Zuständigkeitsfinder
Schleswig-Holstein

Handwerksrolle Eintragung

Quelle: Zuständigkeitsfinder Schleswig-Holstein (Linie6Plus)

Leistungsbeschreibung

In die Handwerksrolle werden die Inhaber/innen zulassungspflichtiger Handwerke eingetragen.

Die Handwerksrolle ist das zentrale Verzeichnis, in welches die Inhaber/innen von Betrieben zulassungspflichtiger Handwerke (Anlage A der Handwerksordnung mit 41 Handwerken) ihres Bezirkes mit dem von ihnen zu betreibenden Handwerk beziehungsweise bei der Ausübung mehrerer Handwerke mit diesen eingetragen werden.

Die Handwerksrolle dient zur Überwachung der fachlichen und sachlichen Qualität der Gewerbeleistungen im Handwerk. Die Eintragung in die Handwerksrolle ist Voraussetzung für eine vollständige Gewerbezulassung.

Der selbständige Betrieb eines zulassungspflichtigen Handwerks als stehendes Gewerbe ist nur den in der Handwerksrolle eingetragenen natürlichen und juristischen Personen sowie Personengesellschaften gestattet. Das Betreiben eines stehenden Gewerbes ohne ordnungsgemäße Eintragung in die Handwerksrolle ist eine Ordnungswidrigkeit und kann mit einem Bußgeld oder einer Handwerks-/Gewerbeuntersagung geahndet werden.

Die Handwerkskammer prüft, ob die Eintragungsvoraussetzungen in die Handwerksrolle bei Antragstellung vorliegen und bestimmt die Zugehörigkeit zu den einzelnen zulassungspflichtigen Handwerken.

Über die Eintragung in die Handwerksrolle stellt die Handwerkskammer eine Bescheinigung aus (Handwerkskarte).


An wen muss ich mich wenden?

An die zuständige Handwerkskammer (HWK) oder an den Einheitlichen Ansprechpartner SH.

Wichtiger Hinweis:

Für die Beantragung der Eintragung in die Handwerksrolle über den Einheitlichen Ansprechpartner Schleswig-Holstein steht Ihnen ein elektronischer Antrag (Antragsassistent) zur Verfügung.

Welche Unterlagen werden benötigt?

Dem Antrag auf Eintragung in die Handwerksrolle sind beizufügen:

  • Aktueller Personalausweis oder Reisepass mit aktueller Meldebescheinigung,
  • gültige Aufenthaltsbescheinigung ohne Auflagen bei Ausländern, sofern es sich nicht um Staatsangehörige der EU handelt,
  • Gesellschaftsvertrag,
  • Meister-, Ingenieur-, Techniker- oder Industriemeisterprüfungszeugnis oder Bescheid über Ausnahmebewilligung oder Ausübungsberechtigung der Inhaberin/des Inhabers oder handwerklichen Betriebsleitung in Kopie; sowie ggf.
  • Arbeitsvertrag und Betriebsleitererklärung;
  • GbR-Vertrag und Erklärung zum GbR-Vertrag,
  • Handelsregisterauszug.
Welche Gebühren fallen an?

Die Höhe der Gebühren richtet sich nach der Gebührenordnung. Auskünfte hierüber erteilt die HWK.

Rechtsgrundlage
  • §§ 6 ff. Gesetz zur Ordnung des Handwerks (Handwerksordnung - HwO),
  • Anlage A Verzeichnis der Gewerbe, die als zulassungspflichtige Handwerke betrieben werden können (§ 1 Abs. 2).
Anträge / Formulare

Antragsformulare für zulassungspflichtige Handwerke finden Sie auf den Internetseiten der HWK Lübeck.

Was sollte ich noch wissen?

Wenn Sie Ihren Betrieb in einen anderen Handwerkskammerbezirk verlegen, müssen Sie sich bei der dortigen Handwerkskammer anmelden.

Weitere Informationen zur Handwerksrolle finden Sie auch auf den Internetseiten der HWK Lübeck.

Teaser

In die Handwerksrolle werden die Inhaber/innen zulassungspflichtiger Handwerke eingetragen.

An wen muss ich mich wenden?

An die zuständige Handwerkskammer (HWK) oder an den Einheitlichen Ansprechpartner SH.

Wichtiger Hinweis:

Für die Beantragung der Eintragung in die Handwerksrolle über den Einheitlichen Ansprechpartner Schleswig-Holstein steht Ihnen ein elektronischer Antrag (Antragsassistent) zur Verfügung.

Welche Unterlagen werden benötigt?

Dem Antrag auf Eintragung in die Handwerksrolle sind beizufügen:

  • Aktueller Personalausweis oder Reisepass mit aktueller Meldebescheinigung,
  • gültige Aufenthaltsbescheinigung ohne Auflagen bei Ausländern, sofern es sich nicht um Staatsangehörige der EU handelt,
  • Gesellschaftsvertrag,
  • Meister-, Ingenieur-, Techniker- oder Industriemeisterprüfungszeugnis oder Bescheid über Ausnahmebewilligung oder Ausübungsberechtigung der Inhaberin/des Inhabers oder handwerklichen Betriebsleitung in Kopie; sowie ggf.
  • Arbeitsvertrag und Betriebsleitererklärung;
  • GbR-Vertrag und Erklärung zum GbR-Vertrag,
  • Handelsregisterauszug.

Welche Gebühren fallen an?

Die Höhe der Gebühren richtet sich nach der Gebührenordnung. Auskünfte hierüber erteilt die HWK.

Rechtsgrundlage

  • §§ 6 ff. Gesetz zur Ordnung des Handwerks (Handwerksordnung - HwO),
  • Anlage A Verzeichnis der Gewerbe, die als zulassungspflichtige Handwerke betrieben werden können (§ 1 Abs. 2).

Anträge / Formulare

Antragsformulare für zulassungspflichtige Handwerke finden Sie auf den Internetseiten der HWK Lübeck.

Was sollte ich noch wissen?

Wenn Sie Ihren Betrieb in einen anderen Handwerkskammerbezirk verlegen, müssen Sie sich bei der dortigen Handwerkskammer anmelden.

Weitere Informationen zur Handwerksrolle finden Sie auch auf den Internetseiten der HWK Lübeck.

Persönlich vor Ort, Ihre zuständigen Stellen:

Handwerkskammer Lübeck

Breite Str. 10/12
23552 Lübeck, Hansestadt
+49 451 1506-0
+49 451 1506-180
info@hwk-luebeck.de-mail.de

Ansprechpartner in den Fachabteilungen
Montag bis Donnerstag: 08.30 bis 15.30 Uhr
Freitag: 08.30 bis 14:00 Uhr

Zentrale
Montag bis Donnerstag: 07.30 bis 17.00 Uhr
Freitag: 07.30 bis 15.30 Uhr

Vom ZOB Linie 3, 12 oder 30 Richtung Gustav-Radbruch-Platz bis zur Haltestelle "Koberg"
Zufahrt über Fischergrube.

Gebühren: nein
Aufzug vorhanden, rollstuhlgerecht

Die Handwerkskammer Lübeck vertritt die Interessen von rund 20.000 Mitgliedsbetrieben im südlichen Schleswig-Holstein.
Als zertifiziertes Dienstleistungs- und Kompetenzzentrum sind wir der Ansprechpartner für alle Handwerksfragen und führender Anbieter handwerksbezogener Aus-, Fort- und Weiterbildungslehrgänge. Nutzen Sie unser Beratungs- und Dienstleistungsangebot.

Einheitlicher Ansprechpartner Schleswig-Holstein

Deliusstraße 10
24114 Kiel
+49 431 530550-0
+49 431 530550-99
ea-poststelle@ea-sh.de-mail.de

Mo. - Fr. 09:00 Uhr bis 12:00 Uhr
Mo. - Do. 14:00 Uhr bis 16:00 Uhr
sowie Termine nach Vereinbarung

Aufzug vorhanden, rollstuhlgerecht
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