Zuständigkeitsfinder
Schleswig-Holstein

Vorauszahlungen bei der Künstlersozialkasse anpassen

Quelle: Zuständigkeitsfinder Schleswig-Holstein (Linie6PLus)

Leistungsbeschreibung

Wenn Sie im laufenden Kalenderjahr mit deutlich geringeren Entgelten als im Vorjahr rechnen, können Sie die Reduzierung Ihrer Vorauszahlungen bei der Künstlersozialkasse beantragen.
 


Die Künstlersozialkasse (KSK) kann Ihre monatlichen Vorauszahlungen anpassen, wenn Sie eine Änderung beantragen.

Ihre Vorauszahlungen werden jedoch nur gesenkt, wenn Sie Ihren Antrag begründen und die KSK Ihre Begründung akzeptiert.


Verfahrensablauf

Sie beantragen bei der KSK eine Herabsetzung Ihrer Vorauszahlungen:

  • Sie stellen einen Antrag bei der KSK:
    • Das Formular „Antrag auf Herabsetzung der Vorauszahlungen“ können Sie auf der Internetseite der KSK herunterladen.
    • Schicken Sie Ihre Änderungsmeldung formlos per Post, Telefax oder per E-Mail an die KSK. 
    • Teilen Sie der KSK die voraussichtliche Höhe der Entgelte mit und begründen Sie kurz Ihren Antrag.
  • Die KSK prüft Ihre Angaben.
  • Sollten Fragen bestehen oder weitere Unterlagen benötigt werden, setzt sich die KSK mit Ihnen in Verbindung.
  • Wenn Ihr Antrag nachvollziehbar ist: 
    • Sie erhalten von der KSK einen Bescheid über die geänderte Vorauszahlung.
  • Wenn Ihr Antrag nicht nachvollziehbar ist: 
    • Ihre betroffenen Vorauszahlungen werden nicht geändert. 
    • Die KSK lehnt Ihren Antrag mit Bescheid ab.
  • Ergeben sich aus Ihrem neuen Bescheid Vorauszahlungen unter EUR 40,00, sind diese nicht zu zahlen.

Voraussetzungen

Sie haben von der KSK oder einem Träger der Deutschen Rentenversicherung eine Abrechnung mit Ihren Vorauszahlungen erhalten.


Welche Unterlagen werden benötigt?

Sie müssen keine zusätzlichen Unterlagen einreichen.


Welche Gebühren fallen an?

Es fallen für Sie keine Kosten an.


Welche Fristen muss ich beachten?

Sie können eine Änderungsmeldung zu Ihren Vorauszahlungen jederzeit vornehmen.

Ihre monatlichen Vorauszahlungen sind bis zum 10. des Folgemonates zu zahlen. Wenn Sie die Zahlungen nicht pünktlich leisten, erhebt die KSK monatlich Säumniszuschläge in Höhe von 1 Prozent des Rückstands.

Die Neuberechnung erfolgt grundsätzlich nur für zukünftige Vorauszahlungen ab dem Monat, in dem Sie Ihren Antrag gestellt haben und dieser bei der KSK eingegangen ist. 

Sollte Ihr Antrag umgehend nach der Abrechnung eingehen, werden in der Regel Ihre Vorauszahlungen ab dem Monat März des laufenden Jahres angepasst.
 


Bearbeitungsdauer

In der Regel 1 bis 2 Wochen.


Rechtsgrundlage
Rechtsbehelf
  • Widerspruch 

Detaillierte Informationen, wie Sie Widerspruch einlegen, können Sie dem Bescheid über die Herabsetzung der Vorauszahlung beziehungsweise dem Bescheid über die Ablehnung der Herabsetzung Ihrer Vorauszahlung entnehmen.


Anträge / Formulare

Formulare: ja
Onlineverfahren möglich: nein 
Schriftform erforderlich: nein
Persönliches Erscheinen nötig: nein

Antrag auf Herabsetzung der Vorauszahlungen
Weiterführende Informationen
Urheber
Fachlich freigegeben durch

Bundesministerium für Arbeit und Soziales


Fachlich freigegeben am

30.07.2021


Teaser

Wenn Sie im laufenden Kalenderjahr mit deutlich geringeren Entgelten als im Vorjahr rechnen, können Sie die Reduzierung Ihrer Vorauszahlungen bei der Künstlersozialkasse beantragen.
 


Verfahrensablauf

Sie beantragen bei der KSK eine Herabsetzung Ihrer Vorauszahlungen:

  • Sie stellen einen Antrag bei der KSK:
    • Das Formular „Antrag auf Herabsetzung der Vorauszahlungen“ können Sie auf der Internetseite der KSK herunterladen.
    • Schicken Sie Ihre Änderungsmeldung formlos per Post, Telefax oder per E-Mail an die KSK. 
    • Teilen Sie der KSK die voraussichtliche Höhe der Entgelte mit und begründen Sie kurz Ihren Antrag.
  • Die KSK prüft Ihre Angaben.
  • Sollten Fragen bestehen oder weitere Unterlagen benötigt werden, setzt sich die KSK mit Ihnen in Verbindung.
  • Wenn Ihr Antrag nachvollziehbar ist: 
    • Sie erhalten von der KSK einen Bescheid über die geänderte Vorauszahlung.
  • Wenn Ihr Antrag nicht nachvollziehbar ist: 
    • Ihre betroffenen Vorauszahlungen werden nicht geändert. 
    • Die KSK lehnt Ihren Antrag mit Bescheid ab.
  • Ergeben sich aus Ihrem neuen Bescheid Vorauszahlungen unter EUR 40,00, sind diese nicht zu zahlen.

Voraussetzungen

Sie haben von der KSK oder einem Träger der Deutschen Rentenversicherung eine Abrechnung mit Ihren Vorauszahlungen erhalten.


Welche Unterlagen werden benötigt?

Sie müssen keine zusätzlichen Unterlagen einreichen.


Welche Gebühren fallen an?

Es fallen für Sie keine Kosten an.


Welche Fristen muss ich beachten?

Sie können eine Änderungsmeldung zu Ihren Vorauszahlungen jederzeit vornehmen.

Ihre monatlichen Vorauszahlungen sind bis zum 10. des Folgemonates zu zahlen. Wenn Sie die Zahlungen nicht pünktlich leisten, erhebt die KSK monatlich Säumniszuschläge in Höhe von 1 Prozent des Rückstands.

Die Neuberechnung erfolgt grundsätzlich nur für zukünftige Vorauszahlungen ab dem Monat, in dem Sie Ihren Antrag gestellt haben und dieser bei der KSK eingegangen ist. 

Sollte Ihr Antrag umgehend nach der Abrechnung eingehen, werden in der Regel Ihre Vorauszahlungen ab dem Monat März des laufenden Jahres angepasst.
 


Bearbeitungsdauer

In der Regel 1 bis 2 Wochen.


Rechtsgrundlage

Rechtsbehelf

  • Widerspruch 

Detaillierte Informationen, wie Sie Widerspruch einlegen, können Sie dem Bescheid über die Herabsetzung der Vorauszahlung beziehungsweise dem Bescheid über die Ablehnung der Herabsetzung Ihrer Vorauszahlung entnehmen.


Anträge / Formulare

Formulare: ja
Onlineverfahren möglich: nein 
Schriftform erforderlich: nein
Persönliches Erscheinen nötig: nein

Antrag auf Herabsetzung der Vorauszahlungen

Weiterführende Informationen

Urheber

Fachlich freigegeben durch

Bundesministerium für Arbeit und Soziales


Fachlich freigegeben am

30.07.2021


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