Zuständigkeitsfinder
Schleswig-Holstein

Den Verdacht eines Abhandenkommens oder einer unerlaubten Weitergabe von Cannabis oder Vermehrungsmaterial melden

Quelle: Zuständigkeitsfinder Schleswig-Holstein (Linie6Plus)

Leistungsbeschreibung

Wenn Sie den Verdacht haben, dass Cannabis oder Vermehrungsmaterial Ihrer Anbauvereinigung abhandengekommen oder unerlaubt weitergegeben wurde, melden Sie es umgehend dem Landeslabor Schleswig-Holstein.

Wenn Sie feststellen, dass Cannabis oder Vermehrungsmaterial (Samen und Stecklinge von Cannabispflanzen) abhandengekommen oder unerlaubt weitergegeben wurde, müssen Sie dies umgehend dem Landeslabor Schleswig-Holstein melden.
Vertretungsberechtigte Personen der Anbauvereinigung können eine Auskunft verweigern, wenn sie oder ihre Angehörigen dadurch strafrechtlichen Konsequenzen oder einem Ordnungswidrigkeitenverfahren ausgesetzt wären.


Verfahrensablauf

Wenn Sie den Verdacht haben, dass Cannabis oder Vermehrungsmaterial abhandengekommen oder unerlaubt weitergegeben wurde, befolgen Sie bitte die folgenden Schritte:

  • Vergewissern Sie sich, dass ein Verlust oder eine unerlaubte Weitergabe tatsächlich vorliegt, indem Sie Ihre Bestände und Dokumentationen sorgfältig prüfen.
  • Dokumentieren Sie alle Details zum Vorfall, einschließlich der Menge an betroffenen Cannabisprodukten oder Vermehrungsmaterial, den Zeitpunkt des Vorfalls und alle beteiligten Personen oder Organisationen.
  • Informieren Sie umgehend das Landeslabor Schleswig-Holstein über den Verdacht. Übermitteln Sie alle gesammelten Informationen genau und vollständig.
  • Das Landeslabor Schleswig-Holstein wird Ihre Meldung prüfen und gegebenenfalls weitere Anweisungen geben.
     
An wen muss ich mich wenden?

Bitte wenden Sie sich an das Landeslabor Schleswig-Holstein (LSH).

Voraussetzungen

Sie haben den Verdacht, dass Cannabis oder Vermehrungsmaterial (Samen und Stecklinge von Cannabispflanzen) von Ihrer Anbauvereinigung abhandengekommen ist oder unerlaubt weitergegeben wurde.

Welche Gebühren fallen an?

Die Gebühren richten sich nach dem erforderlichen Aufwand.

Welche Fristen muss ich beachten?

Sie müssen den Verdacht unverzüglich nach Feststellung anzeigen.

Rechtsgrundlage
Rechtsbehelf

Es gibt keinen Rechtsbehelf.

Was sollte ich noch wissen?

Es gibt keine Hinweise oder Besonderheiten.

Weiterführende Informationen
Fachlich freigegeben durch

Ministerium für Landwirtschaft, ländliche Räume, Europa und Verbraucherschutz des Landes Schleswig-Holstein

Fachlich freigegeben am

15.10.2024

Teaser

Wenn Sie den Verdacht haben, dass Cannabis oder Vermehrungsmaterial Ihrer Anbauvereinigung abhandengekommen oder unerlaubt weitergegeben wurde, melden Sie es umgehend dem Landeslabor Schleswig-Holstein.

Verfahrensablauf

Wenn Sie den Verdacht haben, dass Cannabis oder Vermehrungsmaterial abhandengekommen oder unerlaubt weitergegeben wurde, befolgen Sie bitte die folgenden Schritte:

  • Vergewissern Sie sich, dass ein Verlust oder eine unerlaubte Weitergabe tatsächlich vorliegt, indem Sie Ihre Bestände und Dokumentationen sorgfältig prüfen.
  • Dokumentieren Sie alle Details zum Vorfall, einschließlich der Menge an betroffenen Cannabisprodukten oder Vermehrungsmaterial, den Zeitpunkt des Vorfalls und alle beteiligten Personen oder Organisationen.
  • Informieren Sie umgehend das Landeslabor Schleswig-Holstein über den Verdacht. Übermitteln Sie alle gesammelten Informationen genau und vollständig.
  • Das Landeslabor Schleswig-Holstein wird Ihre Meldung prüfen und gegebenenfalls weitere Anweisungen geben.
     

An wen muss ich mich wenden?

Bitte wenden Sie sich an das Landeslabor Schleswig-Holstein (LSH).

Voraussetzungen

Sie haben den Verdacht, dass Cannabis oder Vermehrungsmaterial (Samen und Stecklinge von Cannabispflanzen) von Ihrer Anbauvereinigung abhandengekommen ist oder unerlaubt weitergegeben wurde.

Welche Gebühren fallen an?

Die Gebühren richten sich nach dem erforderlichen Aufwand.

Welche Fristen muss ich beachten?

Sie müssen den Verdacht unverzüglich nach Feststellung anzeigen.

Rechtsgrundlage

Rechtsbehelf

Es gibt keinen Rechtsbehelf.

Was sollte ich noch wissen?

Es gibt keine Hinweise oder Besonderheiten.

Weiterführende Informationen

Fachlich freigegeben durch

Ministerium für Landwirtschaft, ländliche Räume, Europa und Verbraucherschutz des Landes Schleswig-Holstein

Fachlich freigegeben am

15.10.2024

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