Zuständigkeitsfinder
Schleswig-Holstein

Mittel zu einem geförderten Vorhaben aus dem Förderprogramm "Entwicklungspartnerschaft mit der Wirtschaft" anfordern

Quelle: Zuständigkeitsfinder Schleswig-Holstein (Linie6PLus)

Rechtsgrundlage

§§ 23 und 44 Bundeshaushaltsordnung, Richtlinie zur Förderung entwicklungswichtiger Partnerschaften von Einrichtungen der deutschen Wirtschaft (vom 10.01.1997)


Urheber

Rechtsgrundlage

§§ 23 und 44 Bundeshaushaltsordnung, Richtlinie zur Förderung entwicklungswichtiger Partnerschaften von Einrichtungen der deutschen Wirtschaft (vom 10.01.1997)


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