Zuständigkeitsfinder
Schleswig-Holstein

Kostenbefreiung für den Integrationskurs beantragen

Quelle: Zuständigkeitsfinder Schleswig-Holstein (Linie6PLus)

Leistungsbeschreibung

Wenn Sie Sozialleistungen beziehen oder aus sonstigen Gründen finanziell bedürftig sind, können Sie den Integrationskurs unter bestimmten Voraussetzungen kostenlos besuchen.


Wenn Sie Arbeitslosengeld II, Sozialhilfe, Arbeitslosengeld I ohne weitere Einkünfte beziehen oder aus sonstigen Gründen finanziell bedürftig sind, können Sie den Integrationskurs kostenlos besuchen.

Stellen Sie dafür rechtzeitig vor Kursbeginn einen Antrag bei Ihrer zuständigen Regionalstelle des BAMF. Der Antrag auf Kostenbefreiung kann gegebenenfalls auch gemeinsam mit dem Antrag auf Zulassung zur Teilnahme am Integrationskurs oder dem Antrag auf einmalige Zulassung zur Wiederholung von 300 Sprachstunden des Integrationskurses gestellt werden.

Eine rückwirkende Kostenbefreiung für die Zeit vor Ihrem Antrag ist nicht möglich.

Den Antrag auf Kostenbefreiung für den Integrationskurs können Sie schriftlich beim BAMF beantragen.


Verfahrensablauf

Ihren Antrag auf Kostenbefreiung können Sie schriftlich beim Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge (BAMF) stellen.

Schriftlich per Post

  • Sie können das Formular wahlweise auf der Internetseite des BAMF ausfüllen oder es herunterladen und dann ausfüllen.
  • Drucken Sie das Formular aus und unterschreiben Sie es.
  • Fügen Sie Ihrem Formular die erforderlichen Nachweise bei.
  • Senden Sie das Formular an die für Sie zuständige Regionalstelle des BAMF.
  • Das BAMF prüft Ihren Antrag und meldet sich bei Fragen oder fehlenden Unterlagen bei Ihnen.
  • Sie erhalten per Post einen Bescheid, dass Ihr Antrag bewilligt oder abgelehnt wurde.

Voraussetzungen

Eine Kostenbefreiung können beantragen:

  • wer nicht automatisch von der Kostenbeitragspflicht befreit ist und
  • eine Teilnahmeberechtigung zum Integrationskurs erhält und
  • Arbeitslosengeld I, Arbeitslosengeld II oder Sozialhilfe bezieht oder
  • wer auf sonstige Weise seine finanzielle Bedürftigkeit nachweisen kann.

Welche Unterlagen werden benötigt?

Bei der Antragstellung müssen Sie einreichen:

  • aktueller Nachweis (Bescheid in Kopie) über den Bezug von
    • Arbeitslosengeld I,
    • Arbeitslosengeld II oder
    • Sozialhilfe
  • alternativ: Aktueller Nachweis (Bescheid in Kopie) über finanzielle Bedürftigkeit, wie zum Beispiel:
    • Bezug von Wohngeld oder
    • Befreiung vom Rundfunkbeitrag (GEZ) oder
    • Sonstiger Nachweis beziehungsweise Entscheidung einer anderen Stelle zur finanziellen Bedürftigkeit
       

Welche Gebühren fallen an?

keine


Welche Fristen muss ich beachten?

keine

Hinweis: Eine Antragstellung ist vor Kursbeginn erforderlich.


Bearbeitungsdauer
  • für die Bearbeitung des Antrags: im Regelfall etwa 2 Wochen

Rechtsgrundlage
Rechtsbehelf
  • Widerspruch
  • Klage
     

Anträge / Formulare
  • Formulare: ja
  • Onlineverfahren möglich: nein
  • Schriftform erforderlich: nein
  • Persönliches Erscheinen nötig: nein
     
Antrag auf Befreiung vom Kostenbeitrag zum Integrationskurs
Weiterführende Informationen
Urheber
Fachlich freigegeben durch

Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat (BMI)


Fachlich freigegeben am

03.05.2021


Teaser

Wenn Sie Sozialleistungen beziehen oder aus sonstigen Gründen finanziell bedürftig sind, können Sie den Integrationskurs unter bestimmten Voraussetzungen kostenlos besuchen.


Verfahrensablauf

Ihren Antrag auf Kostenbefreiung können Sie schriftlich beim Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge (BAMF) stellen.

Schriftlich per Post

  • Sie können das Formular wahlweise auf der Internetseite des BAMF ausfüllen oder es herunterladen und dann ausfüllen.
  • Drucken Sie das Formular aus und unterschreiben Sie es.
  • Fügen Sie Ihrem Formular die erforderlichen Nachweise bei.
  • Senden Sie das Formular an die für Sie zuständige Regionalstelle des BAMF.
  • Das BAMF prüft Ihren Antrag und meldet sich bei Fragen oder fehlenden Unterlagen bei Ihnen.
  • Sie erhalten per Post einen Bescheid, dass Ihr Antrag bewilligt oder abgelehnt wurde.

Voraussetzungen

Eine Kostenbefreiung können beantragen:

  • wer nicht automatisch von der Kostenbeitragspflicht befreit ist und
  • eine Teilnahmeberechtigung zum Integrationskurs erhält und
  • Arbeitslosengeld I, Arbeitslosengeld II oder Sozialhilfe bezieht oder
  • wer auf sonstige Weise seine finanzielle Bedürftigkeit nachweisen kann.

Welche Unterlagen werden benötigt?

Bei der Antragstellung müssen Sie einreichen:

  • aktueller Nachweis (Bescheid in Kopie) über den Bezug von
    • Arbeitslosengeld I,
    • Arbeitslosengeld II oder
    • Sozialhilfe
  • alternativ: Aktueller Nachweis (Bescheid in Kopie) über finanzielle Bedürftigkeit, wie zum Beispiel:
    • Bezug von Wohngeld oder
    • Befreiung vom Rundfunkbeitrag (GEZ) oder
    • Sonstiger Nachweis beziehungsweise Entscheidung einer anderen Stelle zur finanziellen Bedürftigkeit
       

Welche Gebühren fallen an?

keine


Welche Fristen muss ich beachten?

keine

Hinweis: Eine Antragstellung ist vor Kursbeginn erforderlich.


Bearbeitungsdauer

  • für die Bearbeitung des Antrags: im Regelfall etwa 2 Wochen

Rechtsgrundlage

Rechtsbehelf

  • Widerspruch
  • Klage
     

Anträge / Formulare

  • Formulare: ja
  • Onlineverfahren möglich: nein
  • Schriftform erforderlich: nein
  • Persönliches Erscheinen nötig: nein
     
Antrag auf Befreiung vom Kostenbeitrag zum Integrationskurs

Weiterführende Informationen

Urheber

Fachlich freigegeben durch

Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat (BMI)


Fachlich freigegeben am

03.05.2021


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