Zuständigkeitsfinder
Schleswig-Holstein

Vermisstes oder entlaufenes Tier melden

Quelle: Zuständigkeitsfinder Schleswig-Holstein (Linie6Plus)

Leistungsbeschreibung

Wenn Sie Ihr Haustier vermissen, können Sie sich an die zuständige Stelle wenden.

Wenn Sie auf der Suche nach Ihren tierischen Begleitern oder Begleiterinnen sind, können Sie dies der zuständigen Stelle melden.

Zusätzlich werden gefundene Haustiere häufig auch bei der Polizei oder in Tierheimen abgegeben. Bitte fragen Sie dort ebenfalls nach.


An wen muss ich mich wenden?

Gemeinde-, Amts- oder Stadtverwaltung (Fundbehörde, Fundbüro) oder die örtlichen Tierheime

Welche Gebühren fallen an?

Verwaltungsgebühr: gebührenfrei

Teaser

Wenn Sie Ihr Haustier vermissen, können Sie sich an die zuständige Stelle wenden.

An wen muss ich mich wenden?

Gemeinde-, Amts- oder Stadtverwaltung (Fundbehörde, Fundbüro) oder die örtlichen Tierheime

Welche Gebühren fallen an?

Verwaltungsgebühr: gebührenfrei

Frag Govii, den Behördenbot

Chatten Sie hier mit dem Chatbot Govii. Er kann Ihnen bei behördlichen Anfragen aller Art weiterhelfen, lernt aber gerade noch sehr viel dazu und weiß vielleicht noch nicht auf alles eine Antwort.

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