Zuständigkeitsfinder
Schleswig-Holstein

Künstlersozialkasse die Änderungen in den Kontaktdaten mitteilen

Quelle: Zuständigkeitsfinder Schleswig-Holstein (Linie6PLus)

Leistungsbeschreibung

Sie müssen die Künstlersozialkasse informieren, wenn sich Ihre Kontaktdaten ändern. Sie können der Künstlersozialkasse mitteilen, wenn sich Ihre Kontaktdaten erweitern.


Für eine Zusammenarbeit mit Ihrem Unternehmen benötigt die Künstlersozialkasse immer Ihre aktuellen Kontaktdaten.

  • Wenn sich Ihre Kontaktdaten zum Beispiel durch einen Umzug ändern, teilen Sie dies der Künstlersozialkasse mit.
  • Sie können der Künstlersozialkasse ebenfalls mitteilen, wenn sich Ihre Kontaktdaten erweitern: Geben Sie zum Beispiel zusätzlich zur Festnetz-Telefonnummer eine mobile Telefonnummer an.

Es ist ebenfalls möglich, dass die Künstlersozialkasse auf anderen Wegen, zum Beispiel durch den Nachsendeservice der Deutschen Post, von einer Änderung Ihrer Kontaktdaten erfährt. Die Künstlersozialkasse prüft auch diese Angaben und aktualisiert ihren Datenbestand.


Verfahrensablauf

Sie teilen der Künstlersozialkasse mit, welche Änderung sich in Ihren Kontaktdaten ergeben hat:

  • Das Formular „Änderungsmitteilung Grunddaten“ können Sie auf der Internetseite der Künstlersozialkasse herunterladen.
  • Schicken Sie Ihr ausgefülltes und unterschriebenes Formular per Post an die Künstlersozialkasse.
  • Sie können Änderungen zu Ihren Kontaktdaten auch formlos telefonisch, per Telefax oder in einer E-Mail mitteilen.
  • Die Künstlersozialkasse prüft Ihre Angaben und aktualisiert Ihren Datenbestand.
  • Sollten Fragen bestehen oder Nachweise benötigt werden, setzt sich die Künstlersozialkasse mit Ihnen in Verbindung.

Voraussetzungen

Sie sind bereits als Unternehmen bei der Künstlersozialkasse angemeldet.


Welche Unterlagen werden benötigt?

Sie müssen keine zusätzlichen Unterlagen einreichen.


Welche Gebühren fallen an?

Es fallen für Sie keine Kosten an.


Welche Fristen muss ich beachten?

Sie können eine Änderungsmeldung zu Ihren Unternehmenseigenschaften jederzeit vornehmen.


Bearbeitungsdauer

In der Regel 1 bis 2 Wochen.


Rechtsgrundlage
Rechtsbehelf

entfällt


Anträge / Formulare

Formulare: ja

Onlineverfahren möglich: nein

Schriftform erforderlich: nein

Persönliches Erscheinen nötig: nein

Änderungsmitteilung GrunddatenÄnderungsmitteilung Bankverbindung
Weiterführende Informationen
Urheber
Fachlich freigegeben durch

Bundesministerium für Arbeit und Soziales


Fachlich freigegeben am

30.07.2021


Teaser

Sie müssen die Künstlersozialkasse informieren, wenn sich Ihre Kontaktdaten ändern. Sie können der Künstlersozialkasse mitteilen, wenn sich Ihre Kontaktdaten erweitern.


Verfahrensablauf

Sie teilen der Künstlersozialkasse mit, welche Änderung sich in Ihren Kontaktdaten ergeben hat:

  • Das Formular „Änderungsmitteilung Grunddaten“ können Sie auf der Internetseite der Künstlersozialkasse herunterladen.
  • Schicken Sie Ihr ausgefülltes und unterschriebenes Formular per Post an die Künstlersozialkasse.
  • Sie können Änderungen zu Ihren Kontaktdaten auch formlos telefonisch, per Telefax oder in einer E-Mail mitteilen.
  • Die Künstlersozialkasse prüft Ihre Angaben und aktualisiert Ihren Datenbestand.
  • Sollten Fragen bestehen oder Nachweise benötigt werden, setzt sich die Künstlersozialkasse mit Ihnen in Verbindung.

Voraussetzungen

Sie sind bereits als Unternehmen bei der Künstlersozialkasse angemeldet.


Welche Unterlagen werden benötigt?

Sie müssen keine zusätzlichen Unterlagen einreichen.


Welche Gebühren fallen an?

Es fallen für Sie keine Kosten an.


Welche Fristen muss ich beachten?

Sie können eine Änderungsmeldung zu Ihren Unternehmenseigenschaften jederzeit vornehmen.


Bearbeitungsdauer

In der Regel 1 bis 2 Wochen.


Rechtsgrundlage

Rechtsbehelf

entfällt


Anträge / Formulare

Formulare: ja

Onlineverfahren möglich: nein

Schriftform erforderlich: nein

Persönliches Erscheinen nötig: nein

Änderungsmitteilung GrunddatenÄnderungsmitteilung Bankverbindung

Weiterführende Informationen

Urheber

Fachlich freigegeben durch

Bundesministerium für Arbeit und Soziales


Fachlich freigegeben am

30.07.2021


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