Künstlersozialkasse die Änderungen in den Kontaktdaten mitteilen
Quelle: Zuständigkeitsfinder Schleswig-Holstein (Linie6PLus)
Leistungsbeschreibung
Sie müssen die Künstlersozialkasse informieren, wenn sich Ihre Kontaktdaten ändern. Sie können der Künstlersozialkasse mitteilen, wenn sich Ihre Kontaktdaten erweitern.
Für eine Zusammenarbeit mit Ihrem Unternehmen benötigt die Künstlersozialkasse immer Ihre aktuellen Kontaktdaten.
- Wenn sich Ihre Kontaktdaten zum Beispiel durch einen Umzug ändern, teilen Sie dies der Künstlersozialkasse mit.
- Sie können der Künstlersozialkasse ebenfalls mitteilen, wenn sich Ihre Kontaktdaten erweitern: Geben Sie zum Beispiel zusätzlich zur Festnetz-Telefonnummer eine mobile Telefonnummer an.
Es ist ebenfalls möglich, dass die Künstlersozialkasse auf anderen Wegen, zum Beispiel durch den Nachsendeservice der Deutschen Post, von einer Änderung Ihrer Kontaktdaten erfährt. Die Künstlersozialkasse prüft auch diese Angaben und aktualisiert ihren Datenbestand.
Teaser
Sie müssen die Künstlersozialkasse informieren, wenn sich Ihre Kontaktdaten ändern. Sie können der Künstlersozialkasse mitteilen, wenn sich Ihre Kontaktdaten erweitern.
Verfahrensablauf
Sie teilen der Künstlersozialkasse mit, welche Änderung sich in Ihren Kontaktdaten ergeben hat:
- Das Formular „Änderungsmitteilung Grunddaten“ können Sie auf der Internetseite der Künstlersozialkasse herunterladen.
- Schicken Sie Ihr ausgefülltes und unterschriebenes Formular per Post an die Künstlersozialkasse.
- Sie können Änderungen zu Ihren Kontaktdaten auch formlos telefonisch, per Telefax oder in einer E-Mail mitteilen.
- Die Künstlersozialkasse prüft Ihre Angaben und aktualisiert Ihren Datenbestand.
- Sollten Fragen bestehen oder Nachweise benötigt werden, setzt sich die Künstlersozialkasse mit Ihnen in Verbindung.
Voraussetzungen
Sie sind bereits als Unternehmen bei der Künstlersozialkasse angemeldet.
Welche Unterlagen werden benötigt?
Sie müssen keine zusätzlichen Unterlagen einreichen.
Welche Gebühren fallen an?
Es fallen für Sie keine Kosten an.
Welche Fristen muss ich beachten?
Sie können eine Änderungsmeldung zu Ihren Unternehmenseigenschaften jederzeit vornehmen.
Bearbeitungsdauer
In der Regel 1 bis 2 Wochen.
Rechtsgrundlage
Rechtsbehelf
entfällt
Anträge / Formulare
Formulare: ja
Onlineverfahren möglich: nein
Schriftform erforderlich: nein
Persönliches Erscheinen nötig: nein
Weiterführende Informationen
Urheber
Weiterleitungsdienst: Deep-Link zum Ursprungsportal
Bemerkung: Anzeige der Leistung im Ursprungsportal
Fachlich freigegeben durch
Bundesministerium für Arbeit und Soziales
Fachlich freigegeben am
30.07.2021