Zuständigkeitsfinder
Schleswig-Holstein

Schulpsychologische Beratung Angebot

Quelle: Zuständigkeitsfinder Schleswig-Holstein (Linie6Plus)

Leistungsbeschreibung

Der Schulpsychologische Dienst unterstützt, berät und vermittelt bei Problemen, die in der Schule auftreten.

Der schulpsychologische Dienst unterstützt alle an Schule Beteiligten bei schulbezogenen Problemen. In Schleswig-Holstein gibt es in jedem Kreis und jeder kreisfreien Stadt eine schulpsychologische Beratungsstelle.

Die Schulpsychologinnen und Schulpsychologen unterliegen als Berufspsychologen der Schweigepflicht  und sind ausschließlich beratend tätig. Alle potentiellen Klienten wenden sich direkt an die zuständige schulpsychologische Beratungsstelle. Die Inanspruchnahme des schulpsychologischen Dienstes erfolgt auf freiwilliger Basis. Die Schulpsychologinnen und Schulpsychologen sind zur Neutralität und Unabhängigkeit verpflichtet und kooperieren bei Bedarf und unter Beachtung der Schweigepflicht sowie der datenschutzrechtlichen Vorgaben mit anderen Beratungsdiensten.

Folgende Tätigkeitsfelder gehören zum Aufgabenspektrum des schulpsychologischen Dienstes:

  • Schulpsychologische Beratung für alle am Schulleben Beteiligten,
  • Superversion und Coaching für in Schule Tätige,
  • Unterstützung in der Nachsorge von schulischen Krisenfällen,
  • Lehrkräftefortbildung und
  • Netzwerkarbeit.

Nähere Informationen finden Sie auch im Landesportal "Bildung Schleswig-Holstein".


An wen muss ich mich wenden?

An die zuständige schulpsychologische Beratungsstelle; die Zuständigkeit ergibt sich aus der Schule, an der Sie tätig sind beziehungsweise die Ihr Sohn oder Ihre Tochter besucht.

Welche Gebühren fallen an?

Keine

Welche Fristen muss ich beachten?

Keine

Rechtsgrundlage
Was sollte ich noch wissen?
Fachlich freigegeben durch

Ministerium für Allgemeine und Berufliche Bildung, Wissenschaft, Forschung und Kultur

Fachlich freigegeben am

15.11.2023

Teaser

Der Schulpsychologische Dienst unterstützt, berät und vermittelt bei Problemen, die in der Schule auftreten.

An wen muss ich mich wenden?

An die zuständige schulpsychologische Beratungsstelle; die Zuständigkeit ergibt sich aus der Schule, an der Sie tätig sind beziehungsweise die Ihr Sohn oder Ihre Tochter besucht.

Welche Gebühren fallen an?

Keine

Welche Fristen muss ich beachten?

Keine

Rechtsgrundlage

Was sollte ich noch wissen?

Fachlich freigegeben durch

Ministerium für Allgemeine und Berufliche Bildung, Wissenschaft, Forschung und Kultur

Fachlich freigegeben am

15.11.2023

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