Zuständigkeitsfinder
Schleswig-Holstein

Umweltbezogener Gesundheitsschutz

Quelle: Zuständigkeitsfinder Schleswig-Holstein (Linie6Plus)

Leistungsbeschreibung

Der umweltbezogener Gesundheitsschutz befasst sich unter anderem mit Schimmelpilzwachstum in Innenräumen, Schadstoffen im Trinkwasser oder mit der Badegewässerhygiene.

Zu einem wirkungsvollen Schutz der Gesundheit der Bevölkerung gehört auch der Aspekt des umweltbezogenen Gesundheitsschutzes (UGS). Der UGS befasst sich mit umweltbezogenen Gesundheitsrisiken. Seine Aufgaben beinhalten, bei biologischen, chemischen und physikalischen Belastungen (Noxen) 

  • eine Gefährdungsabschätzung vorzunehmen,
  • die Risiken zu bewerten und gegenüber den Betroffenen und der Öffentlichkeit zu kommunizieren,
  • dabei ggf. durch eigene Untersuchungen die Datenlage für eine sachgerechte umweltmedizinische Beurteilung zu schaffen.

Wichtige Themen des UGS sind u.a. Belastungen der Innenraumluft, Schimmelpilzwachstum in Innenräumen, Fremdstoffe in der Muttermilch, Schadstoffe im Trinkwasser, Badegewässerhygiene.


An wen muss ich mich wenden?
  • Gesundheitsbehörden der Kreise und kreisfreien Städte

oder

  • Landesamt für soziale Dienste (LAsD), Dezernat 34
Welche Gebühren fallen an?
  • Beratungen im Rahmen des UGS sind kostenfrei.
  • Untersuchungen der Muttermilch auf Fremdstoffe beim Landesamt für Soziale Dienste sind kostenfrei.
  • Für andere Leistungen können Kosten anfallen. Genaue Auskünfte hierzu erteilt die zuständige Stelle.
Rechtsgrundlage

Teaser

Der umweltbezogener Gesundheitsschutz befasst sich unter anderem mit Schimmelpilzwachstum in Innenräumen, Schadstoffen im Trinkwasser oder mit der Badegewässerhygiene.

An wen muss ich mich wenden?

  • Gesundheitsbehörden der Kreise und kreisfreien Städte

oder

  • Landesamt für soziale Dienste (LAsD), Dezernat 34

Welche Gebühren fallen an?

  • Beratungen im Rahmen des UGS sind kostenfrei.
  • Untersuchungen der Muttermilch auf Fremdstoffe beim Landesamt für Soziale Dienste sind kostenfrei.
  • Für andere Leistungen können Kosten anfallen. Genaue Auskünfte hierzu erteilt die zuständige Stelle.

Rechtsgrundlage

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