Vorbescheid zu einer genehmigungsbedürftigen Anlage beantragen
Quelle: Zuständigkeitsfinder Schleswig-Holstein (Linie6Plus)
Leistungsbeschreibung
Wenn Sie einen Vorbescheid zu einer genehmigungsbedürftigen Anlage beantragen, kann die zuständige Behörde diesen unter gewissen Voraussetzungen erteilen.
Wenn Sie einen Vorbescheid beantragen, entscheidet die zuständige Behörde über einzelne Genehmigungsvoraussetzungen sowie über den Standort der Anlage.
Sofern die Auswirkungen der geplanten Anlage ausreichend beurteilt werden können und ein berechtigtes Interesse an der Erteilung eines Vorbescheides besteht, soll die zuständige Behörde einen Vorbescheid ausstellen.
Teaser
Wenn Sie einen Vorbescheid zu einer genehmigungsbedürftigen Anlage beantragen, kann die zuständige Behörde diesen unter gewissen Voraussetzungen erteilen.
Zuständige Stelle
In Schleswig-Holstein ist das Landesamt für Umwelt (LfU) zuständig.
Voraussetzungen
- Aus dem von Ihnen eingereichten Antrag sowie den erforderlichen Dokumenten muss die zuständige Behörde die Auswirkungen der geplanten Anlage ausreichend beurteilen können.
- Aus Ihrem Antrag muss ein berechtigtes Interesse an der Erteilung eines Vorbescheides hervorgehen
Welche Unterlagen werden benötigt?
- Antrag auf Vorbescheid zu einer genehmigungsbedürftigen Anlage
- erforderliche Zeichnungen, Pläne, Gutachten
- Erläuterungen zur Anlage
- sonstige Unterlagen (gegebenenfalls bei der zuständigen Stelle erfragen)
Welche Fristen muss ich beachten?
Geltungsdauer: 2 JahreDer Vorbescheid wird unwirksam, wenn Sie nicht innerhalb von zwei Jahren die Genehmigung der Anlage beantragen. In begründeten Ausnahmefällen kann die Geltungsdauer des Vorbescheids bis zu zwei weitere Jahre verlängert werden.
Rechtsgrundlage
Rechtsbehelf
- Widerspruch
Weitere Informationen, wie Sie Widerspruch einlegen, finden Sie im Bescheid.
- Klage
Anträge / Formulare
ELiA steht für "Elektronische immissionsschutzrechtliche Antragsstellung" und ist eine IT-Lösung, um die Genehmigung einer Anlage nach dem Bundes-Immissionsschutzgesetz (BImSchG) zu beantragen. Mit ihr können Betriebe, bzw. die von ihnen beauftragten Ingenieurbüros, den sehr umfangreichen Antrag elektronisch erstellen und verschlüsselt an die Genehmigungsbehörde versenden.
Vor dem Ausfüllen des Genehmigungsantrages nutzen Sie bitte die Möglichkeit eines Beratungsgespräches mit der für Sie zuständigen Genehmigungsbehörde (Landesamt für Umwelt des Landes Schleswig-Holstein).
ELiA bietet eine einfach strukturierte und nach einzelnen Formularen übersichtlich gegliederte Oberfläche und unterstützt durch Hilfen, Musteranträge, Voreinstellungen, Schlüsseltabellen und Plausibilitätsprüfungen. Ein Speichern ist in jedem Bearbeitungsstand möglich. Die Formulare sind der Reihe nach abzuarbeiten, da es Abhängigkeiten zwischen ihnen gibt.
Hinweise zum Versand:
a) Postalischer Versand auf Datenträger
Sie können die Antragsdatei mit allen Anlagen auf CD, DVD oder USB-Stick an die Genehmigungsbehörde versenden.
b) Elektronischer Versand als ZIP-Datei mittels gesichertem Post-fach (verschlüsselt, evtl. signiert, automatisch)
ELiA wird in folgenden Ländern genutzt: Berlin, Brandenburg, Bremen, Hamburg, Mecklenburg-Vorpommern, Niedersachsen, Sachsen und Schleswig-Holstein.
Fachlich freigegeben durch
Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz (BMUV)
Fachlich freigegeben am
12.07.2023