  • Bestätigung des Betriebs über eine mindestens sechsmonatige praktische Tätigkeit innerhalb der letzten 12 Monate
  • im Original: Erlaubnis für PvL

für eine Zweitschrift:

  • Eidesstaatliche Erklärung oder polizeiliche Anzeige über Verlust der Lizenz

für Namensänderung:

  • Bestätigung der Namensänderung zum Beispiel Auszug aus dem Standesamtsregister oder neuer Personalausweis

für eine Erneuerung oder für den Fall, dass eine Lizenz abgelaufen ist,

  • Auflistung der Tätigkeiten
  • im Original: Erlaubnis für PvL

für eine Erneuerung, Verlängerung, oder Hinzufügen einer zusätzlichen Berechtigung oder der Löschung einer Einschränkung:

  • im Original: Erlaubnis für PvL

Welche Unterlagen in Ihrem Fall erforderlich sind, können Sie dem Antragsformular entnehmen.

Welche Gebühren fallen an?

Gebühr: 35,00 - 600,00 EUR
Vorkasse: nein
https://www.gesetze-im-internet.de/luftkostv/BJNR003460984.html
Die Gebühr für die Ersterteilung oder Änderung der Prüferlaubnis für PvL ist abhängig von der Antragsleistung. Die Kostenverordnung der Luftfahrtverwaltung (LuftkostV) informiert über die genauen Beträge. Sie erhalten einen Bescheid mit QR-Code zur Bezahlung.

Welche Fristen muss ich beachten?

Geltungsdauer: 5 Jahre
Die Gültigkeit der Prüferlaubnis für Prüfer von Luftfahrtgeräten (PvL) liegt bei 5 Jahren.

Bearbeitungsdauer

Bearbeitungsdauer: 1 - 3 Monate
Die Erteilung der (neuen) Prüferlaubnis für Prüfer von Luftfahrtgeräten (PvL) im Original erfolgt in der Regel innerhalb von 1 bis 3 Monaten nach der Antragstellung.

Rechtsgrundlage
Rechtsbehelf
  • Widerspruch
Was sollte ich noch wissen?

Es gibt keine Hinweise oder Besonderheiten. 

Weiterführende Informationen
Urheber
Weiterleitungsdienst: Deep-Link zum Ursprungsportal

Luftfahrt-Bundesamt (LBA)

Fachlich freigegeben durch

Bundesministerium für Digitales und Verkehr (BMDV)

Fachlich freigegeben am

09.11.2022

Teaser

Sie können eine Prüferlaubnis für Prüfer von Luftfahrtgerät (PvL) der Klasse 4 beim Luftfahrt-Bundesamt beantragen. Sie können zusätzlich einen Antrag stellen, um eine bereits bestehende Erlaubnis für PvL zu erneuern, zu verlängern oder zu ändern.

Verfahrensablauf

Um die Ersterteilung oder Änderung einer Prüferlaubnis für Prüfer von Luftfahrtgeräten (PvL) zu beantragen, können Sie den Online-Dienst nutzen oder die entsprechenden Formulare per Post oder Fax an das LBA senden.

Online-Antrag:

  • Rufen Sie das Bundesportal verwaltung.bund.de auf und füllen Sie den Online-Antrag aus.
  • Sie können Ihre Unterlagen direkt hochladen.
  • Alternativ können Sie die Unterlagen per Fax oder per Post an das Luftfahrt-Bundesamt (LBA) übersenden.Senden Sie den Antrag online ab.
    • Möchten Sie für den Nachweis der Zuverlässigkeit, den Auszug aus dem Fahreignungsregister und das polizeiliche Führungszeugnis im Original (Papierdokument) erbringen, sind Sie dazu verpflichtet nach Absenden des Online-Antrags die Unterlagen im Original an das Luftfahrt-Bundesamt postalisch zu senden.
    • In bestimmten Fällen muss auch Ihre bisherige Erlaubnis für PvL im Original an das Luftfahrt-Bundesamt gesendet werden.
  • Das Luftfahrtbundesamt prüft Ihren Antrag.
  • Sie erhalten einen Bescheid und Gebührenbescheid.

Voraussetzungen

Um eine Ersterteilung oder Änderung einer Prüferlaubnis für PvL in Anspruch nehmen zu können, müssen Sie folgende Voraussetzungen erfüllen:

  • Sie sind eine natürliche Person aus dem Inland, einem EU-Staat oder einem Drittstaat.
  • Sie sind mündig, das heißt handlungsfähig, voll geschäftsfähig und straffähig.
  •  Sie sind zuverlässig gemäß Luftsicherheitsgesetz.
  • Sie haben das Mindestalter zum Zeitpunkt der Antragstellung erreicht (21 Jahre).
  • Es dürfen keine Strafverfahren gegen Sie laufen.
  • Sie haben alle relevanten theoretischen und praktischen Prüfungen bestanden.

Welche Unterlagen werden benötigt?

  • Nachweis der Tätigkeit
  • Nachweis der Zuverlässigkeit

Bei Vertretung:

  • Nachweis der Vertretungsberechtigung (Vollmacht)

Bei Adresse im Ausland:

  • Erklärung zur Bestellung eines Empfangsbevollmächtigten

Bei Antrag auf Ersterteilung der Prüferlaubnis für PvL:

  • Nachweis der theoretischen Ausbildung- Nachweis der praktischen Ausbildung
  • Nachweis der praktischen Tätigkeit 
  • Personalausweis oder Reisepass, wenn noch nicht für Prüfungsanmeldung eingereicht
  • Nachweis der theoretischen Prüfung, wenn bereits bestanden
  • Nachweise der Berufsausbildung beziehungsweise Nachweise für den Ersatz der Berufsausbildung

Bei Antrag auf Änderung einer bestehenden PvL  für eine zusätzliche Berechtigung:

  • Nachweis der praktischen Ausbildung,
  • Nachweis der praktischen Tätigkeit.
  • im Original: Erlaubnis für PvL

für einen Wechsel in der Klasse 4 bei der Beantragung einer zusätzlichen Berechtigung:

  • Zusätzliche Nachweise zur Berufsausbildung
  • Zusätzliche Nachweise zur Erfahrung
  • Zusätzliche Nachweise zur theoretischen Ausbildung
  • im Original: Erlaubnis für PvL

für die Löschung einer Einschränkung:

Nachweis zur Löschung der Einschränkung

Nachweis der praktischen Ausbildung

  • im Original: Erlaubnis für PvL

für eine Verlängerung oder Erneuerung:

  • Practical Logbook über die praktischen Tätigkeiten der letzten 12 Monate
  • Bestätigung des Betriebs über eine mindestens sechsmonatige praktische Tätigkeit innerhalb der letzten 12 Monate
  • im Original: Erlaubnis für PvL

für eine Zweitschrift:

  • Eidesstaatliche Erklärung oder polizeiliche Anzeige über Verlust der Lizenz

für Namensänderung:

  • Bestätigung der Namensänderung zum Beispiel Auszug aus dem Standesamtsregister oder neuer Personalausweis

für eine Erneuerung oder für den Fall, dass eine Lizenz abgelaufen ist,

  • Auflistung der Tätigkeiten
  • im Original: Erlaubnis für PvL

für eine Erneuerung, Verlängerung, oder Hinzufügen einer zusätzlichen Berechtigung oder der Löschung einer Einschränkung:

  • im Original: Erlaubnis für PvL

Welche Unterlagen in Ihrem Fall erforderlich sind, können Sie dem Antragsformular entnehmen.

Welche Gebühren fallen an?

Gebühr: 35,00 - 600,00 EUR
Vorkasse: nein
https://www.gesetze-im-internet.de/luftkostv/BJNR003460984.html
Die Gebühr für die Ersterteilung oder Änderung der Prüferlaubnis für PvL ist abhängig von der Antragsleistung. Die Kostenverordnung der Luftfahrtverwaltung (LuftkostV) informiert über die genauen Beträge. Sie erhalten einen Bescheid mit QR-Code zur Bezahlung.

Welche Fristen muss ich beachten?

Geltungsdauer: 5 Jahre
Die Gültigkeit der Prüferlaubnis für Prüfer von Luftfahrtgeräten (PvL) liegt bei 5 Jahren.

Bearbeitungsdauer

Bearbeitungsdauer: 1 - 3 Monate
Die Erteilung der (neuen) Prüferlaubnis für Prüfer von Luftfahrtgeräten (PvL) im Original erfolgt in der Regel innerhalb von 1 bis 3 Monaten nach der Antragstellung.

Rechtsgrundlage

Rechtsbehelf

  • Widerspruch

Was sollte ich noch wissen?

Es gibt keine Hinweise oder Besonderheiten. 

Weiterführende Informationen

Urheber

Weiterleitungsdienst: Deep-Link zum Ursprungsportal

Luftfahrt-Bundesamt (LBA)

Fachlich freigegeben durch

Bundesministerium für Digitales und Verkehr (BMDV)

Fachlich freigegeben am

09.11.2022

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