Zuständigkeitsfinder
Schleswig-Holstein

Bescheinigung für den Vertrieb bestimmter Fonds beantragen

Quelle: Zuständigkeitsfinder Schleswig-Holstein (Linie6Plus)

Leistungsbeschreibung

Als Organismus für gemeinsame Anlagen in Wertpapieren- Kapitalverwaltungsgesellschaft oder Alternative Investmentfonds Kapitalverwaltungsgesellschaft können Sie eine Vertriebsbescheinigung bei der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) beantragen.

Die BaFin kann Ihnen als inländische Kapitalverwaltungsgesellschaft oder EU-Verwaltungsgesellschaft auf Antrag eine Bescheinigung ausstellen. Diese bestätigt, dass Sie die Vorschriften der einschlägigen Richtlinien einhalten, bezogen auf einen

  • inländischen Organismus für gemeinsame Anlagen in Wertpapieren (OGAW) oder
  • inländischen alternative Investmentfonds (AIF).

Verfahrensablauf
  • Formulieren Sie einen formlosen Antrag.
  • Registrieren Sie sich auf der Melde- und Veröffentlichungsplattform (MVP Portal).
  • Melden Sie sich mit Ihren Zugangsdaten im MVP Portal an.
  • Senden Sie Ihren Antrag über das MVP Portal an die BaFin.
  • Sie erhalten die Vertriebsbescheinigung nach Prüfung.
Voraussetzungen
  • Sie verwalten inländische Organismen für gemeinsame Anlagen in Wertpapieren (OGAW) oder inländische Alternative Investmentfonds (AIF).
Welche Unterlagen werden benötigt?
  • formloser Antrag
Welche Gebühren fallen an?

Gebühr: 205,00 EUR
Vorkasse: nein
Für Sie entstehen Kosten in Höhe von EUR 205,00 (bei Umbrella-Konstruktionen je Teilinvestmentvermögen).

Welche Fristen muss ich beachten?

Es gibt keine Frist.

Bearbeitungsdauer

Bearbeitungsdauer: 2 Wochen
Die Bearbeitung des Antrags dauert in der Regel ungefähr 2 Wochen.

Rechtsgrundlage
Rechtsbehelf
  • Widerspruch

Detaillierte Informationen, wie Sie Widerspruch einlegen, können Sie dem Bescheid über Ihren Antrag entnehmen.

  • Klage vor dem Verwaltungsgericht, wenn Ihr Widerspruch abgelehnt wird. 
Anträge / Formulare

Formulare: keine

Onlineverfahren möglich: ja

Schriftform erforderlich: nein

Persönliches Erscheinen nötig: nein

Was sollte ich noch wissen?

Es gibt keine Hinweise oder Besonderheiten.

Weiterführende Informationen
Urheber

Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin)


Weiterleitungsdienst: Deep-Link zum Ursprungsportal
Fachlich freigegeben durch

Bundesministerium der Finanzen (BMF)

Fachlich freigegeben am

18.08.2023

Teaser

Als Organismus für gemeinsame Anlagen in Wertpapieren- Kapitalverwaltungsgesellschaft oder Alternative Investmentfonds Kapitalverwaltungsgesellschaft können Sie eine Vertriebsbescheinigung bei der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) beantragen.

Verfahrensablauf

  • Formulieren Sie einen formlosen Antrag.
  • Registrieren Sie sich auf der Melde- und Veröffentlichungsplattform (MVP Portal).
  • Melden Sie sich mit Ihren Zugangsdaten im MVP Portal an.
  • Senden Sie Ihren Antrag über das MVP Portal an die BaFin.
  • Sie erhalten die Vertriebsbescheinigung nach Prüfung.

Voraussetzungen

  • Sie verwalten inländische Organismen für gemeinsame Anlagen in Wertpapieren (OGAW) oder inländische Alternative Investmentfonds (AIF).

Welche Unterlagen werden benötigt?

  • formloser Antrag

Welche Gebühren fallen an?

Gebühr: 205,00 EUR
Vorkasse: nein
Für Sie entstehen Kosten in Höhe von EUR 205,00 (bei Umbrella-Konstruktionen je Teilinvestmentvermögen).

Welche Fristen muss ich beachten?

Es gibt keine Frist.

Bearbeitungsdauer

Bearbeitungsdauer: 2 Wochen
Die Bearbeitung des Antrags dauert in der Regel ungefähr 2 Wochen.

Rechtsgrundlage

Rechtsbehelf

  • Widerspruch

Detaillierte Informationen, wie Sie Widerspruch einlegen, können Sie dem Bescheid über Ihren Antrag entnehmen.

  • Klage vor dem Verwaltungsgericht, wenn Ihr Widerspruch abgelehnt wird. 

Anträge / Formulare

Formulare: keine

Onlineverfahren möglich: ja

Schriftform erforderlich: nein

Persönliches Erscheinen nötig: nein

Was sollte ich noch wissen?

Es gibt keine Hinweise oder Besonderheiten.

Weiterführende Informationen

Urheber

Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin)


Weiterleitungsdienst: Deep-Link zum Ursprungsportal

Fachlich freigegeben durch

Bundesministerium der Finanzen (BMF)

Fachlich freigegeben am

18.08.2023

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