Geräte- und Produktsicherheit: Anerkennung von Überwachungsstellen
Quelle: Zuständigkeitsfinder Schleswig-Holstein (Linie6Plus)
Leistungsbeschreibung
Überwachungs-, Prüf- oder Zertifizierungsstellen, die die Sicherheit von Geräten, Maschinen und Anlagen überprüfen und zertifizieren, benötigen eine Anerkennung.
Überwachungs-, Prüf- oder Zertifizierungsstellen, die die Sicherheit von Geräten, Maschinen und Anlagen überprüfen und zertifizieren, müssen von der Zentralstelle der Länder für Sicherheitstechnik (ZLS) anerkannt werden.
Teaser
Überwachungs-, Prüf- oder Zertifizierungsstellen, die die Sicherheit von Geräten, Maschinen und Anlagen überprüfen und zertifizieren, benötigen eine Anerkennung.
An wen muss ich mich wenden?
Zentralstelle der Länder für Sicherheitstechnik (ZLS) im Bayerischen Staatsministerium für Umwelt, Gesundheit und Verbraucherschutz (StMAS).
Welche Unterlagen werden benötigt?
Informationen zu erforderlichen Antragsunterlagen finden Sie auf den Internetseiten der ZLS.
Welche Gebühren fallen an?
Die Zulassung ist gebührenpflichtig. Auskunft hierüber erteilt die ZLS.
Welche Fristen muss ich beachten?
Keine
Rechtsgrundlage
Was sollte ich noch wissen?
Die ZLS überwacht auch die Einhaltung der Anforderungen an eine zugelassene Stelle.