Mittel zu einem geförderten Vorhaben aus dem Förderprogramm "Entwicklungspartnerschaft mit der Wirtschaft" anfordern
Quelle: Zuständigkeitsfinder Schleswig-Holstein (Linie6PLus)
Rechtsgrundlage
§§ 23 und 44 Bundeshaushaltsordnung, Richtlinie zur Förderung entwicklungswichtiger Partnerschaften von Einrichtungen der deutschen Wirtschaft (vom 10.01.1997)
Urheber
Weiterleitungsdienst: Deep-Link zum Ursprungsportal
Bemerkung: Anzeige der Leistung im Ursprungsportal