Zuständigkeitsfinder
Schleswig-Holstein

Für Kurzfilmpreis SHORT TIGER bewerben

Quelle: Zuständigkeitsfinder Schleswig-Holstein (Linie6Plus)

Leistungsbeschreibung

Schlagen Sie Kurzfilme für den Kurzfilmpreis SHORT TIGER vor.

Die Filmförderungsanstalt (FFA) vergibt jährlich den Kurzfilmpreis SHORT TIGER. Mit dem Kurzfilmpreis SHORT TIGER zeichnet eine Expertenjury jährlich bis zu 5 Kurzfilme mit einer Länge von bis zu 5 Minuten aus.

Alle nominierten Kurzfilme bekommen ein Preisgeld in Höhe von EUR 5.000. Das Preisgeld ist zweckgebunden. Die Gewinner können es für die Produktion oder Vorbereitung eines neuen Films benutzen. Zusätzlich werden die Kurzfilme in den Kurzfilmverleih Hamburg aufgenommen.

Die mit dem SHORT TIGER ausgezeichneten Kurzfilme werden Teil des Programms NEXT GENERATION SHORT TIGER auf den Internationalen Filmfestspielen in Cannes. In den Folgemonaten wird das Programm weltweit

  • bei den von German Films organisierten Festivals des deutschen Films und
  • weiteren internationalen Festivals

gezeigt.

Ihren Vorschlag für den Kurzfilmpreis SHORT TIGER reichen Sie schriftlich bei der AG Kurzfilm oder bei German Films über Ihre Hochschule ein.

Hinweis
Bei der Filmförderungsanstalt (FFA) und der Beauftragten der Bundesregierung für Kultur und Medien (BKM) finden Sie weitere Möglichkeiten der Filmförderung.


Verfahrensablauf

Sie müssen Ihren Vorschlag für den Kurzfilmpreis SHORT TIGER schriftlich bei German Films (Hochschulen) und AG Kurzfilm (freie Filmschaffende) einreichen.

  • Laden Sie das Formular zum Einreichen Ihres Vorschlags von der Internetseite der FFA, German Films oder der AG Kurzfilm herunter.
  • Füllen Sie den Antrag aus und unterschreiben Sie ihn.
  • Freie Filmschaffende:
    • Senden Sie das Formular und einen passwortgeschützten Streaming-Link (kein Download) an die AG Kurzfilm.
  • Filmhochschulen:
    • Senden Sie das Formular und Ihren Kurzfilm als MPEG4/H.264 Video-Datei (Per Download oder auf Datenträger) oder auf 2 DVDs an German Films.
  • Eine Expertenjury entscheidet über die Nominierung Ihres Kurzfilms.
  • Die besten deutschen Kurzfilme werden im Frühjahr im Rahmen einer Veranstaltung mit dem FFA-SHORT TIGER prämiert und sind anschließend Teil des Programms NEXT GENERATION SHORT TIGER auf den Internationalen Filmfestspielen Cannes.
Voraussetzungen

Vorschläge für eine Auszeichnung können einreichen:

  • deutsche Filmhochschulen
  • deutsche Fach- und Kunsthochschulen mit Filmausbildung
  • AG Kurzfilm - Bundesverband Deutscher Kurzfilm

Weitere Voraussetzungen:

  • der Kurzfilm darf nicht länger als 5 Minuten sein.
  • Regisseurinnen und Regisseure dürfen bei der Einreichung nicht älter als 35 Jahre sein.
Welche Unterlagen werden benötigt?

Mit dem Vorschlag müssen Sie einreichen:

  • Ihren Kurzfilm als
    • Streaming-Link oder
    • Videodatei oder
    • DVD
Welche Gebühren fallen an?
  • keine
Welche Fristen muss ich beachten?
  • Einreichung der Vorschläge: variabel, die Ausschreibung wird in der Presse veröffentlicht

Hinweis
Das genaue Einreichdatum variiert jedes Jahr.

Bearbeitungsdauer
  • Auswahl der Filme: 2 bis 3 Monate nach Einreichung
  • Preisverleihung: 4 bis 5 Monate nach Einreichung
  • Premiere in Cannes: 6 Monate nach Einreichung
Rechtsgrundlage
Anträge / Formulare
  • Formulare: ja
  • Onlineverfahren möglich: nein
  • Schriftform nötig: ja
  • persönliches Erscheinen: nein
Weiterführende Informationen
Urheber
Weiterleitungsdienst: Deep-Link zum Ursprungsportal
Fachlich freigegeben durch

Die Beauftragte der Bundesregierung für Kultur und Medien (BKM)

Fachlich freigegeben am

11.01.2021

Teaser

Schlagen Sie Kurzfilme für den Kurzfilmpreis SHORT TIGER vor.

Verfahrensablauf

Sie müssen Ihren Vorschlag für den Kurzfilmpreis SHORT TIGER schriftlich bei German Films (Hochschulen) und AG Kurzfilm (freie Filmschaffende) einreichen.

  • Laden Sie das Formular zum Einreichen Ihres Vorschlags von der Internetseite der FFA, German Films oder der AG Kurzfilm herunter.
  • Füllen Sie den Antrag aus und unterschreiben Sie ihn.
  • Freie Filmschaffende:
    • Senden Sie das Formular und einen passwortgeschützten Streaming-Link (kein Download) an die AG Kurzfilm.
  • Filmhochschulen:
    • Senden Sie das Formular und Ihren Kurzfilm als MPEG4/H.264 Video-Datei (Per Download oder auf Datenträger) oder auf 2 DVDs an German Films.
  • Eine Expertenjury entscheidet über die Nominierung Ihres Kurzfilms.
  • Die besten deutschen Kurzfilme werden im Frühjahr im Rahmen einer Veranstaltung mit dem FFA-SHORT TIGER prämiert und sind anschließend Teil des Programms NEXT GENERATION SHORT TIGER auf den Internationalen Filmfestspielen Cannes.

Voraussetzungen

Vorschläge für eine Auszeichnung können einreichen:

  • deutsche Filmhochschulen
  • deutsche Fach- und Kunsthochschulen mit Filmausbildung
  • AG Kurzfilm - Bundesverband Deutscher Kurzfilm

Weitere Voraussetzungen:

  • der Kurzfilm darf nicht länger als 5 Minuten sein.
  • Regisseurinnen und Regisseure dürfen bei der Einreichung nicht älter als 35 Jahre sein.

Welche Unterlagen werden benötigt?

Mit dem Vorschlag müssen Sie einreichen:

  • Ihren Kurzfilm als
    • Streaming-Link oder
    • Videodatei oder
    • DVD

Welche Gebühren fallen an?

  • keine

Welche Fristen muss ich beachten?

  • Einreichung der Vorschläge: variabel, die Ausschreibung wird in der Presse veröffentlicht

Hinweis
Das genaue Einreichdatum variiert jedes Jahr.

Bearbeitungsdauer

  • Auswahl der Filme: 2 bis 3 Monate nach Einreichung
  • Preisverleihung: 4 bis 5 Monate nach Einreichung
  • Premiere in Cannes: 6 Monate nach Einreichung

Rechtsgrundlage

Anträge / Formulare

  • Formulare: ja
  • Onlineverfahren möglich: nein
  • Schriftform nötig: ja
  • persönliches Erscheinen: nein

Weiterführende Informationen

Urheber

Weiterleitungsdienst: Deep-Link zum Ursprungsportal

Fachlich freigegeben durch

Die Beauftragte der Bundesregierung für Kultur und Medien (BKM)

Fachlich freigegeben am

11.01.2021

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