Zuständigkeitsfinder
Schleswig-Holstein

Beratung und Information in sozialen Angelegenheiten

Quelle: Zuständigkeitsfinder Schleswig-Holstein (Linie6Plus)

Leistungsbeschreibung

Die Bürgerbeauftrage berät und informiert Hilfesuchende in sozialen Angelegenheiten.

Die Bürgerbeauftragte hat die Aufgabe, alle Hilfesuchenden in sozialen Angelegenheiten zu informieren und zu beraten sowie ihre Anliegen gegenüber Behörden zu vertreten. Über den Einzelfall hinaus kann die Bürgerbeauftragte im Rahmen ihrer Berichtspflicht Änderungen oder Ergänzungen gesetzlicher Regelungen vorschlagen.
Durch ihre Tätigkeit stärkt die Bürgerbeauftragte die Stellung der Hilfesuchenden gegenüber den Behörden.


An wen muss ich mich wenden?

An die Bürgerbeauftragte für soziale Angelegenheiten des Landes Schleswig-Holstein.

Welche Unterlagen werden benötigt?

Vorhandene Bescheide zum Anliegen.

Welche Gebühren fallen an?

Keine

Welche Fristen muss ich beachten?

Keine

Rechtsgrundlage

Gesetz über die Bürgerbeauftragte oder den Bürgerbeauftragten für soziale Angelegenheiten des Landes Schleswig-Holstein (Bürgerbeauftragten-Gesetz - BüG).

Was sollte ich noch wissen?

Die Bürgerbeauftragte und ihre Mitarbeiter sind berechtigt, zur Erfüllung ihrer Aufgaben von Behörden und Dienststellen des Landes Auskünfte einzuholen, Akten anzufordern und Stellungnahmen zu erbitten. Sie haben Zugang zu allen Behörden, Dienststellen und Einrichtungen des Landes. Die Erstellung medizinischer Gutachten oder Obergutachten kann von der Bürgerbeauftragten nicht vorgenommen werden.

Teaser

Die Bürgerbeauftrage berät und informiert Hilfesuchende in sozialen Angelegenheiten.

An wen muss ich mich wenden?

An die Bürgerbeauftragte für soziale Angelegenheiten des Landes Schleswig-Holstein.

Welche Unterlagen werden benötigt?

Vorhandene Bescheide zum Anliegen.

Welche Gebühren fallen an?

Keine

Welche Fristen muss ich beachten?

Keine

Rechtsgrundlage

Gesetz über die Bürgerbeauftragte oder den Bürgerbeauftragten für soziale Angelegenheiten des Landes Schleswig-Holstein (Bürgerbeauftragten-Gesetz - BüG).

Was sollte ich noch wissen?

Die Bürgerbeauftragte und ihre Mitarbeiter sind berechtigt, zur Erfüllung ihrer Aufgaben von Behörden und Dienststellen des Landes Auskünfte einzuholen, Akten anzufordern und Stellungnahmen zu erbitten. Sie haben Zugang zu allen Behörden, Dienststellen und Einrichtungen des Landes. Die Erstellung medizinischer Gutachten oder Obergutachten kann von der Bürgerbeauftragten nicht vorgenommen werden.

Frag Govii, den Behördenbot

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