Zuständigkeitsfinder
Schleswig-Holstein

Standortregister für gentechnisch veränderte Organismen (öffentlicher Teil) einsehen

Quelle: Zuständigkeitsfinder Schleswig-Holstein (Linie6PLus)

Leistungsbeschreibung

Das Standortregister für gentechnisch veränderte Organismen (GVO) können Sie einsehen, ohne einen Antrag zu stellen.


Im Standortregister für gentechnisch veränderte Organismen werden alle Flächen registriert, auf denen in Deutschland GVO zu wissenschaftlichen Zwecken freigesetzt oder zu kommerziellen Zwecken angebaut werden.

Das Standortregister setzt sich aus einem öffentlichen und einem nicht-öffentlichen Teil zusammen. Der öffentliche Teil enthält allgemeine, frei zugängliche Informationen über die Lage und Nutzung dieser Flächen. Der nicht-öffentliche Teil enthält darüber hinaus auch personenbezogene Daten wie Namen und Adressen.

Den öffentlichen Teil des Standortregisters können Sie ohne Antrag einsehen.


Verfahrensablauf

Einsicht in den öffentlichen Teil: Kein Antrag notwendig.


Voraussetzungen

keine


Welche Unterlagen werden benötigt?

keine


Welche Gebühren fallen an?

keine


Welche Fristen muss ich beachten?

keine


Rechtsgrundlage
Anträge / Formulare

Formulare: keine

Onlineverfahren möglich: ja

Schriftform erforderlich: nein

Persönliches Erscheinen nötig: nein


Was sollte ich noch wissen?

Das Standortregister enthält für das Jahr 2017 keine Einträge.


Weiterführende Informationen
Urheber
Fachlich freigegeben durch

Bundesministerium für Landwirtschaft und Ernährung


Fachlich freigegeben am

04.06.2019


Teaser

Das Standortregister für gentechnisch veränderte Organismen (GVO) können Sie einsehen, ohne einen Antrag zu stellen.


Verfahrensablauf

Einsicht in den öffentlichen Teil: Kein Antrag notwendig.


Voraussetzungen

keine


Welche Unterlagen werden benötigt?

keine


Welche Gebühren fallen an?

keine


Welche Fristen muss ich beachten?

keine


Rechtsgrundlage

Anträge / Formulare

Formulare: keine

Onlineverfahren möglich: ja

Schriftform erforderlich: nein

Persönliches Erscheinen nötig: nein


Was sollte ich noch wissen?

Das Standortregister enthält für das Jahr 2017 keine Einträge.


Weiterführende Informationen

Urheber

Fachlich freigegeben durch

Bundesministerium für Landwirtschaft und Ernährung


Fachlich freigegeben am

04.06.2019


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