Zuständigkeitsfinder
Schleswig-Holstein

Registrierte Unternehmen zur Künstlersozialabgabe beraten

Quelle: Zuständigkeitsfinder Schleswig-Holstein (Linie6PLus)

Leistungsbeschreibung

Bei Fragen zur Künstlersozialabgabe können Sie sich an die Künstlersozialkasse wenden.
 


Die Künstlersozialkasse (KSK) berät Sie in allen Angelegenheiten zur Künstlersozialabgabepflicht. Sie werden über Ihre Rechte und Pflichten im Zusammenhang mit der Abgabe nach dem Künstlersozialversicherungsgesetz aufgeklärt.
Hierzu zählen unter anderem folgende Punkte:

  • warum sind Sie zur Abgabe verpflichtet,
  • wann müssen Sie die Abgabe zahlen,
  • was ist in Ihrer Entgeltmeldung zu berücksichtigen,
  • wie hoch ist der Abgabesatz,
  • wie ist das allgemeine Verfahren,
  • wie erfüllen Sie Ihrer Aufzeichnungspflicht, 
  • welche Auskünfte müssen Sie geben,
  • wann müssen Sie einen Säumniszuschlag zahlen,
  • wie ist die Verjährung geregelt,
  • was ist eine Ausgleichsvereinigung.
     

Verfahrensablauf

Sie stellen der KSK telefonisch oder schriftlich Fragen oder bitten um Informationen zur Künstlersozialabgabe.

  • Die KSK wird Sie schriftlich oder telefonisch informieren

Voraussetzungen

Sie sind bereits bei der KSK als Unternehmen angemeldet.


Welche Unterlagen werden benötigt?

Sie müssen keine Unterlagen einreichen.


Welche Gebühren fallen an?

Es fallen für Sie keine Kosten an.


Welche Fristen muss ich beachten?

Sie müssen keine Fristen einhalten.


Bearbeitungsdauer

telefonisch: in der Regel keine
schriftlich: in der Regel 1 bis 5 Tage


Rechtsgrundlage
Rechtsbehelf

Es sind keine Rechtsbehelfe vorgesehen.


Anträge / Formulare

Formulare: nein

Onlineverfahren möglich: nein 

Schriftform erforderlich: nein

Persönliches Erscheinen nötig: nein


Weiterführende Informationen
Urheber
Fachlich freigegeben durch

Bundesministerium für Arbeit und Soziales


Fachlich freigegeben am

22.11.2021


Teaser

Bei Fragen zur Künstlersozialabgabe können Sie sich an die Künstlersozialkasse wenden.
 


Verfahrensablauf

Sie stellen der KSK telefonisch oder schriftlich Fragen oder bitten um Informationen zur Künstlersozialabgabe.

  • Die KSK wird Sie schriftlich oder telefonisch informieren

Voraussetzungen

Sie sind bereits bei der KSK als Unternehmen angemeldet.


Welche Unterlagen werden benötigt?

Sie müssen keine Unterlagen einreichen.


Welche Gebühren fallen an?

Es fallen für Sie keine Kosten an.


Welche Fristen muss ich beachten?

Sie müssen keine Fristen einhalten.


Bearbeitungsdauer

telefonisch: in der Regel keine
schriftlich: in der Regel 1 bis 5 Tage


Rechtsgrundlage

Rechtsbehelf

Es sind keine Rechtsbehelfe vorgesehen.


Anträge / Formulare

Formulare: nein

Onlineverfahren möglich: nein 

Schriftform erforderlich: nein

Persönliches Erscheinen nötig: nein


Weiterführende Informationen

Urheber

Fachlich freigegeben durch

Bundesministerium für Arbeit und Soziales


Fachlich freigegeben am

22.11.2021


Frag Govii, den Behördenbot

Chatten Sie hier mit dem Chatbot Govii. Er kann Ihnen bei behördlichen Anfragen aller Art weiterhelfen, lernt aber gerade noch sehr viel dazu und weiß vielleicht noch nicht auf alles eine Antwort.

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