Als außereuropäischer Plattformbetreiber (DAC7) registrieren
Quelle: Zuständigkeitsfinder Schleswig-Holstein (Linie6Plus)
Leistungsbeschreibung
Wenn Sie eine außereuropäische Plattformbetreiberin oder ein außereuropäischer Plattformbetreiber sind, müssen Sie sich beim Bundeszentralamt für Steuern (BZSt) oder bei einer zuständigen Behörde eines anderen EU-Mitgliedstaats registrieren.
Als außereuropäische Betreiberin oder außereuropäischer Betreiber einer digitalen Plattform sind Sie verpflichtet, sich beim Bundeszentralamt für Steuern (BZSt) oder bei einer zuständigen Behörde eines anderen EU-Mitgliedstaats zu registrieren. Nach Registrierung beim BZSt wird Ihnen eine Registriernummer zugewiesen.
Sobald Sie die Registriernummer erhalten haben müssen Sie Änderungen dem BZSt melden. Das trifft beispielsweise dann zu, wenn sich Ihr Name, Ihre Adresse oder Ihre Internetadresse ändert.
Darüber hinaus müssen Sie die Registriernummer im Rahmen Ihrer Meldung an das BZSt angeben.
Teaser
Wenn Sie eine außereuropäische Plattformbetreiberin oder ein außereuropäischer Plattformbetreiber sind, müssen Sie sich beim Bundeszentralamt für Steuern (BZSt) oder bei einer zuständigen Behörde eines anderen EU-Mitgliedstaats registrieren.
Verfahrensablauf
Sie können die Registrierung online über das BZStOnline-Portal (BOP) beantragen.
Antrag über das BZStOnline-Portal:
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Sie müssen sich zunächst im BOP registrieren.
- Hinweis: Wenn Sie schon ein ELSTER-Zertifikat haben, können Sie auch dieses für das Login in das BOP benutzen.
- Wenden Sie sich für die Registrierung im BOP an das Bundeszentralamt für Steuern (BZSt).
- Das BZSt übersendet Ihnen dann per Post eine BZSt-Nummer und per E-Mail das BZSt-Geheimnis als Zugangscode.
- Mit den Daten können Sie sich im BOP registrieren. Sie erhalten per E-Mail einen Link zur Bestätigung Ihrer Daten. Anschließend bekommen Sie eine Aktivierungs-ID per E-Mail und einen Aktivierungscode per Post.
- Aktivieren Sie Ihr BOP-Konto mit den Daten. Sie erhalten anschließend ein BOP-Zertifikat. Mit diesem Zertifikat können Sie sich künftig in Ihrem BOP-Konto einloggen und die Freistellung online beantragen.
- Laden Sie die erforderlichen Unterlagen hoch und senden Sie den Antrag online ab.
Voraussetzungen
- Sie sind als Plattformbetreiberin oder Plattformbetreiber nicht freigestellt oder qualifiziert.
- Sie sind in keinem anderen Mitgliedstaat der Europäischen Union (EU) nach den dort geltenden Rechtsvorschriften steuerlich ansässig.
- Sie haben in keinem EU-Mitgliedstaat Ihren Sitz oder die Geschäftsleitung.
- Sie sind in keinem EU-Mitgliedstaat nach dem jeweils geltenden Recht eingetragen.
- Sie haben in keinem EU-Mitgliedstaat eine Betriebstätte.
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Sie betreiben eine Plattform,
- über die meldepflichtige Anbieterinnen und Anbieter beispielsweise ein Wohnmobil vermieten einen Lieferdienst oder andere sogenannte relevante Tätigkeiten anbieten können, oder
- über die meldepflichtige Anbieterinnen und Anbieter eine Wohnung oder anderes unbewegliches Vermögen vermieten, wenn sich diese in einem EU-Mitgliedstaat befinden.
Welche Unterlagen werden benötigt?
- genaue Bezeichnung der meldenden Plattformbetreiberin oder des meldenden Plattformbetreibers
- Anschrift des Sitzes
- elektronische Adressen, einschließlich der Internetadressen der meldenden Plattformbetreiberin oder des meldenden Plattformbetreibers
- jede Steueridentifikationsnummer des meldenden Plattformbetreibers oder der meldenden Plattformbetreiberin
- Erklärung mit Informationen über die Identifizierung der meldenden Plattformbetreiberin oder des meldenden Plattformbetreibers für Umsatzsteuerzwecke
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alle EU-Mitgliedstaaten, in denen
- die meldepflichtigen Anbieterinnen oder Anbieter wohnen, oder
- sich die Wohnung oder anderes unbewegliche Vermögen befindet, über das die Anbieterin oder der Anbieter eine Vergütung erhalten haben.
Welche Gebühren fallen an?
Abgabe: gebührenfreiEs fallen keine Kosten an.
Welche Fristen muss ich beachten?
Sobald Sie die Voraussetzungen als außereuropäischer Plattformbetreiber oder außereuropäische Plattformbetreiberin erfüllen, müssen Sie sich unverzüglich registrieren.
Bearbeitungsdauer
Bearbeitungsdauer: 2 - 6 Wochen
Rechtsgrundlage
Rechtsbehelf
- Einspruch
Weiterführende Informationen
Urheber
Bundeszentralamt für Steuern (BZSt)
- Registrierung nicht qualifizierter Plattformbetreiber (DAC7) Entgegennahme
Bemerkung: Anzeige der Leistung im Ursprungsportal
Fachlich freigegeben durch
Bundesministerium der Finanzen (BMF)
Fachlich freigegeben am
23.10.2024