Zuständigkeitsfinder
Schleswig-Holstein

Als Arzt-, Zahnarzt- oder Psychotherapiepraxis Daten an das Statistische Bundesamt übermitteln

Quelle: Zuständigkeitsfinder Schleswig-Holstein (Linie6Plus)

Leistungsbeschreibung

Wenn Sie das Statistische Bundesamt dazu auffordert, müssen Sie als Inhaberin oder Inhaber einer Arzt-, Zahnarzt- oder Psychotherapeutenpraxis Daten übermitteln.

Das Statistische Bundesamt (StBA) sammelt und analysiert laufend Daten über die deutsche Wirtschaft und andere Bereiche der Gesellschaft. Das StBA bereitet die Daten auf und stellt sie zur Verfügung. Diese Statistiken dienen unter anderem der Politik als Handlungsgrundlage.

Aus diesem Grund gibt es für Unternehmen eine Auskunftspflicht. Es werden nicht alle Unternehmen befragt. Je nach Branche wird eine unterschiedliche Anzahl an Unternehmen zufällig ausgewählt. Wenn Ihr Unternehmen eine entsprechende Anfrage des StBA erhält, müssen Sie die erfragten Daten übermitteln.

Das betrifft im Rahmen des Gesetzes über Kostenstrukturstatistik:

  • Arztpraxen für Allgemeinmedizin
  • Facharztpraxen
  • Zahnarztpraxen
  • Praxen von psychologischen Psychotherapeutinnen und -therapeuten

Zu diesen Daten können unter anderem gehören:

  • der Wert
    • der steuerlichen und wirtschaftlichen Einnahmen,
    • der Bruttoinvestitionen in Sachanlagen und immaterielle Vermögensgegenstände
  • die Kosten, untergliedert nach Kostenarten
  • die beschäftigten Personen
  • die Art und Zusammenarbeit der Praxen.

Verfahrensablauf

Wenn Ihr Unternehmen ausgewählt wurde, übermitteln Sie Ihre Daten folgendermaßen:

  • Sie erhalten ein Schreiben mit der Aufforderung, Ihre Daten an das Statistische Bundesamt zu übermitteln. Welche Angaben in Ihrem Fall erforderlich sind, können Sie dem IDEV-Fragebogen entnehmen.
  • Melden Sie sich im IDEV-Onlineportal an und folgen Sie den dortigen Anweisungen. Eine automatische Ausfüllhilfe unterstützt Sie.
    • Die Zugangsdaten für IDEV haben Sie mit dem Schreiben erhalten.
  • Gegebenenfalls fordert Sie das Statistische Bundesamt dazu auf, Ihre Daten zu vervollständigen oder unplausible Angaben zu erläutern.
  • Sie erhalten eine Bestätigung für die Übermittlung Ihrer Daten.
Voraussetzungen

Die Auskunftspflicht gegenüber dem Statistischen Bundesamt gilt für Inhaberinnen und Inhaber von:

  • Arztpraxen für Allgemeinmedizin
  • Facharztpraxen
  • Zahnarztpraxen
  • Praxen von psychologischen Psychotherapeutinnen und -therapeuten
Welche Unterlagen werden benötigt?

Sie müssen keine Unterlagen einreichen.

Welche Gebühren fallen an?

Es fallen keine Kosten an.

Welche Fristen muss ich beachten?

Wie lange Sie Zeit haben, um die Daten zu übermitteln, können Sie dem Schreiben des Statistischen Bundesamtes entnehmen.

Bearbeitungsdauer

Bearbeitungsdauer: 1 - 2 Stunden
Wie viel Zeit Sie benötigen, um den Fragebogen zu bearbeiten, hängt von Ihren Vorkenntnissen und den verfügbaren Unterlagen (Jahresabschluss) ab. Das Statistische Bundesamt bestätigt Ihnen unverzüglich die Übermittlung Ihrer Daten anhand eines Sendeprotokolls.

Rechtsgrundlage
Rechtsbehelf
  • Widerspruch
    Detaillierte Informationen, wie Sie Widerspruch einlegen, können Sie dem Heranziehungsbescheid entnehmen.
  • verwaltungsrechtliche Klage
Weiterführende Informationen
Urheber

Statistisches Bundesamt (StBA)


Weiterleitungsdienst: Deep-Link zum Ursprungsportal
Fachlich freigegeben durch

Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK)

Fachlich freigegeben am

02.02.2024

Teaser

Wenn Sie das Statistische Bundesamt dazu auffordert, müssen Sie als Inhaberin oder Inhaber einer Arzt-, Zahnarzt- oder Psychotherapeutenpraxis Daten übermitteln.

Verfahrensablauf

Wenn Ihr Unternehmen ausgewählt wurde, übermitteln Sie Ihre Daten folgendermaßen:

  • Sie erhalten ein Schreiben mit der Aufforderung, Ihre Daten an das Statistische Bundesamt zu übermitteln. Welche Angaben in Ihrem Fall erforderlich sind, können Sie dem IDEV-Fragebogen entnehmen.
  • Melden Sie sich im IDEV-Onlineportal an und folgen Sie den dortigen Anweisungen. Eine automatische Ausfüllhilfe unterstützt Sie.
    • Die Zugangsdaten für IDEV haben Sie mit dem Schreiben erhalten.
  • Gegebenenfalls fordert Sie das Statistische Bundesamt dazu auf, Ihre Daten zu vervollständigen oder unplausible Angaben zu erläutern.
  • Sie erhalten eine Bestätigung für die Übermittlung Ihrer Daten.

Voraussetzungen

Die Auskunftspflicht gegenüber dem Statistischen Bundesamt gilt für Inhaberinnen und Inhaber von:

  • Arztpraxen für Allgemeinmedizin
  • Facharztpraxen
  • Zahnarztpraxen
  • Praxen von psychologischen Psychotherapeutinnen und -therapeuten

Welche Unterlagen werden benötigt?

Sie müssen keine Unterlagen einreichen.

Welche Gebühren fallen an?

Es fallen keine Kosten an.

Welche Fristen muss ich beachten?

Wie lange Sie Zeit haben, um die Daten zu übermitteln, können Sie dem Schreiben des Statistischen Bundesamtes entnehmen.

Bearbeitungsdauer

Bearbeitungsdauer: 1 - 2 Stunden
Wie viel Zeit Sie benötigen, um den Fragebogen zu bearbeiten, hängt von Ihren Vorkenntnissen und den verfügbaren Unterlagen (Jahresabschluss) ab. Das Statistische Bundesamt bestätigt Ihnen unverzüglich die Übermittlung Ihrer Daten anhand eines Sendeprotokolls.

Rechtsgrundlage

Rechtsbehelf

  • Widerspruch
    Detaillierte Informationen, wie Sie Widerspruch einlegen, können Sie dem Heranziehungsbescheid entnehmen.
  • verwaltungsrechtliche Klage

Weiterführende Informationen

Urheber

Statistisches Bundesamt (StBA)


Weiterleitungsdienst: Deep-Link zum Ursprungsportal

Fachlich freigegeben durch

Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK)

Fachlich freigegeben am

02.02.2024

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