Änderung von Daten energiesachverständiger Personen für das Bundesprogramm Energieeffizienz in Landwirtschaft und Gartenbau melden
Quelle: Zuständigkeitsfinder Schleswig-Holstein (Linie6Plus)
Leistungsbeschreibung
Wenn Sie als sachverständige Person für das Bundesprogramm Energieeffizienz in Landwirtschaft und Gartenbau zugelassen sind und Ihre Zulassung oder Daten ändern lassen möchten, dann können Sie dies bei der Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung (BLE) beantragen.
Das Bundesprogramm zur Steigerung der Energieeffizienz und CO2-Einsparung in Landwirtschaft und Gartenbau fördert Maßnahmen zu diesen Zielen. Im Rahmen dieses Förderprogramms können Sie eine Zulassung als sachverständige Person bei der Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung (BLE) beantragen.
Mit der Zulassung der BLE können Sie landwirtschaftliche Unternehmen und Gartenbaubetriebe in Deutschland in Fragen zur Energieeffizienz und Reduzierung von CO2-Emissionen beraten. Vor allem unterstützen Sie bei Themen der stationären und mobilen Energienutzung (Heiz- und Kraftstoffe) und erstellen CO2- Einsparkonzepte für diese Unternehmen.
Wenn sich Ihre persönlichen Daten oder die Voraussetzungen für Ihre Zulassung geändert haben, müssen Sie die Änderungen bei der BLE beantragen. Dies gilt auch, wenn sich Ihre berufliche Anstellung geändert hat oder Sie das Unternehmen, bei dem Sie angestellt gewesen sind, gewechselt haben.
Teaser
Wenn Sie als sachverständige Person für das Bundesprogramm Energieeffizienz in Landwirtschaft und Gartenbau zugelassen sind und Ihre Zulassung oder Daten ändern lassen möchten, dann können Sie dies bei der Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung (BLE) beantragen.
Verfahrensablauf
Die Änderung Ihrer Zulassung als sachverständige Person oder die Änderung Ihrer persönlichen Daten können Sie online bei der BLE beantragen:
- Rufen Sie das Online-Formular auf. Sie werden Schritt für Schritt durch die notwendigen Angaben geführt.
- Laden Sie gegebenenfalls erforderliche Unterlagen hoch und senden Sie das Formular online ab.
- Die BLE prüft Ihren Antrag und nimmt bei Unklarheiten oder fehlenden Informationen Kontakt zu Ihnen auf.
- Bei erfolgreicher Prüfung ändert die BLE Ihre Daten beziehungsweise Zulassung.
An wen muss ich mich wenden?
Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung – Referat 424 – Geschäftsstelle Bundesprogramm Energieeffizienz
Zuständige Stelle
Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung – Referat 424 – Geschäftsstelle Bundesprogramm Energieeffizienz
Voraussetzungen
Die BLE hat Ihnen die Zulassung als sachverständige Person für das Bundesprogramm Energieeffizienz in Landwirtschaft und Gartenbau erteilt.
Welche Unterlagen werden benötigt?
Um die Änderung vorzunehmen, müssen Sie folgende Nachweise vorlegen:
- einen Handelsregisterauszug, Gewerbeanmeldung oder Selbständigkeitsnachweis
- Ihren tabellarischen Lebenslauf
Welche Gebühren fallen an?
Abgabe: gebührenfreiEs fallen keine Kosten an.
Welche Fristen muss ich beachten?
Es gibt keine Antragsfrist.
Widerspruchsfrist: 4 WochenDie Widerspruchsfrist beträgt 4 Wochen.
Bearbeitungsdauer
Bearbeitungsdauer: 3 - 6 WochenDie Bearbeitung dauert in der Regel 3 bis 6 Wochen.
Rechtsgrundlage
Rechtsbehelf
Widerspruch: Informationen, wie Sie Widerspruch einlegen, finden Sie im Antragsbescheid.
Was sollte ich noch wissen?
Es gibt keine Hinweise oder Besonderheiten.
Weiterführende Informationen
Urheber
Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung (BLE)
Weiterleitungsdienst: Deep-Link zum Ursprungsportal
Fachlich freigegeben durch
Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL)
Fachlich freigegeben am
07.08.2024