Zuständigkeitsfinder
Schleswig-Holstein

Organspende

Quelle: Zuständigkeitsfinder Schleswig-Holstein (Linie6Plus)

Leistungsbeschreibung

Die Organ- und Gewebespende ist freiwillig und eine persönliche Entscheidung.

Durch eine schwere Erkrankung oder einen Unfall können Sie selbst, ein Familienangehöriger oder ein nahe stehender Mensch plötzlich auf eine lebensrettende Organ- oder Gewebetransplantation angewiesen sein.

Die Organ- und Gewebespende ist freiwillig und eine persönliche Entscheidung. Spende, Entnahme und Übertragung von Organen und Geweben sind gesetzlich klar geregelt. Wenn Sie sich dazu entscheiden, sollten Sie dies möglichst im Organspendeausweis schriftlich dokumentieren. So machen Sie es Ihren Angehörigen leicht, denn diese müssten anderenfalls nach dem mutmaßlichen Willen eines Verstorbenen befragt werden und in dessen Sinne entscheiden.


Rechtsgrundlage
Was sollte ich noch wissen?

Weitere Informationen über Organspenden und Organspendeinitiativen in Schleswig-Holstein finden Sie im Internetportal "Landesregierung Schleswig-Holstein".

Teaser

Die Organ- und Gewebespende ist freiwillig und eine persönliche Entscheidung.

Rechtsgrundlage

Was sollte ich noch wissen?

Weitere Informationen über Organspenden und Organspendeinitiativen in Schleswig-Holstein finden Sie im Internetportal "Landesregierung Schleswig-Holstein".

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