Zuständigkeitsfinder
Schleswig-Holstein

Kostenübernahme für Heilmittel in der gesetzlichen Unfallversicherung beantragen

Quelle: Zuständigkeitsfinder Schleswig-Holstein (Linie6Plus)

Leistungsbeschreibung

Bei einem Arbeitsunfall oder einer anerkannten Berufskrankheit können Sie Belege für die Übernahme der Kosten von Heilmitteln in der gesetzlichen Unfallversicherung einreichen.

Ihre Berufsgenossenschaft oder Unfallkasse übernimmt die Kosten für die Versorgung mit Heilmitteln nach einem Arbeitsunfall, Wegeunfall oder bei einer anerkannten Berufskrankheit.

Heilmittel sind alle ärztlich verordneten Dienstleistungen, die einem Heilzweck dienen oder einen Heilerfolg sichern. Diese dürfen nur von entsprechend ausgebildeten Personen erbracht werden.

Hierzu gehören beispielsweise

  • Massagen,
  • Krankengymnastik,
  • sonstige physikalische Therapien,
  • Sprach und Beschäftigungstherapie.

Anders als in der gesetzlichen Krankenversicherung ist hierfür von Ihnen kein Eigenanteil zu zahlen.


Verfahrensablauf

Lassen Sie sich immer erst eine ärztliche Verordnung ausstellen, bevor Sie Heilmittel in Anspruch nehmen.

Sollten Sie eine Zuzahlung geleistet haben, können Sie den Zuzahlungsbeleg online oder per Post einreichen.

Online-Dienst:

  • Rufen Sie den Online-Dienst auf.
  • Sie werden auf dem Serviceportal der Unfallversicherung durch das Verfahren geführt.
  • Sie können sich anmelden.
    • Möchten Sie die Antwort Ihrer Berufsgenossenschaft oder Unfallkasse im Postfach Ihres BundID-Kontos oder Mein Unternehmenskonto erhalten, dann müssen Sie ein Konto besitzen und sich authentifizieren.
    • Möchten Sie die Antwort per Post bekommen, können Sie auch ohne Anmeldung fortfahren.
  • Wählen Sie Ihre zuständige Berufsgenossenschaft oder Unfallkasse aus oder ermitteln Sie diese mithilfe der Branchensuche.
  • Laden Sie die erforderlichen Dokumente hoch.
  • Füllen Sie das Online-Formular aus und senden Sie es ab.
  • Ihre Meldung wird automatisch an Ihre Berufsgenossenschaft oder Unfallkasse weitergeleitet.
  • Sie erhalten eine Rückmeldung auf dem gewünschten Weg.

Online-Dienst Ihrer Berufsgenossenschaft oder Unfallkasse:

  • Wenn Sie einen Zugang zum Portal Ihrer Berufsgenossenschaft oder Unfallkasse besitzen, können Sie die Meldung gegebenenfalls auch dort elektronisch abgeben.

Nachricht per Post:

  • Wenden Sie sich mit einem formlosen Schreiben an Ihre Berufsgenossenschaft oder Unfallkasse.
  • Achten Sie auf erforderliche Angaben und legen Sie die notwendigen Unterlagen bei.
Voraussetzungen
  • Sie hatten einen anerkannten Arbeits- oder Wegeunfall.
  • Sie leiden an einer anerkannten Berufskrankheit.
Welche Unterlagen werden benötigt?
  • Belege für bereits gezahlte Kosten (zum Beispiel den Eigenanteil für Krankengymnastik)
Welche Gebühren fallen an?

Gebühr: gebührenfrei
Es fallen keine Kosten an.

Welche Fristen muss ich beachten?

Es gibt keine Frist.

Bearbeitungsdauer

Bearbeitungsdauer: 1 - 2 Wochen

Rechtsgrundlage
Rechtsbehelf
  • Widerspruch
  • Detaillierte Informationen, wie Sie Widerspruch einlegen, entnehmen Sie dem Bescheid Ihrer Berufsgenossenschaft oder Unfallkasse.
Anträge / Formulare

Formulare vorhanden: Nein

Schriftform erforderlich: Nein

Formlose Antragsstellung möglich: Ja

Persönliches Erscheinen nötig: Nein

Weiterführende Informationen
Urheber

Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung (DGUV)


Weiterleitungsdienst: Deep-Link zum Ursprungsportal
Fachlich freigegeben durch

Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS)

Fachlich freigegeben am

01.12.2022

Teaser

Bei einem Arbeitsunfall oder einer anerkannten Berufskrankheit können Sie Belege für die Übernahme der Kosten von Heilmitteln in der gesetzlichen Unfallversicherung einreichen.

Verfahrensablauf

Lassen Sie sich immer erst eine ärztliche Verordnung ausstellen, bevor Sie Heilmittel in Anspruch nehmen.

Sollten Sie eine Zuzahlung geleistet haben, können Sie den Zuzahlungsbeleg online oder per Post einreichen.

Online-Dienst:

  • Rufen Sie den Online-Dienst auf.
  • Sie werden auf dem Serviceportal der Unfallversicherung durch das Verfahren geführt.
  • Sie können sich anmelden.
    • Möchten Sie die Antwort Ihrer Berufsgenossenschaft oder Unfallkasse im Postfach Ihres BundID-Kontos oder Mein Unternehmenskonto erhalten, dann müssen Sie ein Konto besitzen und sich authentifizieren.
    • Möchten Sie die Antwort per Post bekommen, können Sie auch ohne Anmeldung fortfahren.
  • Wählen Sie Ihre zuständige Berufsgenossenschaft oder Unfallkasse aus oder ermitteln Sie diese mithilfe der Branchensuche.
  • Laden Sie die erforderlichen Dokumente hoch.
  • Füllen Sie das Online-Formular aus und senden Sie es ab.
  • Ihre Meldung wird automatisch an Ihre Berufsgenossenschaft oder Unfallkasse weitergeleitet.
  • Sie erhalten eine Rückmeldung auf dem gewünschten Weg.

Online-Dienst Ihrer Berufsgenossenschaft oder Unfallkasse:

  • Wenn Sie einen Zugang zum Portal Ihrer Berufsgenossenschaft oder Unfallkasse besitzen, können Sie die Meldung gegebenenfalls auch dort elektronisch abgeben.

Nachricht per Post:

  • Wenden Sie sich mit einem formlosen Schreiben an Ihre Berufsgenossenschaft oder Unfallkasse.
  • Achten Sie auf erforderliche Angaben und legen Sie die notwendigen Unterlagen bei.

Voraussetzungen

  • Sie hatten einen anerkannten Arbeits- oder Wegeunfall.
  • Sie leiden an einer anerkannten Berufskrankheit.

Welche Unterlagen werden benötigt?

  • Belege für bereits gezahlte Kosten (zum Beispiel den Eigenanteil für Krankengymnastik)

Welche Gebühren fallen an?

Gebühr: gebührenfrei
Es fallen keine Kosten an.

Welche Fristen muss ich beachten?

Es gibt keine Frist.

Bearbeitungsdauer

Bearbeitungsdauer: 1 - 2 Wochen

Rechtsgrundlage

Rechtsbehelf

  • Widerspruch
  • Detaillierte Informationen, wie Sie Widerspruch einlegen, entnehmen Sie dem Bescheid Ihrer Berufsgenossenschaft oder Unfallkasse.

Anträge / Formulare

Formulare vorhanden: Nein

Schriftform erforderlich: Nein

Formlose Antragsstellung möglich: Ja

Persönliches Erscheinen nötig: Nein

Weiterführende Informationen

Urheber

Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung (DGUV)


Weiterleitungsdienst: Deep-Link zum Ursprungsportal

Fachlich freigegeben durch

Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS)

Fachlich freigegeben am

01.12.2022

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