Zuständigkeitsfinder
Schleswig-Holstein

Anerkennung als Benannte Stelle (BS), Bestimmte Stelle (BSt), Unabhängige Bewertungsstelle (UBS) oder ECM-Zertifizierungsstelle (ECMZ) beim Eisenbahn-Bundesamt beantragen

Quelle: Zuständigkeitsfinder Schleswig-Holstein (Linie6PLus)

Leistungsbeschreibung

Wenn Ihr Unternehmen im Eisenbahnsektor tätig ist und als sogenannte unabhängige Bewertungsstelle, Konformitätsbewertungsstelle oder Zertifizierungsstelle arbeiten möchte, benötigt es eine entsprechende Anerkennung durch das Eisenbahn-Bundesamt.


Um als Konformitätsbewertungsstelle oder Zertifizierungsstelle tätig werden zu können, müssen Sie sich vom Eisenbahn-Bundesamt (EBA) als Benannte Stelle (BS), Bestimmte Stelle (BSt), Unabhängige Bewertungsstelle (UBS) oder ECMZ anerkennen lassen. In Ihrem Antrag können Sie sich auch auf eine Auswahl der oben genannten Tätigkeits- und Fachgebiete beschränken.


Benannte Stelle (BS)

Benannte Stellen sind Konformitätsbewertungsstellen, die durch den Staat benannt werden. Sie prüfen die Einhaltung der europäischen Technischen Spezifikationen für die Interoperabilität (TSI) und erteilen EG-Prüfbescheinigungen.

Die Anerkennung als BS gilt maximal 5 Jahre. Sie kann jeweils um maximal 5 Jahre verlängert werden und wird vom EBA an die Europäische Kommission zur Veröffentlichung in der NANDO‐Datenbank gemeldet. Anerkannte BS werden durch das EBA regelmäßig überwacht.


Bestimmte Stelle (BSt)

Bestimmte Stellen sind Konformitätsbewertungsstellen, die durch den Staat bestimmt werden. Sie prüfen, ob die nationalen Vorschriften, die zusätzlich zu den TSI gelten, eingehalten werden. Das Ergebnis ist eine Konformitätsbescheinigung.

Die Anerkennung als BSt gilt maximal 5 Jahre. Sie kann jeweils um maximal 5 Jahre verlängert werden und wird mit Name und Anschrift der BSt auf der Internetseite des EBA veröffentlicht.
Anerkannte BSt werden durch das EBA regelmäßig überwacht.


Unabhängige Bewertungsstelle (UBS)

Unabhängige Bewertungsstellen bewerten die Abläufe und Ergebnisse von Risikomanagementverfahren, die nach den Vorgaben der im Eisenbahnsektor vorgeschriebenen europäischen gemeinsamen Sicherheitsmethode zur Risikobewertung durchgeführt werden. Sie erstellen Sicherheitsbewertungsberichte. UBS können sowohl Einzelpersonen als auch Organisationen sein.

Die Anerkennung als UBS können beispielsweise beantragen:

  • Eisenbahnverkehrsunternehmen
  • Eisenbahninfrastrukturunternehmen
  • Hersteller

Die Anerkennung als UBS gilt maximal 5 Jahre. Sie kann jeweils um maximal 5 Jahre verlängert werden und wird vom EBA an die Europäische Eisenbahnagentur (ERA) zur Veröffentlichung in der ERADIS‐Datenbank gemeldet.
Anerkannte UBS werden durch das EBA regelmäßig überwacht.

ECM-Zertifizierungsstellen (ECMZ)

ECM-Zertifizierungsstellen sind Stellen, die Stellen zertifizieren, die für die Instandhaltung von Eisenbahnfahrzeugen zuständig sind, wie zum Beispiel die Eisenbahnen oder Halter von Eisenbahnfahrzeugen oder vertraglich beauftragte Dritte.

Die Anerkennung als ECMZ gilt maximal 5 Jahre. Sie kann jeweils um maximal 5 Jahre verlängert werden und wird vom EBA an die Europäische Eisenbahnagentur (ERA) zur Veröffentlichung in der ERADIS‐Datenbank gemeldet.
Anerkannte ECM-Zertifizierungsstellen werden durch das EBA regelmäßig überwacht.

BS, BST und ECM-Zertifizierungsstellen sind Konformitätsbewertungsstellen. Diese Stellen prüfen zum Beispiel auf Antrag Produkte und Prozesse darauf, ob sie die rechtlichen Anforderungen an die Interoperabilität und die Gebrauchstauglichkeit oder die Vorgaben für eine ECM-Zertifizierung erfüllen. Interoperabilität meint, dass sämtliche Komponenten eines Eisenbahnsystems so ausgestaltet sein müssen, dass der sichere und durchgehende Zugverkehr in Deutschland und in Europa gewährleistet ist.

Zu den Aufgabenbereichen einer Zertifizierung gehören unter anderem Prüfung, Inspektion, Bewertung, und Zertifizierungsentscheidung. Die Prüfungen betreffen unter anderem Bauteile und Bauteilgruppen, von denen die Interoperabilität des Eisenbahnsystems abhängt und die zum Beispiel in diesen Bereichen benötigt werden:

  • Infrastruktur, zum Beispiel Gleise, Weichen, Bahnübergänge, Brücken, Tunnel, Bahnhöfe, Sicherheits- und Schutzausrüstung
  • Energieversorgung, etwa Oberleitungen und Stromverbrauchsmess- und Ladeeinrichtungen
  • strecken- und fahrzeugseitige Zugsteuerung oder Zugsicherung sowie Signalgebung,
  • Fahrzeuge, zum Beispiel Wagenkastenstruktur, Stromabnahmeeinrichtungen, Traktions- und Energieumwandlungseinrichtungen, Bremsanlagen, Kupplungen, Drehgestelle, Achsen, Türen

Verfahrensablauf

Sie können die Anerkennung als BS, BSt, UBS oder ECMZ online beantragen. Vor der Antragstellung können Sie bei Bedarf ein kostenfreies Informationsgespräch mit dem EBA vereinbaren.

Anerkennung als BS, BSt, UBS oder ECMZ online beantragen:

  • Gehen Sie auf die Internetseite des Bundesportals verwaltung.bund.de. Von dort werden Sie weitergeleitet zum e-Service-Portal des EBA.
  • Loggen Sie sich mit Ihren Nutzerdaten ein.
    • Sollten Sie noch kein Nutzerkonto für das e-Service-Portal besitzen, müssen Sie sich einmalig registrieren.
  • Rufen Sie Antragsformular "F09c" auf. Der Antragsassistent führt Sie Schritt für Schritt durch die benötigten Angaben. Füllen Sie das Antragsformular vollständig aus und signieren Sie es elektronisch.
  • Laden Sie die erforderlichen Unterlagen als Datei hoch und senden den Antrag ab,
    • unterstützte Dateiformate: PDF, DOCX, DOC, XLSX, XLS, maximal 30 Megabyte pro Datei.
  • Sie erhalten eine automatisierte Eingangsbestätigung per E-Mail, wenn der Antrag eingegangen ist.
  • Gegebenenfalls erhalten Sie eine Nachforderung von noch vorzulegenden Unterlagen per E-Mail.
  • Das EBA bestätigt Ihnen die Vollständigkeit und Prüfbarkeit Ihres Antrags auf Anerkennung und stellt ein Begutachtungsteam zusammen.
  • Nach Abschluss der inhaltlichen Prüfung erhalten Sie einen Begutachtungsfragenkatalog zur Beantwortung.
  • Reichen Sie den beantworteten Begutachtungsfragenkatalog als Nachreichung über den e-Service ein.
  • Das EBA bestätigt Ihnen die Vollständigkeit und Prüfbarkeit Ihres beantworteten Begutachtungsfragenkatalogs.
  • Das EBA prüft die von Ihnen eingereichten Unterlagen inhaltlich.
  • Bei nicht ausreichendem Ergebnis der Prüfung führt das EBA mit Ihnen eine Vor-Ort-Begutachtung durch.
  • Nach Abschluss der Begutachtung legt das Begutachtungsteam einen Begutachtungsbericht vor und unterbreitet einen Vorschlag in Bezug auf die Anerkennung.
  • Die Anerkennungsstelle beim EBA entscheidet über die Anerkennung. Wird die Anerkennung erteilt, übersendet Ihnen das EBA den Entwurf der Anerkennungsurkunde einschließlich der Anlage(n) mit der Bitte, innerhalb von 2 Wochen eine Stellungnahme zu dieser abzugeben.
  • Geben Sie keine Stellungnahme ab oder wurde die Anerkennungsurkunde zwischen dem EBA und Ihnen infolge der Stellungnahme abgestimmt, finalisiert das EBA den Anerkennungsbescheid sowie die Urkunde und schickt Ihnen beides zusammen mit dem Begutachtungsbericht postalisch zu.
  • Sie erhalten außerdem einen Kostenbescheid, der ebenfalls postalisch an Sie verschickt wird. Bezahlen Sie die Gebühren.

Voraussetzungen

Um als BS, BSt, UBS oder ECMZ anerkannt zu werden, müssen Sie

  • Ihren Sitz in der Bundesrepublik Deutschland haben.
  • über die im europäischen Recht festgelegte Anzahl von Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern mit Fachkenntnis und ausreichender einschlägiger Erfahrung verfügen.
  • über die maßgeblichen Beschreibungen von Verfahren verfügen, nach denen die Bewertung,  Konformitätsbewertung, beziehungsweise Zertifizierung durchgeführt wird, um die Transparenz und die Möglichkeit der Anwendung dieser Verfahren sicherzustellen.
  • über angemessene Grundsätze und geeignete Verfahren verfügen, bei denen zwischen den Aufgaben, die Sie als Konformitätsbewertungsstelle wahrnehmen, und anderen Tätigkeiten unterschieden wird.
  • über geeignete Verfahren zur Durchführung Ihrer Tätigkeiten verfügen; die Verfahren berücksichtigen
    • die Größe Ihres Unternehmens,
    • die Branche, in der Sie tätig sind,
    • Ihre Unternehmensstruktur, sowie
    • den Grad der Komplexität der jeweiligen Produkttechnologie, und
  • über die erforderlichen Mittel verfügen, um die technischen und administrativen Aufgaben in angemessener Weise zu erledigen, die mit der Bewertung, Konformitätsbewertung beziehungsweise Zertifizierung verbunden sind, und Zugang zu allen benötigten Ausrüstungen oder Einrichtungen haben.
  • eine Haftpflichtversicherung für Personen-, Sach- und Vermögensschäden abgeschlossen haben, die eine Mindestversicherungssumme in Höhe von EUR 2,5 Millionen für jeden Versicherungsfall sowie mindestens eine zweifache Deckung für das gesamte Jahr aufweisen muss.
  • unparteilich sein, das bedeutet
    • Sie dürfen mit der Organisation oder dem Hersteller des Produkts, das Sie bewerten, in keinerlei Verbindung stehen, oder
    • wenn Sie und die Organisation beziehungsweise der Hersteller, dem gleichen Wirtschafts- oder Fachverband angehören: es dürfen keinerlei Interessenskonflikte bestehen,
    • für BS, BSt, ECMZ gelten die Anforderungen an die Unabhängigkeit nach der DIN EN ISO/IEC 17065 Kap. 4.2; für UBS gelten die Anforderungen an die Unabhängigkeit nach der DIN EN ISO/IEC 17020 Kap. 4.1 und Anhang A.

Welche Unterlagen werden benötigt?

Für die Anerkennung als BS und BSt:

  • eine Beschreibung
    • Ihrer Tätigkeiten im Rahmen der Konformitätsbewertung,
    • Ihrer Verfahren im Rahmen der Konformitätsbewertungsverfahren, und
    • der strukturellen Bereiche (Infrastruktur, Energieversorgung, Zugsteuerung/Zugsicherung, Signalgebung, Fahrzeuge), die Sie abdecken.
  • ausgefülltes und unterschriebenes Formular „F10c“ - Checkliste nach EN ISO/IEC 17065 + Bewertungsschema.
  • Je nach Tätigkeitsfeld, für das Sie sich anerkennen lassen wollen, zusätzlich zum Antragsformular F09c:
    • Formular "F09c1" – Anhang Fachkompetenz Infrastruktur,
    • Formular "F09c2" – Anhang Fachkompetenz Energie (nur BS),
    • Formular "F09c3" – Anhang Fachkompetenz ZZS,
    • Formular "F09c4" – Anhang Fachkompetenz Eisenbahnfahrzeuge.
  • gegebenenfalls aktuelle Urkunde der Akkreditierung nach DIN EN ISO/IEC 17065.
  • gegebenenfalls aktuelle Urkunde der Zertifizierung nach ISO 9001.
  • gegebenenfalls Nachweise als EBA-anerkannte Sachverständige(r).
  • sonstige Kompetenznachweise.

Für die Anerkennung als UBS:    

  • eine Beschreibung
    • Ihrer Tätigkeiten im Rahmen der Konformitätsbewertung,
    • Ihrer Verfahren im Rahmen der Konformitätsbewertungsverfahren, und
    • der strukturellen Bereiche (Infrastruktur, Energieversorgung, Zugsteuerung oder Zugsicherung, Signalgebung, Fahrzeuge, Betrieb, Instandhaltung von Eisenbahnfahrzeugen), die Sie abdecken.
  • ausgefülltes und unterschriebenes Formular „F10b“ - Checkliste nach DIN EN ISO/IEC 17020.
  • Je nach Tätigkeitsfeld, für das Sie sich anerkennen lassen wollen, zusätzlich zum Antragsformular F09c:
    • Formular "F09c1" – Fachkompetenz Eisenbahnfahrzeuge,
    • Formular "F09c2" – Fachkompetenz Infrastruktur,
    • Formular "F09c3" – Fachkompetenz Energie,
    • Formular "F09c4" – Fachkompetenz ZZS,
    • Formular "F09c5" – Fachkompetenz Betrieb,
    • Formular "F09c6" – Instandhaltung Fahrzeuge (ECM).
  • gegebenenfalls aktuelle Urkunde der Akkreditierung nach DIN EN ISO/IEC 17020.
  • gegebenenfalls aktuelle Urkunde der Zertifizierung nach ISO 9001.
  • gegebenenfalls Bestätigung der Bestellung zum Eisenbahnbetriebsleiter beziehungsweise zur Eisenbahnbetriebsleiterin (EBL) nach EBV
    • Außerdem: Unterlagen zu relevanten Fortbildungen in den zurückliegenden Jahren (mindestens 3 Jahre).
  • gegebenenfalls aktuelle Urkunde der ECM-Zertifizierung nach VO (EU) 445/2011 oder VO (EU) 2019/779.
  • gegebenenfalls Nachweise als EBA-anerkannte Sachverständige(r).
  • gegebenenfalls aktuelle Zertifizierungsurkunde der CSM-SMS nach VO (EU) 2018/7622.
  • gegebenenfalls Nachweis der Sicherheitsgenehmigung (SiGe).
  • sonstige Kompetenznachweise.  

Für die Anerkennung als ECMZ:

  • eine Beschreibung
    • Ihrer Tätigkeiten im Rahmen der Zertifizierungsstelle, und
    • Ihrer Verfahren im Rahmen der Zertifizierungsdurchführung.
  • ausgefülltes und unterschriebenes Formular "F10c" - Checkliste nach EN ISO/IEC 17065 + Sektorales Schema.
  • zusätzlich zum Antragsformular F09c: Formular "F09c1" – Fachkompetenz hinsichtlich der zu zertifizierenden Instandhaltungstätigkeiten.
  • gegebenenfalls aktuelle Urkunde der Akkreditierung nach DIN EN ISO/IEC 17065.
  • gegebenenfalls aktuelle Urkunde der Zertifizierung nach ISO 9001.
  • gegebenenfalls Nachweise als EBA-anerkannte Sachverständige(r).
  • sonstige Kompetenznachweise.

Welche Gebühren fallen an?

Die Gebühren, die Sie zahlen müssen, bemessen sich nach dem Zeitaufwand der Bearbeitung Ihres Antrags:
•    Stundensatz: EUR 120,00,
•    für jede angefangene Viertelstunde: EUR 30,00.


Welche Fristen muss ich beachten?

Die Anerkennung gilt für maximal 5 Jahre.


Bearbeitungsdauer

In der Regel zwischen 6 Monaten und 2 Jahren.


Rechtsgrundlage
Rechtsbehelf
  • Widerspruch
    • Detaillierte Informationen, wie Sie Widerspruch einlegen, können Sie dem Bescheid entnehmen.
  • verwaltungsgerichtliche Klage

Anträge / Formulare
  • Formulare vorhanden: Ja
  • Schriftform erforderlich: Nein
  • Formlose Antragsstellung möglich: Nein
  • Persönliches Erscheinen nötig: Nein
  • Online-Dienst vorhanden: Ja

Weiterführende Informationen
Urheber
Fachlich freigegeben durch

Bundesministerium für Digitales und Verkehr (BMDV), Ref. E14


Fachlich freigegeben am

18.07.2022


Teaser

Wenn Ihr Unternehmen im Eisenbahnsektor tätig ist und als sogenannte unabhängige Bewertungsstelle, Konformitätsbewertungsstelle oder Zertifizierungsstelle arbeiten möchte, benötigt es eine entsprechende Anerkennung durch das Eisenbahn-Bundesamt.


Verfahrensablauf

Sie können die Anerkennung als BS, BSt, UBS oder ECMZ online beantragen. Vor der Antragstellung können Sie bei Bedarf ein kostenfreies Informationsgespräch mit dem EBA vereinbaren.

Anerkennung als BS, BSt, UBS oder ECMZ online beantragen:

  • Gehen Sie auf die Internetseite des Bundesportals verwaltung.bund.de. Von dort werden Sie weitergeleitet zum e-Service-Portal des EBA.
  • Loggen Sie sich mit Ihren Nutzerdaten ein.
    • Sollten Sie noch kein Nutzerkonto für das e-Service-Portal besitzen, müssen Sie sich einmalig registrieren.
  • Rufen Sie Antragsformular "F09c" auf. Der Antragsassistent führt Sie Schritt für Schritt durch die benötigten Angaben. Füllen Sie das Antragsformular vollständig aus und signieren Sie es elektronisch.
  • Laden Sie die erforderlichen Unterlagen als Datei hoch und senden den Antrag ab,
    • unterstützte Dateiformate: PDF, DOCX, DOC, XLSX, XLS, maximal 30 Megabyte pro Datei.
  • Sie erhalten eine automatisierte Eingangsbestätigung per E-Mail, wenn der Antrag eingegangen ist.
  • Gegebenenfalls erhalten Sie eine Nachforderung von noch vorzulegenden Unterlagen per E-Mail.
  • Das EBA bestätigt Ihnen die Vollständigkeit und Prüfbarkeit Ihres Antrags auf Anerkennung und stellt ein Begutachtungsteam zusammen.
  • Nach Abschluss der inhaltlichen Prüfung erhalten Sie einen Begutachtungsfragenkatalog zur Beantwortung.
  • Reichen Sie den beantworteten Begutachtungsfragenkatalog als Nachreichung über den e-Service ein.
  • Das EBA bestätigt Ihnen die Vollständigkeit und Prüfbarkeit Ihres beantworteten Begutachtungsfragenkatalogs.
  • Das EBA prüft die von Ihnen eingereichten Unterlagen inhaltlich.
  • Bei nicht ausreichendem Ergebnis der Prüfung führt das EBA mit Ihnen eine Vor-Ort-Begutachtung durch.
  • Nach Abschluss der Begutachtung legt das Begutachtungsteam einen Begutachtungsbericht vor und unterbreitet einen Vorschlag in Bezug auf die Anerkennung.
  • Die Anerkennungsstelle beim EBA entscheidet über die Anerkennung. Wird die Anerkennung erteilt, übersendet Ihnen das EBA den Entwurf der Anerkennungsurkunde einschließlich der Anlage(n) mit der Bitte, innerhalb von 2 Wochen eine Stellungnahme zu dieser abzugeben.
  • Geben Sie keine Stellungnahme ab oder wurde die Anerkennungsurkunde zwischen dem EBA und Ihnen infolge der Stellungnahme abgestimmt, finalisiert das EBA den Anerkennungsbescheid sowie die Urkunde und schickt Ihnen beides zusammen mit dem Begutachtungsbericht postalisch zu.
  • Sie erhalten außerdem einen Kostenbescheid, der ebenfalls postalisch an Sie verschickt wird. Bezahlen Sie die Gebühren.

Voraussetzungen

Um als BS, BSt, UBS oder ECMZ anerkannt zu werden, müssen Sie

  • Ihren Sitz in der Bundesrepublik Deutschland haben.
  • über die im europäischen Recht festgelegte Anzahl von Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern mit Fachkenntnis und ausreichender einschlägiger Erfahrung verfügen.
  • über die maßgeblichen Beschreibungen von Verfahren verfügen, nach denen die Bewertung,  Konformitätsbewertung, beziehungsweise Zertifizierung durchgeführt wird, um die Transparenz und die Möglichkeit der Anwendung dieser Verfahren sicherzustellen.
  • über angemessene Grundsätze und geeignete Verfahren verfügen, bei denen zwischen den Aufgaben, die Sie als Konformitätsbewertungsstelle wahrnehmen, und anderen Tätigkeiten unterschieden wird.
  • über geeignete Verfahren zur Durchführung Ihrer Tätigkeiten verfügen; die Verfahren berücksichtigen
    • die Größe Ihres Unternehmens,
    • die Branche, in der Sie tätig sind,
    • Ihre Unternehmensstruktur, sowie
    • den Grad der Komplexität der jeweiligen Produkttechnologie, und
  • über die erforderlichen Mittel verfügen, um die technischen und administrativen Aufgaben in angemessener Weise zu erledigen, die mit der Bewertung, Konformitätsbewertung beziehungsweise Zertifizierung verbunden sind, und Zugang zu allen benötigten Ausrüstungen oder Einrichtungen haben.
  • eine Haftpflichtversicherung für Personen-, Sach- und Vermögensschäden abgeschlossen haben, die eine Mindestversicherungssumme in Höhe von EUR 2,5 Millionen für jeden Versicherungsfall sowie mindestens eine zweifache Deckung für das gesamte Jahr aufweisen muss.
  • unparteilich sein, das bedeutet
    • Sie dürfen mit der Organisation oder dem Hersteller des Produkts, das Sie bewerten, in keinerlei Verbindung stehen, oder
    • wenn Sie und die Organisation beziehungsweise der Hersteller, dem gleichen Wirtschafts- oder Fachverband angehören: es dürfen keinerlei Interessenskonflikte bestehen,
    • für BS, BSt, ECMZ gelten die Anforderungen an die Unabhängigkeit nach der DIN EN ISO/IEC 17065 Kap. 4.2; für UBS gelten die Anforderungen an die Unabhängigkeit nach der DIN EN ISO/IEC 17020 Kap. 4.1 und Anhang A.

Welche Unterlagen werden benötigt?

Für die Anerkennung als BS und BSt:

  • eine Beschreibung
    • Ihrer Tätigkeiten im Rahmen der Konformitätsbewertung,
    • Ihrer Verfahren im Rahmen der Konformitätsbewertungsverfahren, und
    • der strukturellen Bereiche (Infrastruktur, Energieversorgung, Zugsteuerung/Zugsicherung, Signalgebung, Fahrzeuge), die Sie abdecken.
  • ausgefülltes und unterschriebenes Formular „F10c“ - Checkliste nach EN ISO/IEC 17065 + Bewertungsschema.
  • Je nach Tätigkeitsfeld, für das Sie sich anerkennen lassen wollen, zusätzlich zum Antragsformular F09c:
    • Formular "F09c1" – Anhang Fachkompetenz Infrastruktur,
    • Formular "F09c2" – Anhang Fachkompetenz Energie (nur BS),
    • Formular "F09c3" – Anhang Fachkompetenz ZZS,
    • Formular "F09c4" – Anhang Fachkompetenz Eisenbahnfahrzeuge.
  • gegebenenfalls aktuelle Urkunde der Akkreditierung nach DIN EN ISO/IEC 17065.
  • gegebenenfalls aktuelle Urkunde der Zertifizierung nach ISO 9001.
  • gegebenenfalls Nachweise als EBA-anerkannte Sachverständige(r).
  • sonstige Kompetenznachweise.

Für die Anerkennung als UBS:    

  • eine Beschreibung
    • Ihrer Tätigkeiten im Rahmen der Konformitätsbewertung,
    • Ihrer Verfahren im Rahmen der Konformitätsbewertungsverfahren, und
    • der strukturellen Bereiche (Infrastruktur, Energieversorgung, Zugsteuerung oder Zugsicherung, Signalgebung, Fahrzeuge, Betrieb, Instandhaltung von Eisenbahnfahrzeugen), die Sie abdecken.
  • ausgefülltes und unterschriebenes Formular „F10b“ - Checkliste nach DIN EN ISO/IEC 17020.
  • Je nach Tätigkeitsfeld, für das Sie sich anerkennen lassen wollen, zusätzlich zum Antragsformular F09c:
    • Formular "F09c1" – Fachkompetenz Eisenbahnfahrzeuge,
    • Formular "F09c2" – Fachkompetenz Infrastruktur,
    • Formular "F09c3" – Fachkompetenz Energie,
    • Formular "F09c4" – Fachkompetenz ZZS,
    • Formular "F09c5" – Fachkompetenz Betrieb,
    • Formular "F09c6" – Instandhaltung Fahrzeuge (ECM).
  • gegebenenfalls aktuelle Urkunde der Akkreditierung nach DIN EN ISO/IEC 17020.
  • gegebenenfalls aktuelle Urkunde der Zertifizierung nach ISO 9001.
  • gegebenenfalls Bestätigung der Bestellung zum Eisenbahnbetriebsleiter beziehungsweise zur Eisenbahnbetriebsleiterin (EBL) nach EBV
    • Außerdem: Unterlagen zu relevanten Fortbildungen in den zurückliegenden Jahren (mindestens 3 Jahre).
  • gegebenenfalls aktuelle Urkunde der ECM-Zertifizierung nach VO (EU) 445/2011 oder VO (EU) 2019/779.
  • gegebenenfalls Nachweise als EBA-anerkannte Sachverständige(r).
  • gegebenenfalls aktuelle Zertifizierungsurkunde der CSM-SMS nach VO (EU) 2018/7622.
  • gegebenenfalls Nachweis der Sicherheitsgenehmigung (SiGe).
  • sonstige Kompetenznachweise.  

Für die Anerkennung als ECMZ:

  • eine Beschreibung
    • Ihrer Tätigkeiten im Rahmen der Zertifizierungsstelle, und
    • Ihrer Verfahren im Rahmen der Zertifizierungsdurchführung.
  • ausgefülltes und unterschriebenes Formular "F10c" - Checkliste nach EN ISO/IEC 17065 + Sektorales Schema.
  • zusätzlich zum Antragsformular F09c: Formular "F09c1" – Fachkompetenz hinsichtlich der zu zertifizierenden Instandhaltungstätigkeiten.
  • gegebenenfalls aktuelle Urkunde der Akkreditierung nach DIN EN ISO/IEC 17065.
  • gegebenenfalls aktuelle Urkunde der Zertifizierung nach ISO 9001.
  • gegebenenfalls Nachweise als EBA-anerkannte Sachverständige(r).
  • sonstige Kompetenznachweise.

Welche Gebühren fallen an?

Die Gebühren, die Sie zahlen müssen, bemessen sich nach dem Zeitaufwand der Bearbeitung Ihres Antrags:
•    Stundensatz: EUR 120,00,
•    für jede angefangene Viertelstunde: EUR 30,00.


Welche Fristen muss ich beachten?

Die Anerkennung gilt für maximal 5 Jahre.


Bearbeitungsdauer

In der Regel zwischen 6 Monaten und 2 Jahren.


Rechtsgrundlage

Rechtsbehelf

  • Widerspruch
    • Detaillierte Informationen, wie Sie Widerspruch einlegen, können Sie dem Bescheid entnehmen.
  • verwaltungsgerichtliche Klage

Anträge / Formulare

  • Formulare vorhanden: Ja
  • Schriftform erforderlich: Nein
  • Formlose Antragsstellung möglich: Nein
  • Persönliches Erscheinen nötig: Nein
  • Online-Dienst vorhanden: Ja

Weiterführende Informationen

Urheber

Fachlich freigegeben durch

Bundesministerium für Digitales und Verkehr (BMDV), Ref. E14


Fachlich freigegeben am

18.07.2022


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