Zuständigkeitsfinder
Schleswig-Holstein

Rentenauskunft von der Landwirtschaftlichen Alterskasse anfordern

Quelle: Zuständigkeitsfinder Schleswig-Holstein (Linie6PLus)

Leistungsbeschreibung

Sie möchten eine Auskunft über Ihre künftigen Altersrentenansprüche und Ihren Rentenbeginn bekommen? Diese können Sie jederzeit formlos anfordern.


Die Rentenauskünfte der Landwirtschaftlichen Alterskasse können folgende Informationen für Sie enthalten:

  • Angaben über die zu erwartende Höhe Ihrer Regelaltersrente.
  • Angaben zum frühestmöglichen Rentenbeginn für vorzeitige Altersrenten mit Angaben zu Rentenabschlägen.
  • Übersicht der zurückgelegten rentenrechtlichen Zeiten bei der Landwirtschaftlichen Alterskasse.
  • Hinweise und Informationen zu
    • den Voraussetzungen für alle Altersrenten,
    • zur Rentenantragstellung,
    • zu Hinzuverdiensten,
    • zum Versicherungsverlauf,
    • zur Besteuerung,
    • zu den Auskunfts- und Beratungsmöglichkeiten und
    • zur Krankenversicherung der Rentnerinnen und Rentner.

Sobald Sie 55 Jahre alt sind, erhalten Sie automatisch alle 3 Jahre eine Rentenauskunft. Sie können die Auskunft aber auch anfordern, wenn Sie jünger sind.


Verfahrensablauf

Sie können die Rentenauskunft online auf dem Internetportal der Landwirtschaftlichen Alterskasse formlos beantragen. Oder Sie fordern diese Auskunft schriftlich oder per Telefon an.
Wenn Sie Ihren Antrag online stellen wollen:

  • Rufen Sie das SVLFG-Versichertenportal auf.
  • Melden Sie sich im Portal mit Ihrer Nutzerkennung an oder registrieren Sie sich erstmals zur Nutzung des Portals.
  • Sie können mithilfe der Formularoptionen eine Rentenauskunft anfordern.
  • Die Auskunft bekommen Sie über Ihr Versicherten-Postfach oder per Brief zugestellt.

Wenn Sie die Rentenauskunft postalisch oder per E-Mail anfordern wollen:

  • Verfassen Sie ein formloses Anschreiben, in dem Sie die Rentenauskunft anfordern.
  • Versenden Sie Ihre schriftliche Anfrage per Post oder per E-Mail.
  • Sie erhalten die Rentenauskunft per Brief zugestellt.

Wenn Sie die Rentenauskunft telefonisch anfordern wollen:

  • Rufen Sie die Landwirtschaftliche Alterskasse an.
  • Teilen Sie Ihren Wusch nach einer Rentenauskunft mit.
  • Sie erhalten die Rentenauskunft per Brief zugestellt.

Voraussetzungen
  • Sie sind oder waren bei der Landwirtschaftlichen Alterskasse versichert.
  • Sie haben die jeweiligen Wartezeiten für die unterschiedlichen Rentenarten in der Alterssicherung der Landwirte erfüllt.
  • Sie beziehen noch keine Rente aus eigener Versicherung. 

Welche Unterlagen werden benötigt?

Unter Umständen müssen Sie Nachweise über weitere auf die Wartezeit anrechenbare Zeiten vorlegen, zum Beispiel Ihren Versicherungsverlauf bei der Deutschen Rentenversicherung.


Welche Gebühren fallen an?

Es fallen keine Kosten an.


Welche Fristen muss ich beachten?

Sie müssen keine Fristen beachten.


Bearbeitungsdauer

In der Regel 7 Tage.


Rechtsgrundlage
Rechtsbehelf

Die Rentenauskunft ist eine unverbindliche Serviceleistung der Landwirtschaftlichen Alterskasse. Ein Widerspruch ist nicht möglich.


Anträge / Formulare

Formulare: keine

Onlineverfahren möglich: ja

Schriftform erforderlich: nein

Persönliches Erscheinen nötig: nein

Onlineverfahren Rentenauskunft
Weiterführende Informationen
Urheber
Fachlich freigegeben durch

Bundesministerium für Arbeit und Soziales


Fachlich freigegeben am

18.02.2021


Teaser

Sie möchten eine Auskunft über Ihre künftigen Altersrentenansprüche und Ihren Rentenbeginn bekommen? Diese können Sie jederzeit formlos anfordern.


Verfahrensablauf

Sie können die Rentenauskunft online auf dem Internetportal der Landwirtschaftlichen Alterskasse formlos beantragen. Oder Sie fordern diese Auskunft schriftlich oder per Telefon an.
Wenn Sie Ihren Antrag online stellen wollen:

  • Rufen Sie das SVLFG-Versichertenportal auf.
  • Melden Sie sich im Portal mit Ihrer Nutzerkennung an oder registrieren Sie sich erstmals zur Nutzung des Portals.
  • Sie können mithilfe der Formularoptionen eine Rentenauskunft anfordern.
  • Die Auskunft bekommen Sie über Ihr Versicherten-Postfach oder per Brief zugestellt.

Wenn Sie die Rentenauskunft postalisch oder per E-Mail anfordern wollen:

  • Verfassen Sie ein formloses Anschreiben, in dem Sie die Rentenauskunft anfordern.
  • Versenden Sie Ihre schriftliche Anfrage per Post oder per E-Mail.
  • Sie erhalten die Rentenauskunft per Brief zugestellt.

Wenn Sie die Rentenauskunft telefonisch anfordern wollen:

  • Rufen Sie die Landwirtschaftliche Alterskasse an.
  • Teilen Sie Ihren Wusch nach einer Rentenauskunft mit.
  • Sie erhalten die Rentenauskunft per Brief zugestellt.

Voraussetzungen

  • Sie sind oder waren bei der Landwirtschaftlichen Alterskasse versichert.
  • Sie haben die jeweiligen Wartezeiten für die unterschiedlichen Rentenarten in der Alterssicherung der Landwirte erfüllt.
  • Sie beziehen noch keine Rente aus eigener Versicherung. 

Welche Unterlagen werden benötigt?

Unter Umständen müssen Sie Nachweise über weitere auf die Wartezeit anrechenbare Zeiten vorlegen, zum Beispiel Ihren Versicherungsverlauf bei der Deutschen Rentenversicherung.


Welche Gebühren fallen an?

Es fallen keine Kosten an.


Welche Fristen muss ich beachten?

Sie müssen keine Fristen beachten.


Bearbeitungsdauer

In der Regel 7 Tage.


Rechtsgrundlage

Rechtsbehelf

Die Rentenauskunft ist eine unverbindliche Serviceleistung der Landwirtschaftlichen Alterskasse. Ein Widerspruch ist nicht möglich.


Anträge / Formulare

Formulare: keine

Onlineverfahren möglich: ja

Schriftform erforderlich: nein

Persönliches Erscheinen nötig: nein

Onlineverfahren Rentenauskunft

Weiterführende Informationen

Urheber

Fachlich freigegeben durch

Bundesministerium für Arbeit und Soziales


Fachlich freigegeben am

18.02.2021


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