Zuständigkeitsfinder
Schleswig-Holstein

Öffentlichkeitsbeteiligung zum Bundesraumordnungsplan Hochwasserschutz: Stellungnahmen abgeben

Quelle: Zuständigkeitsfinder Schleswig-Holstein (Linie6PLus)

Leistungsbeschreibung

Als Bürgerin oder Bürger können Sie den Bundesraumordnungsplan Hochwasserschutz mitgestalten. Sie können Ihre Stellungnahme zum Planentwurf abgeben.


Die Bundesregierung plant, den Hochwasserschutz in Deutschland zu verbessern. Daher entwickelt das Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat (BMI) einen länderübergreifenden Bundesraumordnungsplan für den Hochwasserschutz. Bei der Aufstellung des Bundesraumordnungsplans für den Hochwasserschutz wurde frühzeitig die Öffentlichkeit beteiligt, also zum Beispiel Bürgerinnen und Bürger oder Naturschutzverbände. Außerdem sind fachübergreifend Behörden und öffentliche Stellen beteiligt.

Hinweis:
Das Beteiligungsverfahren ist seit dem 6. November 2020 abgeschlossen.


Verfahrensablauf

Die Öffentlichkeit und die in ihren Belangen berührten öffentlichen Stellen hatten Gelegenheit, zum Entwurf des Bundesraumordnungsplanes Hochwasserschutz Stellung zu nehmen und die Stellungnahmen elektronisch über das Internet bis zum 6. November 2020 einzureichen.
Das Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat (BMI) wertet die Stellungnahmen aus und prüft, ob der Planentwurf geändert wird.
 


Voraussetzungen

keine


Welche Unterlagen werden benötigt?

keine


Welche Gebühren fallen an?

keine


Welche Fristen muss ich beachten?

Vom 28. September bis zum 6. November 2020 hatten die Öffentlichkeit und die in ihren Belangen berührten öffentlichen Stellen Gelegenheit, zum Entwurf des Bundesraumordnungsplanes Hochwasserschutz Stellung zu nehmen und die Stellungnahmen einzureichen.


Bearbeitungsdauer

Der finale Raumordnungsplan wird als Rechtsverordnung des Bundesministeriums des Innern, für Bau und Heimat (BMI) erlassen und soll im 3. Quartal 2021 in Kraft treten.


Rechtsgrundlage
Rechtsbehelf
  • verwaltungsgerichtliche Klage

Anträge / Formulare
  • Formulare: nein
  • Onlineverfahren möglich: ja
  • Schriftform erforderlich: nein
  • Persönliches Erscheinen nötig: nein
     
Stellungnahmen zum länderübergreifenden Raumordnungsplan des Bundes für den Hochwasserschutz online einreichen (abgeschlossen)
Weiterführende Informationen
Urheber
Fachlich freigegeben durch

Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat (BMI)


Fachlich freigegeben am

01.02.2021


Teaser

Als Bürgerin oder Bürger können Sie den Bundesraumordnungsplan Hochwasserschutz mitgestalten. Sie können Ihre Stellungnahme zum Planentwurf abgeben.


Verfahrensablauf

Die Öffentlichkeit und die in ihren Belangen berührten öffentlichen Stellen hatten Gelegenheit, zum Entwurf des Bundesraumordnungsplanes Hochwasserschutz Stellung zu nehmen und die Stellungnahmen elektronisch über das Internet bis zum 6. November 2020 einzureichen.
Das Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat (BMI) wertet die Stellungnahmen aus und prüft, ob der Planentwurf geändert wird.
 


Voraussetzungen

keine


Welche Unterlagen werden benötigt?

keine


Welche Gebühren fallen an?

keine


Welche Fristen muss ich beachten?

Vom 28. September bis zum 6. November 2020 hatten die Öffentlichkeit und die in ihren Belangen berührten öffentlichen Stellen Gelegenheit, zum Entwurf des Bundesraumordnungsplanes Hochwasserschutz Stellung zu nehmen und die Stellungnahmen einzureichen.


Bearbeitungsdauer

Der finale Raumordnungsplan wird als Rechtsverordnung des Bundesministeriums des Innern, für Bau und Heimat (BMI) erlassen und soll im 3. Quartal 2021 in Kraft treten.


Rechtsgrundlage

Rechtsbehelf

  • verwaltungsgerichtliche Klage

Anträge / Formulare

  • Formulare: nein
  • Onlineverfahren möglich: ja
  • Schriftform erforderlich: nein
  • Persönliches Erscheinen nötig: nein
     
Stellungnahmen zum länderübergreifenden Raumordnungsplan des Bundes für den Hochwasserschutz online einreichen (abgeschlossen)

Weiterführende Informationen

Urheber

Fachlich freigegeben durch

Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat (BMI)


Fachlich freigegeben am

01.02.2021


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