Zuständigkeitsfinder
Schleswig-Holstein

Die Deutsche Bundesbank und die BaFin über die Absicht der Bestellung eines Geschäftsleiters oder die Ermächtigung einer Person zur Einzelvertretung informieren

Quelle: Zuständigkeitsfinder Schleswig-Holstein (Linie6Plus)

Leistungsbeschreibung

Wenn Sie als Bank oder Finanzdienstleistungsunternehmen die Absicht haben, eine Person für die Geschäftsleitung zu benennen oder eine Person mit der Einzelvertretung Ihres Instituts zu bevollmächtigen, müssen Sie die Deutsche Bundesbank und die BaFin informieren.

In Ihrer Information müssen Sie alle Tatsachen angeben, die für die Beurteilung

  • der Zuverlässigkeit, 
  • der fachlichen Eignung 
  • und der ausreichenden zeitlichen Verfügbarkeit für die Wahrnehmung der jeweiligen Aufgaben 

der betreffenden Person wesentlich sind.

Falls sich neue Tatsachen ergeben haben, die sich auf eine ursprüngliche Beurteilung der Zuverlässigkeit, der fachlichen Eignung und der ausreichenden zeitlichen Verfügbarkeit erheblich auswirken, müssen Sie diese ebenfalls mitteilen.


Verfahrensablauf

Sie möchten die BaFin über die Absicht der Bestellung einer Person für die Geschäftsleitung und die Absicht der Ermächtigung einer Person zur Einzelvertretung des Instituts zu informieren:

  • Gehen Sie auf die Internetseite der BaFin. 
  • Laden Sie dort das Formular "Angaben zur Zuverlässigkeit, zeitlichen Verfügbarkeit und zu weiteren Mandaten KWG" herunter.
  • Füllen Sie das Formular vollständig und wahrheitsgemäß aus. 
  • Sie können das Formular direkt am PC ausfüllen und dann ausdrucken.
  • Schicken Sie das ausgefüllte Formular mit allen erforderlichen Unterlagen per Post an die BaFin.
Welche Unterlagen werden benötigt?
  • Formular „Angaben zur Zuverlässigkeit, zeitlichen Verfügbarkeit und zu weiteren Mandaten“.
  • Aussagekräftiger Lebenslauf der genannten Personen. Dieser muss lückenlos, vollständig und wahr sein und folgende Angaben enthalten:
    • den Namen, sämtliche Vornamen und den Geburtsnamen,
    • den Geburtstag,
    • den Geburtsort,
    • den Wohnsitz,
    • die Staatsangehörigkeit,
    • eine eingehende Darlegung der fachlichen Vorbildung,
    • die Namen aller Unternehmen, für die diese Person tätig ist oder gewesen ist und
    • Angaben zur Art und Dauer der jeweiligen Tätigkeit einschließlich Nebentätigkeiten.

Der Schwerpunkt des Lebenslaufs muss auf den Stationen des Berufslebens liegen. Bei den einzelnen Stationen ist nicht nur das Jahr, sondern auch der Monat des Beginns und des Endes einer Tätigkeit anzugeben.

  • Arbeitszeugnisse über unselbstständige Tätigkeiten, die in den letzten 3 Jahren vor Abgabe der Anzeige ausgeübt wurden.
  • Erklärung der betreffenden Personen, ob nach deren Kenntnis
    • gegen sie ein Strafverfahren wegen eines Verbrechens oder Vergehens geführt wird oder geführt wurde,
    • gegen sie im Zusammenhang mit einer unternehmerischen oder sonstigen beruflichen Tätigkeit ein Ordnungswidrigkeitsverfahren oder vergleichbares Verfahren geführt wird oder mit einer Geldbuße oder sonstigen Sanktion abgeschlossen wurde,
    • gegen sie eine Aufsichtsbehörde eine gewerberechtliche Zuverlässigkeits- oder Eignungsprüfung oder ein aufsichtliches Verfahren zum Erlass von Maßnahmen eingeleitet oder durchgeführt hat,
    • durch eine öffentliche Stelle eine auf sie oder auf ein von ihr geleitetes Unternehmen oder Gewerbe lautende Zulassung, Mitgliedschaft oder Registereintragung versagt, aufgehoben, zurückgenommen, widerrufen oder gelöscht wurde oder in sonstiger Weise die Ausübung eines Berufes, der Betrieb eines Gewerbes oder die Vertretung oder Führung der Geschäfte untersagt wurde oder ein entsprechendes Verfahren geführt wird oder
    • sie oder ein von ihr geleitetes Unternehmen als Schuldner in ein Insolvenzverfahren, in ein Verfahren zur Abgabe einer eidesstattlichen Versicherung oder in ein vergleichbares Verfahren verwickelt ist oder war.
       
Welche Gebühren fallen an?

Für die Mitteilung müssen Sie nichts bezahlen.

Welche Fristen muss ich beachten?

Sie müssen die Anzeige unverzüglich einreichen.

Bearbeitungsdauer

unterschiedlich, fallabhängig

Rechtsgrundlage
Rechtsbehelf

Es sind keine Rechtsbehelfe vorgesehen.

Anträge / Formulare

Formulare: ja
Onlineverfahren möglich: nein
Schriftform erforderlich: ja
Persönliches Erscheinen nötig: nein

Weiterführende Informationen
Urheber
Fachlich freigegeben durch

Bundesministerium der Finanzen

Fachlich freigegeben am

08.09.2021

Teaser

Wenn Sie als Bank oder Finanzdienstleistungsunternehmen die Absicht haben, eine Person für die Geschäftsleitung zu benennen oder eine Person mit der Einzelvertretung Ihres Instituts zu bevollmächtigen, müssen Sie die Deutsche Bundesbank und die BaFin informieren.

Verfahrensablauf

Sie möchten die BaFin über die Absicht der Bestellung einer Person für die Geschäftsleitung und die Absicht der Ermächtigung einer Person zur Einzelvertretung des Instituts zu informieren:

  • Gehen Sie auf die Internetseite der BaFin. 
  • Laden Sie dort das Formular "Angaben zur Zuverlässigkeit, zeitlichen Verfügbarkeit und zu weiteren Mandaten KWG" herunter.
  • Füllen Sie das Formular vollständig und wahrheitsgemäß aus. 
  • Sie können das Formular direkt am PC ausfüllen und dann ausdrucken.
  • Schicken Sie das ausgefüllte Formular mit allen erforderlichen Unterlagen per Post an die BaFin.

Welche Unterlagen werden benötigt?

  • Formular „Angaben zur Zuverlässigkeit, zeitlichen Verfügbarkeit und zu weiteren Mandaten“.
  • Aussagekräftiger Lebenslauf der genannten Personen. Dieser muss lückenlos, vollständig und wahr sein und folgende Angaben enthalten:
    • den Namen, sämtliche Vornamen und den Geburtsnamen,
    • den Geburtstag,
    • den Geburtsort,
    • den Wohnsitz,
    • die Staatsangehörigkeit,
    • eine eingehende Darlegung der fachlichen Vorbildung,
    • die Namen aller Unternehmen, für die diese Person tätig ist oder gewesen ist und
    • Angaben zur Art und Dauer der jeweiligen Tätigkeit einschließlich Nebentätigkeiten.

Der Schwerpunkt des Lebenslaufs muss auf den Stationen des Berufslebens liegen. Bei den einzelnen Stationen ist nicht nur das Jahr, sondern auch der Monat des Beginns und des Endes einer Tätigkeit anzugeben.

  • Arbeitszeugnisse über unselbstständige Tätigkeiten, die in den letzten 3 Jahren vor Abgabe der Anzeige ausgeübt wurden.
  • Erklärung der betreffenden Personen, ob nach deren Kenntnis
    • gegen sie ein Strafverfahren wegen eines Verbrechens oder Vergehens geführt wird oder geführt wurde,
    • gegen sie im Zusammenhang mit einer unternehmerischen oder sonstigen beruflichen Tätigkeit ein Ordnungswidrigkeitsverfahren oder vergleichbares Verfahren geführt wird oder mit einer Geldbuße oder sonstigen Sanktion abgeschlossen wurde,
    • gegen sie eine Aufsichtsbehörde eine gewerberechtliche Zuverlässigkeits- oder Eignungsprüfung oder ein aufsichtliches Verfahren zum Erlass von Maßnahmen eingeleitet oder durchgeführt hat,
    • durch eine öffentliche Stelle eine auf sie oder auf ein von ihr geleitetes Unternehmen oder Gewerbe lautende Zulassung, Mitgliedschaft oder Registereintragung versagt, aufgehoben, zurückgenommen, widerrufen oder gelöscht wurde oder in sonstiger Weise die Ausübung eines Berufes, der Betrieb eines Gewerbes oder die Vertretung oder Führung der Geschäfte untersagt wurde oder ein entsprechendes Verfahren geführt wird oder
    • sie oder ein von ihr geleitetes Unternehmen als Schuldner in ein Insolvenzverfahren, in ein Verfahren zur Abgabe einer eidesstattlichen Versicherung oder in ein vergleichbares Verfahren verwickelt ist oder war.
       

Welche Gebühren fallen an?

Für die Mitteilung müssen Sie nichts bezahlen.

Welche Fristen muss ich beachten?

Sie müssen die Anzeige unverzüglich einreichen.

Bearbeitungsdauer

unterschiedlich, fallabhängig

Rechtsgrundlage

Rechtsbehelf

Es sind keine Rechtsbehelfe vorgesehen.

Anträge / Formulare

Formulare: ja
Onlineverfahren möglich: nein
Schriftform erforderlich: ja
Persönliches Erscheinen nötig: nein

Weiterführende Informationen

Urheber

Fachlich freigegeben durch

Bundesministerium der Finanzen

Fachlich freigegeben am

08.09.2021

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